Hochwasser und ausgeliehene Sachen

Hallo,

Die meisten werden ja von dem Hochwasser bei Erlangen gehört haben. Dazu dieser natürlich frei erfundene Fall:

A leiht seinem Bruder B eine Spielkonsole mit diversen Spielen und Zubehör. B besucht nun seinen Freund C und nimmt sie dahin mit. B und C spielen mit der Konsole, und verlassen anschließend das Haus. Auch C hat einen kleinen Bruder D.

Als B und C aus dem Haus sind geht D in das Zimmer von C und holt sich einfach die Konsole in sein Zimmer (Cs Zimmer 2. Stock, Ds Zimmer Keller). Nun nimmt das Schicksal seinen lauf, bzw. das Hochwasser, und das Haus steht bis zum 1. Stock unter Wasser. Die Konsole und die Spiele sind hin.

Für Hochwasser Schäden braucht man ja eine Elementarschaden Versicherung, haben die Eltern von C und D aber nicht. Aber für die kaputte Konsole ist doch D verantwortlich, denn im Zimmer von C wäre ja nix passiert.

Haben A und B irgendeine Chance die Konsole ersetzt zu bekommen? von irgendeiner Versicherung oder direkt von D bzw. dessen Eltern?

liebe Grüße

Tranquilla

Bei dem Schilderung fehlen noch verdammt viele Angaben, um alles beurteilen zu können (was aber auch nicht unsere Aufgabe ist).

Wer wohl nicht zahlen wird ist die Haftpflichtversicherung von ABCD, die Hausratversicherung wohl auch nicht. Ob auf dem zivilrechtlichen Weg was zu holen ist, hängt davon ab, ob jemanden eine Verschulden nachweisbar ist, was tendenziell nicht der Fall ist, es sei denn, jemand hat den Regen/das Hochwasser zu verantworten.

Für weitergehende rechtliche Fragen, empfehle ich das Rechts-Brett.

Seien Sie froh, dass das nur ein fiktiver Fall ist :wink:

für die kaputte Konsole ist doch D verantwortlich, denn im
Zimmer von C wäre ja nix passiert.

Dafür kann D doch nichts, er hat sie ja nicht mit in sein Zimmer genommen, um sie unter Wasser zu setzen.

Haben A und B irgendeine Chance die Konsole ersetzt zu
bekommen?

Meiner Einschätzung nach nein. Ein Hausratversicherungfall ist das wie geschildert nicht, ein Schadensersatzanspruch des Inhaber der Konsole gegen jemand anderen besteht auch nicht.

Hallo Tranquilla,

Ihre Frage kann in diesem Forum nicht erschöpfend beantwortet werden, da hier zuviele (z.T. unbekannte) Umstände zustande kommen.
Nur soviel lässt sich sagen:
Ohne Einschluss von Elementarschäden kommt eine eventuelle Hausratversicherung der Eltern für den Schaden (leider) NICHT auf.

A KÖNNTE nun Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen (ihm ist ja nun defintiv ein Schaden entstanden).

Aber gegen wen?
Gegen B? Nein, denn A hat ihm ja freiwillig die Konsole ausgeliehen und B hat den Schaden auch nicht verursacht (einzig könnte man ihm anlasten, dass er nicht genügend auf die in seiner Obhut befindliche Sache aufgepasst hat. Ob er seiner Sorgfaltspflicht aber tatsächlich nicht ausreichend nachgekommen ist, kann aufgrund der vorliegenden Infos nicht beurteilt werden = Sackgasse für jeden weiteren Kommentar).

Gegen C? Wohl auch nicht, denn C hat ebensowenig den Schaden verursacht und die Konsole war vermutlich auch gar nicht in seinem Obhutsbereich.

Gegen D? Auch D hat den eigentlichen Schaden nicht ursächlich verursacht, denn er hat ja nicht die Überschwemmung ausgelöst. Lediglich hat er die Konsole in den Einflussbereich des Hochwassers gebracht.
Und jetzt kommen eine ganz Reihe von Fragen, die ebenfalls eine weitere Beurteilung unmöglich machen:
Wie alt ist D?
Hätte er erkennen müssen, dass die Konsole Schaden durch das Hochwasser nehmen kann?
War er sich bewußt, dass er die Konsole gar nicht nehmen durfte?
usw., usw.

Sie sehen also: die Frage ist hier im Forum unmöglich zu klären.
Aber warum melden die Eltern von D den Schaden nicht einfach der Haftpflicht. Diese prüft dann eine eventuelle Leistungspflicht.
(pers. Anmerkung aufgrund des subjektiven Bauchgefühls: A sollte sich keine allzu großen Hoffnungen machen.)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

erstmal Danke, hab mir schon sowas gedacht…

Gegen D? Auch D hat den eigentlichen Schaden nicht ursächlich
verursacht, denn er hat ja nicht die Überschwemmung ausgelöst.
Lediglich hat er die Konsole in den Einflussbereich des
Hochwassers gebracht.
Und jetzt kommen eine ganz Reihe von Fragen, die ebenfalls
eine weitere Beurteilung unmöglich machen:
Wie alt ist D?

mal angenommen D ist 13 und wusste ganz genau dass er die Finger davon zu lassen hat…

Hätte er erkennen müssen, dass die Konsole Schaden durch das
Hochwasser nehmen kann?

Das natürlich nicht, er ist ja auch kein Hellseher

War er sich bewußt, dass er die Konsole gar nicht nehmen
durfte?

Das wierderum war ihm völlig klar.

Sie sehen also: die Frage ist hier im Forum unmöglich zu
klären.
Aber warum melden die Eltern von D den Schaden nicht einfach
der Haftpflicht. Diese prüft dann eine eventuelle
Leistungspflicht.
(pers. Anmerkung aufgrund des subjektiven Bauchgefühls: A
sollte sich keine allzu großen Hoffnungen machen.)

Tja blöd gelaufen. Da hätte D die Konsole lieber fallen lassen sollen, oder sonst wie kaputt machen…

A und B werden ganzschön enttäuscht sein, weil die Konsole mühsam vom Taschengeld zusammengespart war, aber vielleicht findet sich ja eine freundliche Tante T, die noch ein Geburtstagsgeschenk sucht :wink:

Danke trotzdem

Tranquilla

Tag,

also wenn Person A von Person B Schadensersatz haben möchte wegen einer kaputten Konsole oder wegen einem Zwiebelhäcksler, dann hat das erstmal nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun.
Das ist alles im BGB geregelt.
Wenn B jetzt eine Haftpflichtversicherung hat oder eine Hausrat oder was auch immer geartete Versicherung, die den Schaden regelt, dann schön für B aber uninteressant für A.
Weil: A wendet sich an B und nicht an irgendeine Versicherung von B!
Ob die Versicherung zahlt oder nicht hat auch nicht unbedingt etwas mit einer Schuldanerkenntnis zu tun, auch das regelt im Zweifelsfall ein Rechtsanwalt bzw. ein Gericht, was natürlich im vorliegenden Fall etwas übertrieben wäre.

Grüße
H.

Hallo,

also wenn Person A von Person B Schadensersatz haben möchte
wegen einer kaputten Konsole oder wegen einem Zwiebelhäcksler,
dann hat das erstmal nichts mit der Haftpflichtversicherung zu
tun.
Das ist alles im BGB geregelt.

A und B sind ja nun Brüder und beide minderjährig. A wird B bestimmt nicht verklagen oder so. Wenn keine Versicherung einspringt gibts eben keine neue Konsole. Egal obs rechtlich machbar wäre.

Wenn B jetzt eine Haftpflichtversicherung hat oder eine
Hausrat oder was auch immer geartete Versicherung, die den
Schaden regelt, dann schön für B aber uninteressant für A.
Weil: A wendet sich an B und nicht an irgendeine Versicherung
von B!

Das ist mir so schon klar, die Frage war eher ob irgend eine Versicherung von irgendwem überhaupt zuständig wäre.

Ob die Versicherung zahlt oder nicht hat auch nicht unbedingt
etwas mit einer Schuldanerkenntnis zu tun, auch das regelt im
Zweifelsfall ein Rechtsanwalt bzw. ein Gericht, was natürlich
im vorliegenden Fall etwas übertrieben wäre.

Aber sowas von übertrieben. die Eltern von C und D ham jetzt genug Probleme auch so schon. und weder B noch C noch D werden Post vom Anwalt kriegen. Es ging wiklich nur drum ob mans mal bei irgendeiner Versicherung versuchen sollte.

Tranquilla