Hochzeitsfotografin über 5 Monate in Verzug

Und darauf lässt sich heutzutage noch jemand ein?

Ja - weil es in der Regel weniger kostet.

Ich würde nicht für das Erstellen eines Bildes bezahlen, an
dem ich nicht die uneingeschränkten Rechte habe.

Das ist kein Problem, das Zauberwort heißt in der Tat
„bezahlen“. Wenn jemand uneingeschränkte* Rechte will, zahlt
er für uneingeschränkte Rechte. Wenn jemand aber den Preis
drücken will, kriegt er nur doe Sparversion. Wie überall im
Leben.

*gesetzliche Einschränkungen natürlich ausgenommen

Ich schätze ja, dass dem Kunden „das nichtausschliessliche Recht zur uneingeschränkten unkommerziellen eigenen Nutzung“ genügt hätte, insofern wären durchaus noch hinnehmbare Einschränkungen denkbar, aber wir entfernen uns nun etwas vom Posting.

Mich überrascht es halt, dass dies die übliche Konstellation ist, ich beauftrage ja auch keinen Bildhauer, eine Skulptur zu schnitzen, die ich dann wochenweise anmiete.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Leutz, die sowas unterschreiben, sich das vorher durchlesen, zumal mir nicht klar ist, wie in einer solchen Situation zu verfahren wäre, wenn dem Fotografen -wie das jetzt vielleicht der Fall ist- die Daten abhanden kommen?!

Greetz
T.

unjuristische grüße

Ist sowas ein Vertragsbruch hat man als Kunde recht juristisch
vorzugehen…?

tut mir leid, eine „rechtliche“ antwort abzugeben sehe ich mich nicht im stande . .

viel glück

Moin,

Ist die Vorgehensweise in Ordnung, wenn eine Frist von einer
Woche gesetzt wird

das kann man machen.

und danach Anzeige erstattet wird

Einen Grund für eine Anzeige kann ich nicht erkennen.

oder was
wäre die bessere Vorgehensweise.

Man nimmt sich einen Anwalt und verklagt die Dame auf Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Gruß

TET

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Leutz, die sowas
unterschreiben, sich das vorher durchlesen

Viele Leute unterschreiben Dinge, die sie nicht durchlesen. Das muß noch nicht einal im Kleingedruckten versteckt sein. Oder sie machen sich keine Gedanken darüber, was sie unterschreiben. In meinen Angeboten steht der Lieferumfang deutlich drin - und trotzdem sind immer wieder Leute erstaunt, daß ch Dinge, die sie nicht bestellen, auch nicht liefere.

Eine Mitarbeiterin der Versicherungasagentur, von der ich betreut werde, erzählte mir mal, dass regelmäßig Leute anrufen, die Onlineverträge bei der gleichen Versicherung abgeschlossen haben - und dann erstaunt sind, warum die Agentur ihren Schadensfall nicht aufnehmen möchte. „Nunja … sie haben einen ONLINE-Vertrag.“ - „Ja, der war billiger. Aber das mit Online-Schadensmeldung finde ich unpraktisch, deswegen rufe ich sie an.“ Und das steht nun definitv nicht im Kleingedruckten, dass der teure Vertrag die Leistung „persönliche Betreuung“ umfasst und der billigere „Online-Schadensmeldung“.

Für manche Kunden müsste man wohl auch noch 200 Seiten aneften, in denen steht, was alles NICHT zur Leistung gehört.

Gruß,
Max

weil das eine Frage der Vertragsgestaltung ist.

die war aber doch im Posting nicht sonderlich klar erläutert

Die Bilder, die den Kunden als Datei zur Verfügung gestellt werden,
kosten normalerweise extra und zwar richtig.

Wir wissen doch aber nicht, ob es so vereinbart war?!

Ich finde, wir sollten vom Normalfall ausgehen. Ist aber eh egal, weil sich der Fragesteller dazu nicht zu äußern gedenken scheint.