Hochzeit geplatzt - Aufwendungen der Hochzeitsgäst

Hallo,

angenommen eine Woche vor der Hochzeit wird die Hochzeit abgesagt, da einer der beiden zukünftigen Eheleute es sich anders überlegt und mit jemand anderen sein Glück probieren will.
Können die Hochzeitsgäste, die Aufwendungen für Bahn, Flugzeug und ggf. Hotel haben und nur noch teilweise stornieren können so auf Kosten sitzen bleiben. Können Sie diese dem einen, der alles hat platzen lassen in Rechnung stellen und wenn ja aufgrund welcher Basis?

Danke vorab.

Chab

Nein, die einzigen Ersatzansprüche in einem solchen Fall ergeben sich hieraus:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1298.html

Levay