Hochstufung Öffentlicher Dienst E13Ü nach E14

Hallo liebes Forum,

ich habe demnächst Aussicht auf eine Beförderung, was in der Gehaltsstufe einen Sprung von E13Ü nach E14 bedeutet. Ich habe gehört, dass man nach einer Hochstufung in den Entgeltstufen erstmal zurückgesetzt wird. Ich bin momentan 3+ und würde im November (wie alle) auf Entgeltstufe 4 kommen.
Meine Frage ist nun, wenn ich jetzt schon aufsteige und dann in E14 auf Stufe 2 käme, würde ich dann im November auf E14/3 kommen. Oder muss ich erst 2 Jahre warten?
Ansonsten wäre es ja schlauer noch bis zum November in E13Ü zu bleiben und nach der allgemeinen Überleitung auf Entgeltstufe 4 in E14/3 zu wechseln.

Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und dass mir da jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

so weit ich weiß, bleibt mann dann wieder für zwei Jahre in Entwicklungsstufe 2. Ist das neue Entgelt nach der Beförderung niedriger, als das vorherige, gibt es einen kleinen Zuschlag.

Ich denke, dass die zweite Variante (also warten bis 13Ü+4) günstiger wäre.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

ich denke auch, dass sich eine etwas spätere Hochstufung wahrscheinlich eher auzahlen wird. Vielen Dank für die Antwort.

Gruß,
Martin

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