Hochzeit

Hallo,

wie ist das denn grundsätzlich bei den Katholiken und den Evangelen mit dem Heiraten.
Ein Beispiel: ein evangelischer Mann war schonmal verheiratet(auch kirchlich) und möchte jetzt eine Frau heiraten, die katholisch ist und noch nicht verheiratet war.
Können die zwei evangelisch und/oder katholisch heiraten, oder geht das nur gemischt, oder nur evangelisch?
Was ist davon fest geregelt und was hängt vom jeweiligen Pfarrer ab?

Vielen Dank für die Hinweise.

Sonja

Hi,

soweit ich weiß:

die Katholiken sehen jede Eheschließung als gültig an (auch wenn sie nur standesamtlich gewesen wäre)
Daher kann die Ehe nicht katholisch getraut werden.
(Ausnahme: einige Ehen können unter besonderen Umständen annulliert werden, aber da frag am Besten den Pfarrer Deines Vertrauens)

Bei der evangelischen Kirche gibt es Fälle, wo wiederverheiratete Paare in einer Zeremonie zumindestens gesegnet werden. (ob das eine richtige Eheschließung ist, weiß ich nicht, ich war nicht dabei)

Gruß

Winni

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Hallo,

wie ist das denn grundsätzlich bei den Katholiken und den
Evangelen mit dem Heiraten.
Ein Beispiel: ein evangelischer Mann war schonmal
verheiratet(auch kirchlich) und möchte jetzt eine Frau
heiraten, die katholisch ist und noch nicht verheiratet war.
Können die zwei evangelisch und/oder katholisch heiraten, oder
geht das nur gemischt, oder nur evangelisch?
Was ist davon fest geregelt und was hängt vom jeweiligen
Pfarrer ab?

Bei den Katholen geht es, wenn die vorherige Ehe nicht von der einzig wahren Kirche geschlossen wurde, also in diesem Falle: ja (die Evangelen sind ja keine Kirche)

Die Evangelen machen mit der Wiederverheiratungen -entgegen den Äusserungen meines Vorposters- keinen Aufstand*, d.h. egal wie oft und in welcher Kirche geheiratet, einmal geht noch.

Ciao maxet.

*einzelne Pfarrer lehnen dies ab, ist aber extrem selten

Hallo,

Hallo,

wie ist das denn grundsätzlich bei den Katholiken und den

Evangelen mit dem Heiraten.

also das mit der katholischen Kirche und der Ehe ist etwas arg kompliziert:
Ein Katholik, der nicht aus der Kirche ausgetreten ist, ist nur gültig verheiratet, wenn er katholisch kirchlich oder - mit Zustimmung seines Heimatpfarrers - evangelisch kirchlich heiratet.
Alle anderen - ob evangelisch, Nicht-Christen oder religionslos - sind nach dem Verständnis der katholischen Kirche nach der standesamtlichen Trauung kirchenrechtlich gültig verheiratet, da für sie nicht die Formpflicht der katholisch-kirchlichen Trauung besteht.

Ein Beispiel: ein evangelischer Mann war schonmal
verheiratet(auch kirchlich) und möchte jetzt eine Frau
heiraten, die katholisch ist und noch nicht verheiratet war.
Können die zwei evangelisch und/oder katholisch heiraten, oder
geht das nur gemischt, oder nur evangelisch?

Also, in diesem Fall wäre der Mann laut kirchenrecht der katholischen Kirche gültig verheiratet, könnte also nicht mehr katholisch heiraten, auch nicht gemischt, käme nur eine evangelische Trauung infrage!!

(ist schon seltsam, wie schnell man laut katholischem Kirchenrecht als Nichtkatholik kirchlich verheiratet ist…)

Gruß
Credo

herrlich. ich liebe solche theoretischen rechtsstreits.

Alle anderen - ob evangelisch, Nicht-Christen oder
religionslos - sind nach dem Verständnis der katholischen
Kirche nach der standesamtlichen Trauung kirchenrechtlich
gültig verheiratet

aber hier hab ich einen knoten drin: frage 1: wenn die gar nicht katholisch sind, wie könne die dann kirchenrechtlich gültig verheiratet sein, wo das standesamt doch ganz sicher nicht eine katholische autorität darstellt, und wenn doch, das interne recht wohl kaum auf nichtmitgleider anwendbar wäre? frage 2: wozu diese ausdehnung auf einen rein theoretischen bereich?

datafox

aber hier hab ich einen knoten drin: frage 1: wenn die gar
nicht katholisch sind, wie könne die dann kirchenrechtlich
gültig verheiratet sein, wo das standesamt doch ganz sicher
nicht eine katholische autorität darstellt, und wenn doch, das
interne recht wohl kaum auf nichtmitgleider anwendbar wäre?

Ganz einfach: Genau weil sie dem internen Recht nicht unterliegen, ist jede Form der Eheschließung automatisch gültig!

Credo

Ganz einfach: Genau weil sie dem internen Recht nicht
unterliegen, ist jede Form der Eheschließung automatisch
gültig!

dann wär sie eher inexistent - die beiden also ledig. das wär logischer. aber wer sagt, daß logik da was zu melden hätte. jedenfalls interessant. ich hatte davon keine ahnung.

gruß
datafox