ich heiße Simon Kiefer und habe mich auf einen Master Studienplatz an
der TU Berlin am Fachbereich Architektur beworben.
Nun habe ich folgendes Problem: ich habe an der TU Darmstadt meinen
Bachelor abgeschlossen, mich dann für einen Masterplatz an der TU
Darmstadt eingeschrieben. Durch ein Praktikum, das sich spontan
ergeben hat, habe ich in diesem ersten Semester keinerlei Prüfungen
abgelegt.
Nun kann ich aber laut der allgemeinen Studienberatung der TU Berlin
mich nur für
das folgende Semester bewerben, also das zweite Fachsemester. Dies ist
für mich zum einen sinnlos, da ich das erste Semester ja gar nicht
absolviert habe, zum anderen auch nicht möglich, da ich mich für das
zweite Semester nur bewerben kann, wenn ich anrechenbare Leistungen
aus dem ersten vorweisen kann. Ich kann momentan also nicht an der TU
Berlin studieren.
Ich wollte fragen, ob es vergleichbare Fälle schon gab, und ob Sie
mir irgendwelche Wege und Mittel empfehlen können, wie ich trotzdem
noch mein Studium an der TU Berlin beginnen kann.
vergleichbare Fälle mit Deinem sind mir nicht bekannt.
Ich rate Dir, Dich mit Deiner Hochschule direkt in Verbindung zu setzen und den für Auskünfte zuständigen Leuten Deine Frage zu stellen.
Ich kann mir gut denken, daß Du Dich dann problemlos eben noch einmal für das 1. Semester bewerben können wirst. Das leistest Du dann ab und anschließend machst Du das 2. Semester.
Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.
Herzliche Grüße und gutes Gelingen!
Bernhard
Sorry,
meine Sparte ist BGB, Sozialrecht. Hochschulrecht kenn ich mich nicht aus.
Aber red doch mal dem Dekan. Manchmal geht ja was so von Angesicht zu Angesicht.
Viel Glück.
LG aus Bayern
Hallo Simon,
leider kann ich dir zu deiner Frage keine rechtlich verbindliche Antwort geben, da Hochschulrecht nicht zu meinen Bereichen zählt in denen ich die genügende Kenntnis nachweisen kann.
Ich kann dir nur einen Tipp zur Verfahrensweise geben. Schreibe doch den zuständigen Dekan der TU Berlin, mit der Bitte um Prüfung deines Antrages und ggf. Erlasses einer Sonderregelung in deinem Fall. Ich würde an deiner Stelle eine oder mehrere deiner bisherigen Arbeiten beilegen, dass jeder weiß, was ihm entgeht, wenn er dich nicht zulässt.
Leider kann ich deine Frage aus oben genannten Gründen keinerlei rechtlicher Würdigung unterziehen, hoffe jedoch, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. Wenn es nicht zu viele Umstände macht, dann halte mich doch mal auf dem laufenden ob es eine Klärung zu deinen Gunsten gab.