Hallo Helfende,
meine Versicherung hat mich aufgrund eines Autounfalls (im Dezember 09) von SF0 auf S hochgestuft. Dadurch wurde mein monatlicher Versicherungsbeitrag verdoppelt (ca. 200€). Januar und Februar hatte ich noch den alten Beitrag (ca. 100€) bezahlt.
Im März bekam ich nun ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wurde, dass ich Januar und Februar noch die Hälfte (je ca. 100€) nachbezahlen muss (andere Hälfte war der alte Beitrag).
Im Dezember 09 hatte ich noch ein Schreiben bekommen, worin mein Beitrag für das Jahr 10 beschrieben war. Dort war keine Erhöhung zum Vorjahr erläutert.
Aufgrund des Schreibens im März werde ich meine Autoversicherung wechseln. Dies hätte ich im Falle einer früheren Mitteilung der Erhöhung schon im Januar gemacht.
Deshalb meine Frage: Darf der Januar und Februar Beitrag (je ca. 100 €) nachverlangt werden?