Es soll in Köln eine standesamtliche Hochzeit am Gründonnerstag stattfinden. Anschließend ist eine Party in einer Kneipe geplant, die zu diesem Anlass gemietet wird (geschlossene Gesellschaft, also nicht öffentlich).
Wie siehts aus mit dem Tanz- und Musikverbot in NRW wegen Karfreitag? Muss die Party um Mitternacht beendet oder nur die Musik abgestellt werden? Darf überhaupt an Gründonnerstag gefeiert werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten.