Hochzeit von Geschwistern -> Sonderurlaub?

Hallo,

wenn der eigene Bruder unter der Woche heiratet, hat man hierfür von seiten des Arbeitgebers Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub (wie für die eigene Hochzeit) zum Besuch seiner Hochzeit? Einen Tarifvertrag gibt es in diesem Fall nicht.

Wenn ja, gibt es hierfür konkrete Paragraphen?

Danke.
Chris

Hallo,

wenn der eigene Bruder unter der Woche heiratet, hat man
hierfür von seiten des Arbeitgebers Anspruch auf 1oder2 Tage
Sonderurlaub (wie für die eigene Hochzeit) zum Besuch seiner
Hochzeit? Einen Tarifvertrag gibt es in diesem Fall nicht.

Sicher nicht. Was geht den AE Dein Bruder an.

Mit der Begründung könnstest Du auch noch Sonderurlaub
für den Geburtstag der Oma, den Hochzeitstag der Schwester
und die Taufe des Kindes vom Schwippschwager beantragen.
Gruß Uwi

nächste Angehörige!
Hi,

ach so, dann geht es ja den AG auch nichts an, wenn ich selbst heirate oder meine Eltern sterben …?

Ich dachte, Sonderurlaub gibt es bei Hochzeit oder Todesfall von den nächsten Angehörigen, also nix Schwippschwager, sondern Eltern und Geschwister.

Wer weiß noch was Genaues?

Danke.
Christina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris,

ich habe noch nicht einmal für meine eigene Hochzeit Sonderurlaub bekommen.

Das ist von Betrieb zu Betrieb total verschieden, wie sowas gehandhabt wird. Frag einfach mal bei deiner Personalabteilung, oder wenn die Firma kleiner ist bei deinem Chef nach.

Gruß

Phoebe

Hallo Christina,
im alten Rechtsbereich der ehemaligen DDR gab es den Sachverhalt des Sonderurlaubs (eigene Hochzeit, eigener Umzug innerhalb des Ortes, eigener Umzug von Ort zu Ort usw.).
Unter den jetzigen Rechtsbedingungen ist mir weder der Begriff noch die Idee dazu untergekommen.
Jeder AN hat ja Jahresurlaub, der dazu mit genutzt werden kann, sollte das nicht möglich sein (bereits vollständig genommen z. B.) wäre noch die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub nach Absprache mit dem AG möglich.
Viel Glück. M.P.

Hallo,

ach so, dann geht es ja den AG auch nichts an, wenn
ich selbst heirate oder meine Eltern sterben …?

nur insofern, als daß der AG ein Interesse daran hat,
daß Du ordentlich die Arbeit machen kannst.

Ich dachte, Sonderurlaub gibt es bei Hochzeit oder Todesfall
von den nächsten Angehörigen, also nix Schwippschwager,
sondern Eltern und Geschwister.

Wie schon geschrieben, ist das eben nicht so.

Sonderurlaub gibt’s offensichtlich eh nur, wenn man im
öffentlichen Dienst beschäftigt ist und/oder wenn es dazu
eine spezielle tarifliche Regelung gibt.

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-1861.html
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=38207

Wer weiß noch was Genaues?

Genauer oder auch besser wird’s leider nicht.
Für sowas muß dann schon mal der Jahresurlaub oder
eben notfalls ein unbezahlter Urlaub herhalten.
Falls der Jahresurlaub schon aufgebraucht ist, kannst
Du evtl. bei dem AG anfragen, ob er zugesteht, daß
schon mal Urlaub vom nächsten Jahr genommen wird.
gruß Uwi

Sonderurlaub gibt’s offensichtlich eh nur, wenn man im
öffentlichen Dienst beschäftigt ist und/oder wenn es dazu
eine spezielle tarifliche Regelung gibt.

Kleine Berichtigung. Im öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub bis auf ein Minimum zusammengestrichen worden. Wie gesagt, ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe noch nicht einmal zu meiner EIGENEN Hochzeit Sonderurlaub bekommen.

Sonderurlaub ist, wie schon erwähnt tariflich geregelt oder aber firmenintern.

Gruß

Phoebe

Hallo Chris!

Ich dachte, Sonderurlaub gibt es bei Hochzeit oder Todesfall

Im Falle Deines eigenen Todes bekommst Du Sonderurlaub, auch gerne unbefristet. Du darfst sogar ohne vorherige Genehmigung einfach so sterben.

Ereignisse in der Verwandtschaft des Arbeitnehmers (Geschwister, Eltern) wurden in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen m. W. noch nie berücksichtigt. Dafür muß der AN Tarifurlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen.

Gruß
Wolfgang

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Ich dachte, Sonderurlaub gibt es bei Hochzeit oder Todesfall

Ereignisse in der Verwandtschaft des Arbeitnehmers
(Geschwister, Eltern) wurden in Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen m. W. noch nie berücksichtigt.

Hallo Wolfgang, hier „nur“ zwei Tarifverträge (von ca. 50000 in Deutschland existierenden), wo es sehr wohl berücksichtigt ist

MfG

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Hallo!

hier „nur“ zwei :Tarifverträge… wo es sehr :wohl berücksichtigt ist

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Fachberufe/10Arz…

Dort gibts bei Eheschließung des AN, bei Tod des Ehegatten oder Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils bezahlten Urlaub.

Recherche ergab in weiteren Verträgen ähnliche Regelungen. Anspruch auf bezahlten Urlaub bei Eheschließung der Geschwister des AN fand ich aber nirgends.

Gruß
Wolfgang

Recherche ergab in weiteren Verträgen ähnliche Regelungen.
Anspruch auf bezahlten Urlaub bei Eheschließung der
Geschwister des AN fand ich aber nirgends.

Hallo Wolfgang, ja das mag zutreffen (ich kenne auch nicht die zig-tausend TVs auswendig), aber du sprachst vorher allgemein von Verwandten (in Klammer dahinter von „Geschwister, Eltern“) und das traf - so absolut - als Aussage eben nicht zu.

MfG

Sonderurlaub sind von Arbeitgeber „freiwillig“ gewährte Leistungen.

Und das ist die Krux. Es besteht nur ein Anspruch darauf wenn der AG diese gewährt. (z.B. durch Betriebsvereinbarung oder Sozialkatalog).

Gruß Ivo

Hi,
so hard wie es ist, kein Anspruch !
Mfg