Ich würde nicht für das Erstellen eines Bildes bezahlen, an
dem ich nicht die uneingeschränkten Rechte habe.
Das ist kein Problem, das Zauberwort heißt in der Tat
„bezahlen“. Wenn jemand uneingeschränkte* Rechte will, zahlt
er für uneingeschränkte Rechte. Wenn jemand aber den Preis
drücken will, kriegt er nur doe Sparversion. Wie überall im
Leben.
Ich schätze ja, dass dem Kunden „das nichtausschliessliche Recht zur uneingeschränkten unkommerziellen eigenen Nutzung“ genügt hätte, insofern wären durchaus noch hinnehmbare Einschränkungen denkbar, aber wir entfernen uns nun etwas vom Posting.
Mich überrascht es halt, dass dies die übliche Konstellation ist, ich beauftrage ja auch keinen Bildhauer, eine Skulptur zu schnitzen, die ich dann wochenweise anmiete.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Leutz, die sowas unterschreiben, sich das vorher durchlesen, zumal mir nicht klar ist, wie in einer solchen Situation zu verfahren wäre, wenn dem Fotografen -wie das jetzt vielleicht der Fall ist- die Daten abhanden kommen?!
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Leutz, die sowas
unterschreiben, sich das vorher durchlesen
Viele Leute unterschreiben Dinge, die sie nicht durchlesen. Das muß noch nicht einal im Kleingedruckten versteckt sein. Oder sie machen sich keine Gedanken darüber, was sie unterschreiben. In meinen Angeboten steht der Lieferumfang deutlich drin - und trotzdem sind immer wieder Leute erstaunt, daß ch Dinge, die sie nicht bestellen, auch nicht liefere.
Eine Mitarbeiterin der Versicherungasagentur, von der ich betreut werde, erzählte mir mal, dass regelmäßig Leute anrufen, die Onlineverträge bei der gleichen Versicherung abgeschlossen haben - und dann erstaunt sind, warum die Agentur ihren Schadensfall nicht aufnehmen möchte. „Nunja … sie haben einen ONLINE-Vertrag.“ - „Ja, der war billiger. Aber das mit Online-Schadensmeldung finde ich unpraktisch, deswegen rufe ich sie an.“ Und das steht nun definitv nicht im Kleingedruckten, dass der teure Vertrag die Leistung „persönliche Betreuung“ umfasst und der billigere „Online-Schadensmeldung“.
Für manche Kunden müsste man wohl auch noch 200 Seiten aneften, in denen steht, was alles NICHT zur Leistung gehört.