Hallo, kann mir jemand sagen ob ich zum Hochseeangeln einen Angelschein benötige oder reicht es aus wenn jemand dabei ist der einen besitzt? Kann mir vielleicht auch gleichzeitig jemand einen Betreiber für ein solches Vorhaben empfehlen?
MFG
Hallo, kann mir jemand sagen ob ich zum Hochseeangeln einen Angelschein benötige oder reicht es aus wenn jemand dabei ist der einen besitzt? Kann mir vielleicht auch gleichzeitig jemand einen Betreiber für ein solches Vorhaben empfehlen?
MFG
Moin,
kann mir jemand sagen ob ich zum Hochseeangeln einen
Angelschein benötige
ich kann Dir sagen, was für Schleswig-Holstein lt. Landesfischereigesetz vorgeschrieben ist:
>Wer in den Binnen- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins fischen möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. In Schleswig-Holstein erhält in der Regel nur derjenige einen Fischereischein, der eine Fischereischeinprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Personen, die ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben und keinen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von höchstens 40 aufeinanderfolgenden Kalendertagen einen sogenannten Urlauberschein erhalten.
Gültig gemacht wird der Fischereischein und Urlauberschein durch Kauf einer Fischereiabgabemarke für das jeweilige Kalenderjahr.
Fischereischeine, Urlauberfischereischeine und Fischereiabgabemarken sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden erhältlich.
Hallo,
wobei Hochsee angeln und Küstengewässer für mich nicht so ganz zusammen geht. Ohne es selbst schon mal gemacht oder mich näher damit beschäftigt zu haben, würde ich bei Hochsee eher an Gegenden denken, in denen holsteiner Landesrecht nicht mehr so wahnsinnig viel zu melden hat.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
wobei Hochsee angeln und Küstengewässer für mich nicht
so ganz zusammen geht. Ohne es selbst schon mal gemacht oder
mich näher damit beschäftigt zu haben, würde ich bei Hochsee
eher an Gegenden denken, in denen holsteiner Landesrecht nicht
mehr so wahnsinnig viel zu melden hat.
die Hochseeangelschiffe können nicht immer außerhalb der 12 Seemeilen-Zone (ca. 22 km)fischen, da diese Fahrten stark wetterabhängig sind, also sehr windabhängig und je nachdem, wo sich die Fische gerade aufhalten, driftet das Boot dann, damit die Angler ihre Angeln auswerfen können, also auch manchmal durchaus innerhalb dieser 12-Seemeilen-Zone, die dann noch zum Küstengewässer zählt.
Deshalb ist es im Falle einer Überprüfung durch die
Wasserschutzpolizei oder die Fischereiaufsicht schon wichtig, einen gültigen Fischereischein dabei zu haben.
Gruß
Kieckie