habe mal eine Frage bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung:
Ich habe vor einigen Jahren meinen Realschulabschluss abgelegt und danach eine Berufsausbildung absolviert. Momentan studiere ich nebenberuflich an einer VWA Betriebswirtschaft. Nach Erreichen dieses Abschlusses möchte ich mich gern zum Dipl.-Kaufmann weiterbilden. Leider setzen die meisten Anbieter dieser Weiterbildungsmaßnahme die Hochschulzugangsberechtigung voraus.
Wie kommt man, ohne die Umwege über das eigentliche Abitur (Abendschule, Fernkurse, etc.), an die Berechtigung?
In einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) berechtigt die Berufsausbildung zum Besuch eine Fachhochschule. Dies würde mir schon reichen, nur muss man zur Abschlussprüfung der Berufsschule eine zusätzliche Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife absolviert haben. Dies habe ich nicht getan und daher fällt auch dieser (einzige?) Weg für mich weg.
Des weiteren soll es ja die Möglichkeit des Eignungstest geben, der ein Studium ermöglichen soll.
Ebenfalls gehört habe ich auch schon, dass man ab dem Alter von 25 Jahren allgemein Hochschulberechtigt ist. Diese Berechtigung muss wohl ebenfalls durch Kenntnisse in dem Bereich belegt werden. Sollte dann aber keine weiteren Anforderungen stellen.
Hintergrund der Problematik ist folgender:
Viele Bildungseinrichtungen erkennen den VWA-Abschluss als Hochschulzugangsberechtigung an und ermöglichen somit ein Studium. Nur dauern diese Studien meist schon 9 Semester Vollzeit. Wie viel das in Teilzeit sein würde, kann sich jeder selbst ausmalen. Daher strebe ich bereits jetzt schon den Einstieg in ein solches Studium (respektive zum Dipl.-Kfm. (FH), welches wesentlich kürzer ist) an. Und dazu benötige ich halt zumindest die Fachhochschulberechtigung.
Hat da jemand Erfahrungen mit, es eventuell selbst auf eine gewisse Art und Weise erledigt, hat Alternativen dazu parat oder kann eventuell einige der „Hören-Sagen“-Voraussetzungen widerlegen/bestätigen?
das VWA Diplom ist eine Hochschulvoraussetzung! Die Frage ist, wie das die jeweilige Hochschule anerkennt oder nicht, abhängig vom Bundesland oder nicht.
Bei mir: Abschluß VWA Wuppertal/NRW ist es so, dass ich z.B. mit einer
zwei als Gesamtnote im Examen, die Zulassung zum Master erworben habe und Semester anerkannt bekomme.
Frage einfach bei verscheidenen Unis in Deiner Umgebung an.
Das mit dem 25. Jahre + dann die Zulassung zur Uni habe ich aber noch mie gehört (staun)
Wie kommt man, ohne die Umwege über das eigentliche Abitur
(Abendschule, Fernkurse, etc.), an die Berechtigung?
Das kann ich dir gesichert nur von Rheinland-Pfalz sagen: Da heißt es, um an einer Fachhochschule zu studieren, muss man
Abitur haben
12 Jahre Schulbesuch + eine abgeschlossene Berufsausbildung
In Ausnahmefällen kann man fachspezifisch an einer FH studieren, wenn man nach einer Ausbildung mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich nachweisen kann.
Ebenfalls gehört habe ich auch schon, dass man ab dem Alter
von 25 Jahren allgemein Hochschulberechtigt ist.
Das ist mir absolut neu. Davon habe ich noch nie gehört. Würde mich aber interessieren, wo du das gehört hast. Vielleicht is ja was dran. Bei den ganzen Reformen weiß man nie…
Viele Bildungseinrichtungen erkennen den VWA-Abschluss als
Hochschulzugangsberechtigung an und ermöglichen somit ein
Studium. Nur dauern diese Studien meist schon 9 Semester
Vollzeit. Wie viel das in Teilzeit sein würde, kann sich jeder
selbst ausmalen. Daher strebe ich bereits jetzt schon den
Einstieg in ein solches Studium (respektive zum Dipl.-Kfm.
(FH), welches wesentlich kürzer ist) an. Und dazu benötige ich
halt zumindest die Fachhochschulberechtigung.
Erst mal: den Diplom-Kaufmann gibt es nur an der Uni. An der FH kann man „nur“ Diplom-Betriebswirt werden. Warum der FH-Absolvent dann dennoch das „(FH)“ führen muss, hab ich nie verstanden
Ein FH-Studium ist wesentlich kürzer? BWL an einer FH hat m.W. eigentlich auch immer eine Regelstudienzeit von 8 Semestern.
Im Zweifelsfall kann ich dir nur raten, beim für dich zuständigen Bildungsministerium nachzufragen. Die können dir genau Auskunft geben, was du mit deinen Abschlüssen machen darfst und was nicht.