Hochstufung Autovers. - Rückstand nachverlangbar?

Hallo Helfende,

meine Versicherung hat mich aufgrund eines Autounfalls (im Dezember 09) von SF0 auf S hochgestuft. Dadurch wurde mein monatlicher Versicherungsbeitrag verdoppelt (ca. 200€). Januar und Februar hatte ich noch den alten Beitrag (ca. 100€) bezahlt.

Im März bekam ich nun ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wurde, dass ich Januar und Februar noch die Hälfte (je ca. 100€) nachbezahlen muss (andere Hälfte war der alte Beitrag).

Im Dezember 09 hatte ich noch ein Schreiben bekommen, worin mein Beitrag für das Jahr 10 beschrieben war. Dort war keine Erhöhung zum Vorjahr erläutert.

Aufgrund des Schreibens im März werde ich meine Autoversicherung wechseln. Dies hätte ich im Falle einer früheren Mitteilung der Erhöhung schon im Januar gemacht.

Deshalb meine Frage: Darf der Januar und Februar Beitrag (je ca. 100 €) nachverlangt werden?

Hallo,

das darf sie machen: die Rückstufung nach Schadenfall erfolgt stets zum 01.01. des auf den Schaden folgenden Jahres.
Und wenn der Schaden im Dez. ´09 war und die 2010er Beitragsrechnung noch ohne Rückstufung erstellt wurde, dann wird der Schaden zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung noch nicht eingetreten oder anderweitig unberücksichtigt gewesen sein.

Zumindest darf sie das, wie gesagt. Auch in Abänderung einer bereits ergangenen Rechnung (auf der i. ü. üblicherweise ein Hinweis wg. möglicher Rückstufung angedruckt ist).

Was den Wechsel angeht: der geht entw. einen Monat nach Schadenregulierung oder nur zum Ende des Vers.-Jahres (i. d. R. Ende des Kalenderjahres).
Wenn Vorschläge / Vergleiche gewünscht werden: einfach melden!

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Also ich denke ja, da der Schaden einige Zeit braucht bis das alles intern vermerkt ist. Nach einem Schaden kann man immer die Versicherung kündigen, aber achtung die neue Versicherung erfährt von dem Schaden und stuft ebenfalls dann hoch !!
Besser es passiert nix !!

Sorry Tob,
ich kann hier wenig mit einer Ferndiagnose. Ich gehe aber davon aus dass wenn der Beitrag sich verdoppelt hat, dass es auf alle Monate zu verteilen ist.
Kuendigen ist gut. Mindestens haettest du vorher fragen sollen ob ein guenstigerer Tarif existiert (wird oft nicht automatisch mitgeteilt).
Viel Erfolg
Pascal

Hallo und besten Dank für die Anfrage,

leider haben Sie kaum eine Chance. Die Beitragsnachforderung auf Grund des Schadens ist korrekt und Sie werden diesen Beitrag zahlen müssen. Auch der Wechsel der Versicherung wird voraussichtlich nicht so leicht werden, da sich ja ldiglich die SF Klasse geändert hat und nichts am Tarifbeitrag.

LG

Stephan Brückner

Hallo,

da lässt sich leider aus der Ferne schlecht ein Urteil zu abgeben. Fakt ist aber, dass natürlich Beiträge nacherhoben werden dürfen, wenn diese gerechtfertigt sind. Eben dies traue ich mir nicht zu zu beurteilen.

Beste Grüße

Alexander Haid

Hallo,

der höhere Beitrag ergibt sich aufgrund des gemeldeteten Schadens aus Dezember 2009. Als die Rechnung im November 2009 erstellt wurde, war ja von dem Schaden nooh nichts bekannt. Die neue Rechnung wurde nun mit der Schadenfreiheitsstufe bzw. in diesem Fall mit dem Beitragssatz der S-Klasse berechnet. Hat sich der Beitrag nur aufgrund des Schadens erhöht, hat man kein Kündigungsrecht.
Der Beitrag für Januar uns Februar muss daher leider auch noch bezahlt werden, da der Beitrag ja nur nachträglich korrigiert worden ist.
Sorry.
Viele Grüße
Mr.Sunshine

Hallo Helfende,

meine Versicherung hat mich aufgrund eines Autounfalls (im
Dezember 09) von SF0 auf S hochgestuft. Dadurch wurde mein
monatlicher Versicherungsbeitrag verdoppelt (ca. 200€). Januar
und Februar hatte ich noch den alten Beitrag (ca. 100€)
bezahlt.

Im März bekam ich nun ein Schreiben, worin mir mitgeteilt
wurde, dass ich Januar und Februar noch die Hälfte (je ca.
100€) nachbezahlen muss (andere Hälfte war der alte Beitrag).

Im Dezember 09 hatte ich noch ein Schreiben bekommen, worin
mein Beitrag für das Jahr 10 beschrieben war. Dort war keine
Erhöhung zum Vorjahr erläutert.

Aufgrund des Schreibens im März werde ich meine
Autoversicherung wechseln. Dies hätte ich im Falle einer
früheren Mitteilung der Erhöhung schon im Januar gemacht.

Deshalb meine Frage: Darf der Januar und Februar Beitrag (je
ca. 100 €) nachverlangt werden?

moin, bist du schuld an diesem unfall, mußte deine versicherung zahlen??

moin, bist du schuld an diesem unfall, mußte deine
versicherung zahlen??

Ja es war zu 100% meine Schuld.

Ok, ich bedanke mich für Euere schnellen und kompetenten Antworten. So macht wer weiss was Spaß.

Schöne Woche trotz eisiger Kälte,
Tob.i

dann ist das ein normaler vorgang, außer du hast rabattschutz d.h. du hast einen schaden frei (vhv)

aber sonst mußt du halt mehr bezahlen, wenn du eine neue versicherung nimmst, meldet die alte den schaden der neue und auch da wirst du hochgestuft…ein trauerspiel :wink:

Deshalb meine Frage: Darf der Januar und Februar Beitrag (je
ca. 100 €) nachverlangt werden?

Hallo,

ja, vermutlich wurde relativ spät im Jahr 2009 der belastende Schaden erst gemeldet; wenn dieser aber im Jahr 09 eingetreten ist, ist die Umstufung zum 01.01.10 i. O.

Grüße, M