Hochzeit Dokumente Standesamt

Hallo Gemeinde!

Ich werde in drei Monaten heiraten, und musste dafür eine Abstammungsurkunde besorgen. Soweit kein Ding, Mama ist in die Stadt gefahren, wo ich geboren bin, und hat sie mir dann zugesandt. (Sachsen Anhalt)

Meine Zukünftiger braucht eine Abschrift vom Familienbuch: Er los nach Hamburg latona, da wurde ihm mitgeteilt, liegt da nicht, haben ihn nach Hamburg Mitte geschickt. Die sagen nein, haben wir auch nicht. Seine Eltern sind für ein halbes Jahr nach Pinneberg gezogen, als Zweitwohnsitz, da lag das Familienbuch dann auch, obwohl sein Vater mittlerweile wieder in Hamburg Mitte wohnt (seit 4 Jahren). Nun muss er extra dahin, weil sie ihm keine Kopie schicken können. Die habens in 4 Jahren nicht geschafft zurückzusenden.

Naja egal…

Das erzählte ich nun gestern meiner Mutter, die aus allen Wolken fiel, dass das Familienbuch beim Standesamt bleibt, und uns nicht direkt an uns ausgehändigt wird. (kA wir heiraten in Niedersachsen, weiss nicht wie das hier geregelt ist)In Sachsen Anhalt ist es nämlich so, dass man das Familienbuch bei der Hochzeit mit nach Hause bekommt.

Sooooo soweit so gut :smile:

Also bekommen wir in Niedersachsen nun eine Hochzeiturkunde und das Familienbuch bleibt im Standesamt. Ist das zwingend so, oder kann man drauf bestehn es mit nach Hause nehmen zu dürfen?

An den oberen geschilderten Beispiel wäre es doch wesentlich praktischer.

Zweite Sache: Hätte ich nun in SA geheiratet, hätte ich dann in Niedersachsen das Familienbuch wieder abgeben müssen?

Also das erscheint mir echter Behördenwahnsinn :smile:
Meine Mutter hat schon so geschwärmt von den neuen Familienbüchern, und nun bekomm ich gar keins *seufz*

Wenn nicht alles schon geplant wäre, würde ich echt überlegen doch in der alten Heimat zu heiraten :smile:

Ach ja, noch was, hätte mein Verlobter nicht auch die Möglichkeit gehabt, sich einfach aus Hamburg eine Abstammungsurkunde zu besorgen? Quasi da, wo er geboren wurde?

Gruß Wölkchen

Hallo Wölkchen,

ich glaube ihr habt die Begrifflichkeiten ein wenig durcheinander geworfen.

Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister.

Es gibt also ein Familienbuch, dass beim Standesamt verbleibt.

Dann gibt es das Familienstammbuch, das jede Familie mit nach Hause nehmen kann.

Ich hoffe das hat dir weiter geholfen.

Gruß

Phoebe

Hallo Phoebe,

Ahaaa! Das würde natürlich einiges erklären :smile:
Meine Kollegen meinen, ein Geburtsurkunde würde auch ausreichen, wieso besteht meine Standesbeamtin dann auf ein Kopie des Familienbuches?
(alles veheiratete Menschen)

Grüssle Wölkchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wölkchen,

Meine Kollegen meinen, ein Geburtsurkunde würde auch
ausreichen, wieso besteht meine Standesbeamtin dann auf ein
Kopie des Familienbuches?
(alles veheiratete Menschen)

Deine Standesbeamtin benötigt eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern deines Verlobten (kann auch in Form einer beglaubigten Kopie gefertigt werden, heißt dann aber trotzdem begl. Abschr.), sofern die Eltern verheiratet sind/waren und für ihre Ehe ein Familienbuch angelegt wurde.
Für die Ehe deiner Eltern wurde vermutlich(noch) keines angelegt, weil es eine Eheschließung auf dem Gebiet der NBL vor dem 03.10.1990 war und auch kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde.
Das Familienbuch wird in den ABL seit 1958 (und seit dem 03.10.1990 auch in den NBL) im Anschluss an jede Eheschließung (in Deutschland) von Amts wegen angelegt und dort werden auch die Kinder der Ehegatten eingetragen (Spalte 9). Da auch die (erste) Eheschließung des Kindes in Spalte 9 rechts einzutragen ist, braucht deine Standesbeamtin ganz einfach eine (aktuelle) begl. Abschr., weil sie sehen muss, ob das Kind dort auch drin steht und wo das Familienbuch jetzt liegt, damit sie nach eurer Eheschließung die entsprechende standesamtliche Mitteilung an dieses Standesamt schicken kann.
Das Familienbuch wird immer dort geführt, wo die Ehegatten ihren gmeinsamen Wohnsitz haben. Nehmen sie getrennten Wohnsitz, bleibt es beim bisherigen Standesamt. Das erklärt wohl auch die Suche deines Verlobten nach dem Familienbuch seiner Eltern.
Eine Geburtsurkunde würde auch nicht reichen, wenn kein Familienbuch für deinen Verlobten angelegt wäre, weil aus dieser nicht die Abstammung hervorgeht. Daher brauchst du auch eine Abstammungsurkunde, in der z. B. im Gegensatz zur Geburtsurkunde deine leiblichen Eltern drinstehen würden, wenn du adoptiert worden wärst. Das kann sie ja so nicht wissen und muss schließlich verhindern, dass du aus Versehen deinen (Halb-)Bruder heiratest.
Also akzeptiere mal, was die Standesbeamtin vorgelegt haben möchte. Die weiß schon, was sie braucht.
Gruß HeinzEric

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Hallo Wölkchen,

Hallo HeinzEric,

Das Familienbuch wird in den ABL seit 1958 (und seit dem
03.10.1990 auch in den NBL) im Anschluss an jede Eheschließung
(in Deutschland) von Amts wegen angelegt und dort werden auch
die Kinder der Ehegatten eingetragen (Spalte 9). Da auch die
(erste) Eheschließung des Kindes in Spalte 9 rechts
einzutragen ist, braucht deine Standesbeamtin ganz einfach
eine (aktuelle) begl. Abschr., weil sie sehen muss, ob das
Kind dort auch drin steht und wo das Familienbuch jetzt liegt,
damit sie nach eurer Eheschließung die entsprechende
standesamtliche Mitteilung an dieses Standesamt schicken kann.
Das Familienbuch wird immer dort geführt, wo die Ehegatten
ihren gmeinsamen Wohnsitz haben. Nehmen sie getrennten
Wohnsitz, bleibt es beim bisherigen Standesamt. Das erklärt
wohl auch die Suche deines Verlobten nach dem Familienbuch
seiner Eltern.

Sie haben sich nicht getrennt, seine Mutter ist verstorben. Bleibt dann das Familienbuch auch am letzten gemeinsamen Wohnsitz, obwohl Vater wieder weggezogen ist?

Also akzeptiere mal, was die Standesbeamtin vorgelegt haben
möchte. Die weiß schon, was sie braucht.

Das tue ich auch, nur finde ich amüsant, dass viele meiner Kollegen behaupten, Geburtsturkunde langt :wink: und mir nicht glauben *gg*

Gruß HeinzEric

Gruß Wölkchen

Hallo Wölkchen,

Sie haben sich nicht getrennt, seine Mutter ist verstorben.
Bleibt dann das Familienbuch auch am letzten gemeinsamen
Wohnsitz, obwohl Vater wieder weggezogen ist?

Nein, wenn ein Ehegatte verstorben ist, wandert das Familienbuch mit dem
überlebenden Ehegatten mit. Damit das nicht in Vergesseneheit gerät beim
Standesamt, wird am Familienbuch einer ev. neue Ehe des überlebenden Ehegatten
ein sog. Bleistiftvermerk auf das „alte“ Familienbuch angebracht, damit das bei
Anforderung des „neuen“ mitgeschickt wird.
Wenn ein Familienbuch mehr als dreimal seinen Führungsort gewechselt hat, muss
dem Standesbeamten des Heiratsortes bei jedem weiteren Wechsel vom
Standesbeamten des neuen Führungsortes eine Mitteilung gemacht werden. Daher
findet man ein häufig gewandertes Familienbuch am ehesten, wenn man beim
Heiratsbuchführer nachfragt, sofern man weiß, wo die Ehegatten geheiratet
haben.

Das tue ich auch, nur finde ich amüsant, dass viele meiner
Kollegen behaupten, Geburtsturkunde langt :wink: und mir nicht
glauben *gg*

Naja, vielleicht haben die ja noch nicht geheiratet. :wink:

Gruß HeinzEric