Hochwasser im Keller

Hallo zusammen,

aufgrund der Hochwasserlage im Süden Deutschlands ist Grundwasser in den Keller eines Mietkomplexes von unten eingedrungen. Auch das Kellerabteil des Mieters stand mehrere Tage für 20 cm unter Wasser.
Nachdem der Vermieter die Auspumpung des Kellers veranlasst hatte, sieht er sich nicht in der Pflicht weitere Schritte zu unternehmen um
den Keller wieder nutzbar zu machen.
Wie kann der Mieter den Druck auf den Vermieter zum schnellen Handeln erhöhen.
Ist hier eine Mietminderung vielversprechend und wenn ja wie viel %.
Der Mieter macht sich zunehmend Sorgen aufgrund von bevorstehender Schimmelbildung und die damit verbundenen gesundheitlichen und geruchsgelästigenden Folgen. Der Vermieter hat angedeutet, eventuell anfallende Kosten auf den Mieter umzuwälzen; ist dies rechtens?

Danke für mögliche Ratschläge,

LG
BadReality

Hi,

der Vermieter schuldet den Mieter ein Mangelfreies Objeckt, bezogen ist die Mangelfreiheit auf den Zustand der Anmietung.

Sollte sich ein Mangel, wie überschwemmter mitvermeiteter Keller einstellen, so ist der Mieter berechtigt die Miete zu Mindern, sovern der Mangel angezigt wurde, Fristsetzung nicht vergessen.

Die höhe ist von vielen Gegebenheiten abhängig und jedes Gericht entscheidet dabei etwas anders.

die Kosten der Instandhaltung und Setzung von Dach und Fach kann der Vermieter nicht umlegen.

cu naseweis