Hochwasserabwehr

Hallo,ich wohne seit 7 Jahren in einem Haus mit 2 Wohnungen. Mein Vermieter und Hauseigentümer wohnt über mir und ich im Erdgeschoss mit separater Eingangstür vorn. Der Vermieter hat seinen Eingang hinten.Seit geraumer Zeit gibt es nun Ärger, da ich erheblich durch ständiges Gepolter, Türen knallen etc. von oben belästigt werde. Ich sprach den Vermieter dann darauf an und er reagierte aggressiv. Er hat mir dann auch (unrechtmäßig) die zur Wohnung gehörende Garage gekündigt.Meine Frage bezieht sich aber auf die Hochwassergefahr im Ort, da im Sommer 2012 die Straße ca. 50 cm überflutet wurde und das Wasser massiv in meine Haustür (das Haus hat keinen Keller) eingedrungen wäre, wenn ich nicht ein großes Brett vor die Tür geschraubt hätte (mit Silikon und Sandsäcken abgedichtet). Trotzdem lief noch ein Teil Wasser in meinen Flur und ich musste auch noch abpumpen.  Trotzdem hatte ich großen Schden, da das Wasser durch sämtliche Außenwände gedrückt wurde Als diesen Sommer im Juli durch Dauerregen die Situation wieder sehr heikel war, habe ich auch wieder allein die Vorbereitungen für eine eventuelle Überschwemmung getroffen, da mein Vermieter während der Gefahrenlage mit dem Auto in der Gegend rum fuhr um sich „ein Bild von der Situation zu machen“.Ich wurde auch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht auf die erhöhte Hochwassergefahr seitens des Vermieters hingewiesen.Ist man verpflichtet die Eingangstür zu verbarrikadieren, Wasser aus dem Flur zu pumpen oder ist der Hochwasserschutz nicht Angelegenheit des Vermieters?Ich habe auch jeden Winter freiwillig den Gehwegbereich vor meinem Eingang freigehalten, obwohl im § 22 meines Mietvertrages bei Räum- und Streupflicht, Reinigungspflicht nichts angekreuzt ist.Kann man seitens des Vermieters zur Schneeräumung verpflichtet werden?Vielen Dank

Hi,

vor allem sehe ich hier potential für einen beginnenden Kleinkrieg.

Man sollte beachten, daß bei Zweifamilienhäusern, in denen der VM eine der Wohnungen bewohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht für VM gilt.

Zum anderen mag ich nichts schreiben, da ich denke, daß es bei einem so gestörten Verhältnis zwischen M und VM das Beste wäre, man würde sich eine neue Wohnung suchen.

Gruß
Tina

Hallo,

die erste Frage, die sich mir stellt ist: Warum sucht sich der Mieter nicht eine neue Wohnung? Mit der VM gibt es nur Ärger… Egal, an wem es liegt.

Haelge

Trotzdem hatte
ich großen Schden, da das Wasser durch sämtliche Außenwände
gedrückt wurde

Dann hat man wohl vergessen in der Vergangenheit eine Hausratversicherung mit Elementarschäden abzuschließen !

Als diesen Sommer im Juli durch Dauerregen die
Situation wieder sehr heikel war, habe ich auch wieder allein
die Vorbereitungen für eine eventuelle Überschwemmung
getroffen, da mein Vermieter während der Gefahrenlage mit dem
Auto in der Gegend rum fuhr um sich „ein Bild von der
Situation zu machen“.Ich wurde auch vor der Unterzeichnung des
Mietvertrages nicht auf die erhöhte Hochwassergefahr seitens
des Vermieters hingewiesen.

Wenn man sich eine Wohnung sucht und dann das Erdgeschoß oder Untergeschoß auswählt sollte man sich natürlich auch über solche Gefahrenquellen im klaren sein und dies erfragen. Manchmal hilft dann auch ein Gespräch mit den Nachbarn.

Ist man verpflichtet die
Eingangstür zu verbarrikadieren, Wasser aus dem Flur zu pumpen
oder ist der Hochwasserschutz nicht Angelegenheit des
Vermieters?

Zumindest sollte jeder Bewohner des Hauses/Wohnung daran interessiert sein,
seinen eigenen Haushalt (Inventar) vor Beschädigung zu schützen.
Also müsste dies doch in deinem eigenen Interesse sein !

Ich habe auch jeden Winter freiwillig den
Gehwegbereich vor meinem Eingang freigehalten, obwohl im § 22
meines Mietvertrages bei Räum- und Streupflicht,
Reinigungspflicht nichts angekreuzt ist.Kann man seitens des
Vermieters zur Schneeräumung verpflichtet werden?

Nein - aber der Vermieter hat die Möglichkeit einen Schneeräumungsdienst zu beauftragen und kann dann die Kosten auf die Wohnungen aufteilen.
Dies gehört zu den Nebenkosten.

Gruß Merger

wenn im Mietvertrag kein Winterdienst vereinbart ist, darf der Vermieter die Kosten für einen beauftragten Räumdienst nicht auf die Betriebskosten schlagen.

wenn im Mietvertrag kein Winterdienst vereinbart ist, darf der
Vermieter die Kosten für einen beauftragten Räumdienst nicht
auf die Betriebskosten schlagen.

Aber sicher darf er dies, denn dies sind genau so wie Straßenreinigungskosten, Betriebskosten.

Im Mietvertrag sind die Betriebskosten mit Sicherheit auch nicht einzeln aufgeführt.

Huhu,

nein darf er nicht sicher, nur wenn vereinbart wurde, dass der Mieter die nebenkosten Trägt, können diese umgelegt werden. nach der 2BKV ist Winterdienst nciht vermekrt, zählt gerichtlich aber zu der Straßenreinigung. Was nun also Vereinbart wurde können wir anhand der Daten nicht sicher sagen.

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Bitte beachten:

  1. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

vergl. hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…

Gruß Merger

Huhu,

schöner Text, aber die Frage, ob dies nun vereinbart wurde oder nicht steht immer noch im Raum.

Hallo,

Huhu,

schöner Text, aber die Frage, ob dies nun vereinbart wurde
oder nicht steht immer noch im Raum.

Dies muss nicht vereinbart sein, es genügt wenn im Mietvertrag steht,
für die Nebenkosten/Betriebskosten ist eine Pauschale von mtl. 40 Euro zu zahlen.

Und bisher habe ich noch keinen Mietvertrag gesehen, wo keine Betriebskosten gefordert werden.

Gruß Merger

Hallo,

Dies muss nicht vereinbart sein, es genügt wenn im Mietvertrag
steht,
für die Nebenkosten/Betriebskosten ist eine Pauschale von mtl.
40 Euro zu zahlen.

Das wäre doch aber eine Vereinbarung. Oder was verstehe ich nicht?

Btw., ‚auf die Betriebskosten draufschlagen‘ geht natürlich auch dann nicht, wenn nur eine Pauschale vereinbart war.

Und bisher habe ich noch keinen Mietvertrag gesehen, wo keine
Betriebskosten gefordert werden.

Noch nie was von Pauschalmiete gehört?
Nunja.
Aber dass DU was nicht kennst, kann ja nun wirklich kein Argument sein, oder?
Gruß
Testare_

Hallo

Hallo,

Dies muss nicht vereinbart sein, es genügt wenn im Mietvertrag
steht,
für die Nebenkosten/Betriebskosten ist eine Pauschale von mtl.
40 Euro zu zahlen.

Das wäre doch aber eine Vereinbarung. Oder was verstehe ich
nicht?

Richtig - nur kam hier der Hinweis, dass Winterdienst explizit als Betriebskosten ausgewiesen sein muss.

Btw., ‚auf die Betriebskosten draufschlagen‘ geht natürlich
auch dann nicht, wenn nur eine Pauschale vereinbart war.

Bei einer Nebenkostenpauschale müssen die Kosten nicht alle speziell aufgeführt werden,
diese werden bei der Jahresendabrechnung berechnet mit Vorlage der einzelnen Rechnungen und dann die Differenz entweder nachgefordert oder zurück gezahlt.

Und bisher habe ich noch keinen Mietvertrag gesehen, wo keine
Betriebskosten gefordert werden.

Noch nie was von Pauschalmiete gehört?

Dies gibts natürlich auch, nur sind hier die Betriebskosten normalerweise schon eingerechnet.

Nunja.
Aber dass DU was nicht kennst, kann ja nun wirklich kein
Argument sein, oder?

Na, na… dann nenn mir mal eine Gesetzesgrundlage, die verbietet solche Kosten über die Betriebskosten abzurechnen.

Noch ein Hinweis: aus dem Text des TO ist nicht erkennbar, dass keine Betriebskosten gezahlt werden.

Gruß Merger

Hallo,

Btw., ‚auf die Betriebskosten draufschlagen‘ geht natürlich
auch dann nicht, wenn nur eine Pauschale vereinbart war.

Bei einer Nebenkostenpauschale müssen die Kosten nicht alle
speziell aufgeführt werden,
diese werden bei der Jahresendabrechnung berechnet mit Vorlage
der einzelnen Rechnungen und dann die Differenz entweder
nachgefordert oder zurück gezahlt.

Das hast Du wohl falsch verstanden. Eine Pauschale ist eben genau das, was der Name sagt: pauschal. Keine Abrechnung.
Du redest jetzt plötzlich von einer Vorauszahlung. Und da muss aber sowas von genau festgelegt sein, um was es sich handelt! Wir sind wieder genau am Anfang: alles, was der Vermieter an Nebenkosten bezahlt haben will, muss er VORHER IM MIETVERTRAG angeben. Nicht angegeben bedeutet: Mieter muss nicht zahlen.
Du kannst doch nicht ernsthaft denken, dass der Mieter im Mietvertrag eine Pauschale von 40€/Monat drin hat und am Jahresende das große Erwachen kommt und der Mieter mal eben ein paar Hunderter drauflegen muss, weil dem Vermieter -vielleicht auch noch nachträglich- alles mögliche an Nebenkosten eingefallen ist.

Und bisher habe ich noch keinen Mietvertrag gesehen, wo keine
Betriebskosten gefordert werden.

Noch nie was von Pauschalmiete gehört?

Dies gibts natürlich auch, nur sind hier die Betriebskosten
normalerweise schon eingerechnet.

Sollte man annehmen. Wenn der Vermieter nicht grad völlig ahnungslos ist. Aber auch hier gilt eben: nix is mit Nachforderungen am Jahresende.

Na, na… dann nenn mir mal eine Gesetzesgrundlage, die
verbietet solche Kosten über die Betriebskosten abzurechnen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Absatz 1, letzter Satz. Man kann anderes im Mietvertrag vorsehen. Wenn man es nicht macht, zahlt der Vermieter alles. Ganz einfach.
Und es muss auch alles GENAU aufgeführt werden. Heimliche Überraschungen darf sich der Vermieter selber ans Bein binden. Quelle? Such Dir was aus: https://www.google.de/search?q=betriebskosten+nicht+…

Noch ein Hinweis: aus dem Text des TO ist nicht erkennbar,
dass keine Betriebskosten gezahlt werden.

Genau darum dreht sich ja grad der ganze Teilthread.
Gruß
testare_

Hallo,

Btw., ‚auf die Betriebskosten draufschlagen‘ geht natürlich
auch dann nicht, wenn nur eine Pauschale vereinbart war.

Bei einer Nebenkostenpauschale müssen die Kosten nicht alle
speziell aufgeführt werden,
diese werden bei der Jahresendabrechnung berechnet mit Vorlage
der einzelnen Rechnungen und dann die Differenz entweder
nachgefordert oder zurück gezahlt.

Das hast Du wohl falsch verstanden. Eine Pauschale ist eben
genau das, was der Name sagt: pauschal. Keine Abrechnung.
Du redest jetzt plötzlich von einer Vorauszahlung.

Ok - dann nennen wir es mal mtl. Vorauszahlung.

Und da muss
aber sowas von genau festgelegt sein, um was es sich handelt!

Nicht ganz, es können auch nachträgliche Kosten dazu kommen.

Beispiel: es wurde mündlich vereinbart und auch in der Hausordnung niedergeschrieben, dass sich die Mieter die Treppenreinigung + Bürgersteigreinigung teilen.

Nach ein paar Jahren, kommt einer auf die Idee, sich daran nicht mehr zu beteiligen.

Dann hat der Vermieter die Möglichkeit, dies von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen und dies dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Wir sind wieder genau am Anfang: alles, was der Vermieter an
Nebenkosten bezahlt haben will, muss er VORHER IM MIETVERTRAG
angeben. Nicht angegeben bedeutet: Mieter muss nicht zahlen.
Du kannst doch nicht ernsthaft denken, dass der Mieter im
Mietvertrag eine Pauschale von 40€/Monat drin hat und am
Jahresende das große Erwachen kommt und der Mieter mal eben
ein paar Hunderter drauflegen muss, weil dem Vermieter
-vielleicht auch noch nachträglich- alles mögliche an
Nebenkosten eingefallen ist.

Auch die Möglichkeit besteht, dass z.B. die Wohngebäudeversicherung erweitert wird hinsichtlich Elementarschäden. auch diese Kosten können auf die Mieter verteilt werden.

Noch eine Anmerkung dazu - es ist in der Prüfung, ob eine Elementar-schadensversicherung in Deutschland nicht als Pflichtversicherung eingeführt wird.

Alles möglich - wie Du schreibst sicherlich nicht, denn dafür gibt es ja eine Betriebskostenverordnung.

Gruß Merger

Hallo,

Ok - dann nennen wir es mal mtl. Vorauszahlung.

Gut. Und dann sind wir wieder bei der notwendigen vertraglichen Abmachung, ohne die es nichts gibt.

Denn das:

Und da muss
aber sowas von genau festgelegt sein, um was es sich handelt!

gilt imer noch!

Nicht ganz, es können auch nachträgliche Kosten dazu kommen.

Nein.

Beispiel: es wurde mündlich vereinbart und auch in der
Hausordnung niedergeschrieben, dass sich die Mieter die
Treppenreinigung + Bürgersteigreinigung teilen.

Wenn es in der Hausordnung niedergeschrieben ist, ist es nicht mehr mündlich. Und natürlich gilt die Hausordnung nur dann, wenn sie zusammen mit dem Mietvertrag vereinbart wurde. Nachträglich läuft auch hier nichts.

Nach ein paar Jahren, kommt einer auf die Idee, sich daran
nicht mehr zu beteiligen.

Dann hat der Vermieter die Möglichkeit, dies von einem
Fachbetrieb durchführen zu lassen und dies dem Mieter in
Rechnung zu stellen.

Das ist aber eine ganz andere Sache als Nebenkosten. Hier handelt es sich um Schadensersatz aufgrund einer Vertragsverletzung.

Dein Beispiel geht leider daneben.

Auch die Möglichkeit besteht, dass z.B. die
Wohngebäudeversicherung erweitert wird hinsichtlich
Elementarschäden. auch diese Kosten können auf die Mieter
verteilt werden.

Aber auch nur dann, wenn die Versicherungskosten VORHER als umlegbar abgemacht sind.

Gruß
testare_

Hallo,

Hallo,

Ok - dann nennen wir es mal mtl. Vorauszahlung.

Gut. Und dann sind wir wieder bei der notwendigen
vertraglichen Abmachung, ohne die es nichts gibt.

Denn das:

Und da muss
aber sowas von genau festgelegt sein, um was es sich handelt!

gilt imer noch!

wobei man natürlich auch im Mietvertrag einen Hinweis auf die einzelnen §§ der Betriebskostenverordnung machen kann, wie es auch in den meisten Muster-Mietverträgen geschrieben steht.

Gruß Kematef