Hochzeit in den 70ern archiviert?

Hallo an alle,

angenommen ein Paar haben in den Ende 1960-ern Anfang 1970-er geheiratet und sich nach ca. 1 Jahr wieder scheiden lassen.

Lässt sich die Heirat von Aussenstehenden nachvollziehen? Über Archive oder sonstiges? Veilleicht online? Ist soetwas irgentwo registriert?

Danke und LG Jasmin

Moin,

Lässt sich die Heirat von Aussenstehenden nachvollziehen?

was meinst Du mit AUßenstehenden?

Über
Archive oder sonstiges? Veilleicht online? Ist soetwas
irgentwo registriert?

Heiraten werden bei Standesämtern durchgeführt und natürlich auch registriert und archiviert.
Nur ob man als Normalsterblicher so ohne weiteres an diese Daten kommt, wird man Dir nur beim betreffenden Standesamt sagen können.
Scheidungen werden übers Amtgericht abgewickelt, da gilt das Gleiche.

Alternativ kann man ja auch die Archive der Lokalpresse abklappern, vielleicht gab es eine Hochzeitsanzeige.

Gandalf

Hallo,

Lässt sich die Heirat von Aussenstehenden nachvollziehen?

was meinst Du mit AUßenstehenden?

Alle Personen, die weder die Braut noch der Bräutigam waren.

Fiktiv sagen wir mal zum Beispiel die Kinder der Braut (nicht die Kinder des Bräutigams).

Alternativ kann man ja auch die Archive der Lokalpresse
abklappern, vielleicht gab es eine Hochzeitsanzeige.

jo, wäre noch eine Alternative.
Aber wenn man noch nicht einmal das genaue Jahr kennt…

Danke trotzdem!

jo, wäre noch eine Alternative.
Aber wenn man noch nicht einmal das genaue Jahr kennt…

… dann kennt man hoffentlich wenigstens das Standesamt.

jo, wäre noch eine Alternative.
Aber wenn man noch nicht einmal das genaue Jahr kennt…

… dann kennt man hoffentlich wenigstens das Standesamt.

ja

Hallo,

Fiktiv sagen wir mal zum Beispiel die Kinder der Braut (nicht
die Kinder des Bräutigams).

Alternativ kann man ja auch die Archive der Lokalpresse
abklappern, vielleicht gab es eine Hochzeitsanzeige.

jo, wäre noch eine Alternative.
Aber wenn man noch nicht einmal das genaue Jahr kennt…

Es wird doch wohl wenigstens bekannt sein wo sie Mutter geboren ist? Dann dort beim Geburtsstandesamt der Mutter unter Vorlage der eigenen Geburtsurkunde und Personalausweiskopie das Standesamt der Heirat der Mutter erfragen, besser noch gleich die Heiratsbuchnr… Dann sich dort ebenfalls hin ausweisen und eine Heiratsurkunde anfordern.

ml.

Hallo,

Es wird doch wohl wenigstens bekannt sein wo sie Mutter
geboren ist? Dann dort beim Geburtsstandesamt der Mutter unter
Vorlage der eigenen Geburtsurkunde und Personalausweiskopie
das Standesamt der Heirat der Mutter erfragen, besser noch
gleich die Heiratsbuchnr… Dann sich dort ebenfalls hin
ausweisen und eine Heiratsurkunde anfordern.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Die Leute geben doch so was nicht bekannt, nur weil man ausweisen kann, dass man das Kind der Dame ist …

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Die Leute geben doch so was nicht bekannt, nur weil man
ausweisen kann, dass man das Kind der Dame ist …

Ach nein. Hast du das svhon versucht - gewiss nicht. Aber erst mal palavern…

Lies einfach § 62 Abs. 1 Satz 1 PStG .

ml.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Die Leute geben doch so was nicht bekannt, nur weil man
ausweisen kann, dass man das Kind der Dame ist …

Ach nein. Hast du das svhon versucht - gewiss nicht.

Wieso denn ICH??
Und ja, es wurde versucht und abgelehnt.

Lies einfach § 62 Abs. 1 Satz 1 PStG .

"… wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen … "

Genau hier liegt der Hund begraben, man möchte es wissen, MUSS es aber nicht wissen. Welches „rechtliche Interesse“ sollte man denn „glaubhaft machen“, wenn kein „rechtliche Interesse“ besteht??