Hochwasserschutz- Durchlasskapazität Verrohrung Grundstückszufahrt

Hallo,

schon einmal lief der Keller meines Wohnhauses voll Wasser,
weil die Durchlasskapazität der Verrohrten Grundstückszufahrt nicht ausreichte und das Grundstück überflutet wurde.

Ist die Orts-bzw. Verbandsgemeinde verpflichtet mich bei der Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu unterstützen , oder muss ich die Kosten alleine stämmen?

Gruß

Hallo!

Wenn es um Oberflächenwasser geht, was von Straße oder aus einem Graben übertritt und dann aufs Grundstück und dann letztlich in Keller läuft, so wäre dafür grundsätzlich die Gemeinde zuständig.

Und wenn eine Grundstücksüberfahrt verrohrt ist, dann klingt es ja durchaus nach einem Entwässerungsgraben parallel zum Straßenverlauf.

Frage : Wer hat Überfahrt geschaffen bzw. wer hat das Rohr im Durchmesser ausgewählt ?

Übrigens, um „Hochwasser“ geht es ja wohl nicht ?

MfG
duck313

Hallo,

schon einmal lief der Keller meines Wohnhauses voll Wasser,
weil die Durchlasskapazität der Verrohrten Grundstückszufahrt
nicht ausreichte und das Grundstück überflutet wurde.

Ist die Orts-bzw. Verbandsgemeinde verpflichtet mich bei der
Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu unterstützen ,
oder muss ich die Kosten alleine stämmen?

Die Antwort ist wie immer: Kommt darauf an.

Wem gehört die Grabenfläche?
Wer ist für die Unterhaltung des Grabens zuständig?
Gibt es Sonderregelungen, die die Grundstückseigentümer der anliegenden Flächen für ihre Zufahrten verantwortlich machen?
Gibt es Größenangaben (MIndestgrößen) für diese Durchlässe?
Wer hat „Deinen“ Durchlass verlegt?
Und warum?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Grundsätzlich ist für Hochwasserschutz zunächst einmal der Grundstückseigentümer selber verantwortlich.

Für Hochwasser gibt es keine Haftung durch die Öffentliche Hand.

Daneben gibt es aber noch sogenannte Starkregen -Ereignisse,
bei denen zuviel Regen in Kurzer Zeit fällt und die vorhanden Kanalisation überfordert.

Auch hier wieder kann der Grundstückseigentümer in Eigenregie tätig werden:
-Anpassung der Abflusssituation auf dem Grundstück
•Grundstückseinfassungen (Mauern), Verwallungen, Schwellen, o. Ä. als Zufluss-Sperren
•Das Oberflächengefälle sollte nicht direkt auf Gebäude und Anlagen zulaufen
•Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche
•Schaffung von gezielten Flutmulden bzw. -flächen
•Beseitigung von Abflusshindernissen
Begrenzung bzw. Minderung des Oberflächenabflusses
•Verzicht auf Flächenbefestigung / Versiegelung (bzw. Rückbau)
•Wasserdurchlässige Befestigung von Freiflächen
•Dachbegrünung
•Flächengestaltung bzw. –bepflanzung verwenden, die das Wegschwemmen (Erosion) des Bodens verhindert

und Last but not Least ein banaler,aber äußerst wirksamer Trick:

Man sollte,sofern der Wetterbericht Starkregen ansagt,an der Straße vor/zum Grundstück die Einlaufschächte der Straßenkanalisation freimachen von Dreck und Laub.

Man glaubt gar nicht,was 1 mit Dreck zugesetzter Gulli für einen Effekt hat…innerhalb von Minuten hat man 15 Zentimeter hoch das Wasser auf der Straße stehen.