Hochzeit/Dezember: Steuerklasse Steuerrückzahlung

Hallo zusammen,

mein Freund und ich möchten noch in diesem Jahr 2011 heiraten. Leider schaffen wir es zeitlich erst im Dezember.

Wir möchten rückwirkend unsere Steuerklasse fürs ganze Jahr 2011 auf 3/5 ändern.

Nun habe ich gelesen, dass man nur bis zum 30.11. die Steuerklasse ändern kann.
Bedeutet dies für uns, dass wir noch im November heiraten müssen um eine Steuerrückzahlung für 2011 zu erhalten. Oder reicht es, wenn wir die standesamtliche Hochzeit im November anmelden (Hochzeit ist jedoch im Dezember) und diese Anmeldung bei der Beantragung der Änderung der Steuerklasse einfach vorlegen?

Oder muss im November geheiratet werden um die die Steuerklasse für 2011 noch zu ändern?

Ich habe noch eine weitere Frage:
2011 werde wir die Steuerklasse 3-5 haben. 2012 wird es jedoch die Steuerklasse 4-4 sein. Wann muss der Wechsel in 4-4 beantragt werden. Kann man den Wechsel schon im Voraus im Dezember anmelden?

Was bedeutet die Neuerung „Steuerklasse 4 mit Faktor“? Wir verdienen beide ungefähr gleich viel.

Wird eigentlich das brutto oder netto Gehalt zur Einstufung in die Steuerklassen berücksichtigt?

Vielen Dank!!! MFG

Hallo,
die Steuerklasse rückwirkend zu ändern geht grundsätzlich nicht. Es ist also erst mal egal, ob Sie im November oder Dezember heiraten. Tun Sie das so wie es Ihnen am besten passt.
Im Januar 2012 geben Sie dann für das Jahr 2011 eine gemeinsame Steuererklärung ab, dann werden Sie für das ganze Jahr 2011 als Ehepaar behandelt und bekommen hoffentlich eine schöne Steuerrückzahlung auf Ihr Konto. Für 2012 ändern Sie dann Ihre Steuerklassen, aber erst, nachdem Sie geheiratet haben, vorher geht auch das nicht (es kann ja noch viel passieren, bis Sie tatsächlich „ja“ gesagt haben).
Zudem ist es wichtig zunächst einmal zwischen Steuerklassen und der Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten bzw. Alleinstehenden zu unterscheiden. Zunächst muss man wissen, dass es bei der Einkommensteuerberechnung Pauschalen und Höchstbeträge gibt. Ein Alleinstehender bekommt diese Pauschalen und Höchstbeträge nur einmal, einem Ehepaar stehen in der Regel diese Pauschalen und Höchstbeträge zweimal zu (klar denn das sind ja auch 2 Personen).
Die Steuerklassen:
Steuerklasse 1 bzw. 4:
Steuerklasse 1 bekommt ein Alleinstehender. In diese Steuerklasse sind zur Bestimmung des monatlichen Lohnsteuerabzugs die Pauschalen und Höchstebeträge eingearbeitet, die einem Alleinstehenden zustehen. Bei Steuerklasse 4 ist es dasselbe, denn man geht davon aus, dass es sich hier um ein Ehepaar handelt, bei dem beide gleich verdienen.
Steuerklasse 3 und 5:
Hier sind in Steuerklasse 3 die kompletten Pauschalen und Höchstbeträge von beiden Ehepartnern eingearbeitet (also das Doppelte als bei 4), in Steuerklasse 5 dagegen dann keine mehr. Deshalb ist bei Steuerklasse 3 der Lohnsteuerabzug um soviel geringer als bei 4 und bei Steuerklasse 5 der Lohnsteuerabzug so hoch.
Diese Kombination wählt man, wenn der eine viel und der andere nur sehr wenig verdient.
Bei Faktorverfahren kann ein Ehepaar nun die Pauschalen und Höchstbeträge unter sich aufteilen, um einen gerechteren Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres zu erzielen.
Ich empfehle auch folgenden Link: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/faktorverf…

Das Bruttogehalt liefert im Uebrigen nur einen Anhaltspunkt dafür welche Steuerklassenkombination für Ehepaare am Günstigsten ist. Im Interner gibt es Tabellen (über o.g. Link verlinkt) wo man nachschauen kann, was für einem das Beste ist. Ein Ehepaar kann aber die Steuerklassen wählen wie es will, 4 - 4 oder 3 - 5 oder neuerdings 4 - 4 mit Faktor.
Ein echtes Wahlrecht und das bei der Steuer, das ist doch toll, oder?

Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Das sind eine Menge Fragen:

Wir möchten rückwirkend unsere Steuerklasse fürs ganze Jahr
2011 auf 3/5 ändern.

Die Steuerklasse kann nicht rückwirkend geändert werden, nur für die Zukunft.

Nun habe ich gelesen, dass man nur bis zum 30.11. die
Steuerklasse ändern kann.

Richtig, für Dezember.

Bedeutet dies für uns, dass wir noch im November heiraten
müssen um eine Steuerrückzahlung für 2011 zu erhalten. Oder
reicht es, wenn wir die standesamtliche Hochzeit im November
anmelden (Hochzeit ist jedoch im Dezember) und diese Anmeldung
bei der Beantragung der Änderung der Steuerklasse einfach
vorlegen?

Heirat bis 31.12. reicht. Fragen Sie bei Ihrer Kumune, wer die Steuerklasse ändert (Finanzamt oder Stadt- bzw. Gemeinde-Verwaltung).
Wenn Sie und Ihr Mann gleich viel verdienen, bekommen Sie wenig bis gar nichts vom Finanzamt zurück. Die Zusammenveranlagung (also der Vorteil bei St.Kl. III) gilt eh für das gesamte Kalenderjahr, also vom 1.1. bis 31.12.

Oder muss im November geheiratet werden um die die
Steuerklasse für 2011 noch zu ändern?

Nein, müssen Sie nicht. Wenn Sie aber am 28.12. heiraten, ist die Gehaltsabrechnung Dezember schon durch, oder? Wie gesagt, Klassenänderung nur für die Zukunft.

Ich habe noch eine weitere Frage:
2011 werde wir die Steuerklasse 3-5 haben. 2012 wird es jedoch
die Steuerklasse 4-4 sein. Wann muss der Wechsel in 4-4
beantragt werden. Kann man den Wechsel schon im Voraus im
Dezember anmelden?

Sie können die Steuerklassen nach der Heirat beantragen, bekommen aber sowieso automatisch IV / IV, wenn Sie nicht aktiv III / V beantragen.

Was bedeutet die Neuerung „Steuerklasse 4 mit Faktor“? Wir
verdienen beide ungefähr gleich viel.

Das Problem bei Klasse IV ist, wenn beide unterschiedlich viel verdienen, kann es mit der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen. Um dem entgegenzuwirken, können Sie mit dem Faktor festlegen, wer wieviel Anteil am Gesamteinkommen hat, also z.B. 60/40 oder 70/30.

Wird eigentlich das brutto oder netto Gehalt zur Einstufung in
die Steuerklassen berücksichtigt?

Brutto.

Hi, Glckwunsch zum bald heiraten.

Also am einfachsten :

Ab 2012 macht ihr 4/4 . Es macht überhaupt keinen Sinn, sofern ihr beide ca. gleich verdient, auf 3/5 zu gehen. Das was der eine auf 3 mehr bekommt, verliert der andere auf der 5.

Für 2011 würde ich nichts mehr machen. Es ist richtig, dass man bis zum, 30.11. die Änderungen der Steuerklassen gemacht haben muss, aber es ist alles entbehrlich, wenn Ihr einfach Anfang 2012 eine Steuererklärung mit einer Zusammenveranlagung abgebt. Ihr müsst nur einen Tag in 2011 verheiratet gewesen sein und habt Anspruch auf den Splittingtarif. Alles andere ist nur Stress.

4 und Faktor ist zu vernachlässigen.

Alles andere ist unnötig und Stress. Und den werdet ihr ja für Hichzeitsvorbereitungen eh haben, da braucht man keine Steuern. Euch geht wie gesagt nichts verloren.

Nochmal : Für 2012 Steuerklassen ändern lassen auf 4/4, Anfang des Jahres EINE GEMEINSAME Steuererklärung abgeben mit ZUSAMMENVERANLAGUNG. Das wars.

Moin,

im Jahr der Eheschließung besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zur getrennten Veranlagung oder zur Zusammenveranlagung. Getrennte Veranlagung heißt: Jeder wird für sich selbst nach der Grundtabelle wie ein Lediger besteuert. Zusammenveranlagung ist nach der Splittingtabellefür Ehegatten(i.d.R. die bessere Wahl). Die Steuerklassen spielen eine untergeordnete Rolle. Damit wird lediglich die Höhe der Vorauszahlung festgelegt. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr. Wenn Ihr beide etwa gleich viel verdient unbedingt Klasse 4/ 4 wählen, damit keine Nachzahlungen drohen.

Viel Glück

antort derzeit nicht möglich

Hi,
sorry, nicht mein Fachgebiet!
Gruß, Sabine

Hallo
so weit ich weiß, kann man rückwirkend die Steuerklasse nicht ändern. UNd dann auch nur, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, d.h. auch tatsächlich verheiratet seid. Das gilt natürlich nur bis zum 30.11. (weil dann auch nur noch ein Monat beim Arbeitgeber abgerechnet wird). Ist aber nur halb so schlimm, weil die Steuerklassen ja nur vorläufig die Steuer festlegen und erst bei der Steuererklärung die tatsächlichen Zahlen ermittelt werden, egal welche Steuerklassen man vorher gewählt hat. Dazu kommt, dass Ihr das Ehegattensplitting für ganze Jahr bekommt. Also könnt Ihr das Ganze ruhig angehen.

Für’s nächte Jahr werdet Ihr vermutlich auch automatisch in Klasse 4/4 eingeteilt.

Was "Steuerklasse 4 mit Faktor heißt , weiß ich nicht.
Für die Einteilung gilt das Brutto-Einkommen, aber die Entscheidung liegt im wesentlichen bei Euch. Falls Ihr 3/5 macht, obwohl Ihr ungefähr gleich viel verdient, wird beiden erst mal mehr Steuer abgezogen. aber auch hier gilt: erst die Steuererklärung bestimmt die tatsächliche Steuer d.h. wer vorher zu viel bezahlt hat, bekommt es wieder (aber ohen Zinsen). Wer zu wenig bezahlt hat, den kann das Finanzamt zu zusätzlichen Vorauszahlungen verdonnern.

MfG
Voko

Hallo,

also da muss man unterscheiden ob man die Steuerklasse auf eigenen Wunsch ändert oder aufgrund z. B. einer Hochzeit oder Tod des Ehepartners etc.
Auf eigenen Wunsch geht das nur bis zum 30.11., bei einer Hochzeit geht das tagesgenau. Also auch noch im Dezember.

ABER: Rückwirkend geht da gar nichts - die Änderungen auf eigenen Wunsch gelten immer ab dem Folgemonat, bei Hochzeit gelten sie ab dem Tag der Hochzeit.

Für 2011 würde ich dann auch schon die Kombination 4-4 wählen, dann muss nichts geändert werden. Viele glauben, dass 3-5 automatisch zu Erstattungen führt, das muss aber nicht sein, tatsächlich müssen viele sogar nachzahlen. Der Wechsel ab 2012 MUSS schon im Dezember angemeldet werden, da dieser ja ab dem Folgemonat gilt.

Klasse 4 mit Faktor ist ähnlich wie 3-5 nur nicht so steif - es wird das Gehalt beider Ehegatten ins Verhältnis gesetzt, aus diesem Verhältnis ergibt sich dann ein Faktor nach dem die Lohnsteuer für den höherverdienenden höher ist, als diese nach Tabelle wäre, für den weniger verdienenden jedoch ein bisschen günstiger - kenne aber bisher keinen, der diese Konstellation gewählt hat.

Verwendet wird grundsätzlich und immer das BRUTTO-Gehalt, weil das Netto ja abhängig ist von der Steuerklasse die zu der Zeit gültig ist.

Hoffe, ich konnte helfen.
LG

Da bin ich ehrlich gesagt der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Steueroptimierung (offshore) und Geldanlage

Hi, also erstmal Glückwunsch zur Eheschließung. Rückwirkend geht eine Änderung der Steuerklasse meines Wissens nicht. Was aber ist, ihr könnt euch bei der Steuererklärung schon so veranlagen lassen als wärt ihr das komplette Jahr schon verheiratet. Steuerklassen dann einfach bei der örtlichen Gemeinde ändern lassen - gilt dann ab dem Zeitpunkt der Änderung.

Tut mir leid, aber da bin ich überfragt

Herzliche Grüße

focusbraut