vor ein paar tagen bin ich beim wenden in die fahrertür eines anderes autos gestoßen.
die beule ist schon ziemlich groß…
demnach muss eine neue tür her. kostenpunkt einer gebrauchten tür: 50 euro; kostenpunkt der montage in einer bekannten werkstatt: 70 euro
hört sich alles ganz einfach an…nun ist die dame aber pingelig und will für ihren kleinen alten kleinwagen eine perfekte reperatur sprich: 1200 euro insgesamt lautet der kostenvoranschlag.
die 1200 euro hab ich nicht und auch bei der versicherung will ich nicht hochgestuft werden. bin schließlich schon bei 85% ich hochstufung wäre dann meiner recherche nach 140% ganz schön heftig…und teuer.
meine frage: kann ich mich durch beteiligung am schaden irgendwie vor einer hochstufung schützen? oder ist das auswegslos? besteht außerdem die möglichkeit den schaden innerhalb eines halben jahres der versicherung zu ersetzen? spreche erst morgen mit einem vetreter und bin so nervös und neugierig dass ich für jede antwort dankbar bin.
ja, normalerweise ist die Rückzahlung kein Problem. Sag Deinem VR Bescheid, dass er Dich in jedem Fall über die Endabrechnung informieren soll, unabhängig von der Schadenhöhe.
Der Preis von 1200 EUR für die Tür samt Lackierung und Montage ist heutzutage normal…
hört sich alles ganz einfach an…nun ist die dame aber
pingelig und will für ihren kleinen alten kleinwagen eine
perfekte reperatur sprich:
Dann muß sie mit einem Alt-für-Neu Abzug rechnen, d.h. die 1200 € werden nicht komplett übernommen.
die 1200 euro hab ich nicht und auch bei der versicherung will
ich nicht hochgestuft werden.
Das kannst Du Dir nicht aussuchen.
meine frage: kann ich mich durch beteiligung am schaden
irgendwie vor einer hochstufung schützen?
Du kannst den Schaden komplett übernehmen, dann wirst Du nicht hochgestuft. Laß die Versicherung regulieren (weise sie auf das Alter des beschädigten Fahrzeuges hin) und dann kannst Du binnen sechs Monaten den Schaden „zurückkaufen“.