Kurzgesagt kann man mit Abitur an jeder öffentlichen Hochschule in Hessen studieren gehen. Wenn man die formalen Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllt (NC, Schulabschluss…). Mit einer ‚nur‘ FH-Reife kann man erstmal nicht an die Uni gehen. Wenn ein voriger FH-Abschluss zum Studium an einer Uni berechtigt, kann man sein Glück an der Uni versuchen
Aber bei den ‚teureren‘ Studiengängen (Medizin, Jura…) wird aller Voraussicht nach ein Abitur verlangt. Genaueres müsste man bei der Uni selbst erfahren können.
gehen. Wenn ein voriger FH-Abschluss zum Studium an einer Uni
berechtigt, kann man sein Glück an der Uni versuchen
Aber bei den ‚teureren‘ Studiengängen (Medizin, Jura…) wird
aller Voraussicht nach ein Abitur verlangt. Genaueres müsste
man bei der Uni selbst erfahren können.
Meine Überlegung stützt sich auf folgendes:
§ 63 Abs. 3 S. 1 HHG
„Eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen.“
§ 2 Abs. 1 HHG
„Hochschulen des Landes sind (…)
3. die Fachhochschulen: (…)“
das hess. Gesetz habe ich mir nicht angetan, aber auch hier in Bayern gilt, wer ein abgeschlossenes FH-Studium hat, hat damit die allgemeine Hochschulreife erworben, kann also alle Studiengänge an der Uni studieren (sofern natürlich alle anderen Anforderungen erfüllt sind).
D.h. in Bezug auf die Berechtigung an einer Uni zu studieren ist ein FH-Abschluß dem Abitur gleichgestellt.
Der Text aus dem bayer. Gesetz:
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
.
.
3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
a) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten nichtstaatlichen Fachhoch-schule,
b) eines Fachhochschulstudiengangs an einer anderen staatlichen Hochschule oder
c) eines vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst anerkannten Fachhochschulstudiengangs an einer nichtstaatlichen Hochschule;
§ 63 Abs. 3 S. 1 HHG
„Eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende
Qualifikation hat auch, wer ein Hochschulstudium erfolgreich
abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu
besitzen.“
§ 2 Abs. 1 HHG
„Hochschulen des Landes sind (…)
3. die Fachhochschulen: (…)“
Der Gesetzestext ist eindeutig und Deine Überlegungen richtig. Mit abgeschlossenem FH-Studium kannst Du an jeder Uni ein beliebiges Fach studieren. Das gilt übrigens nicht nur in Hessen, sondern bundesweit.
Der Gesetzestext ist eindeutig und Deine Überlegungen richtig.
Mit abgeschlossenem FH-Studium kannst Du an jeder Uni ein
beliebiges Fach studieren. Das gilt übrigens nicht nur in
Hessen, sondern bundesweit.
Weisst Du zufällig, wie das bei den Verwaltungsfachhochschulen der Länder aussieht? Das Studium ist ja meistens anders strukturiert und nicht direkt mit der Semester- und Wochenstundenverteilung einer FH vergleichbar, allenfalls in der Summe.