Hochzeitsgenehmigung vom Familiengericht

Hallo!

Meine Rechtslehrerin hat vom einer Hochzeitsgenehmigung vom Familiengericht gesprochen, welche man von 16 bis zu dem Tag wo man 18 wird herbeiführen kann.
Das „Kleingedruckte“ ist schon klar, von wegen, dass der Ehemann/die Ehefrau(muss ja über 18 sein) der Vormund des anderen ist und die Eltern die Finanzsachen verwalten,etc.

Zu meiner Frage: wie lange dauert es, bis die Verhandlung beginnt?
Und gibt es noch irgendetwas wichtiges zu beachten?

Liebe Grüße,

Anja

Hallo Anja,

das Familiengericht ist beim Amtsgericht angesiedelt, und von denen gibt es in Deutschland eine ganze Menge. Und die sind alle höchst unterschiedlich mit Personal ausgestattet und belastet. Eine allgemeine Auskunft kann man daher hier nicht geben. Ich würde aber so mit ca. einem Vierteljahr rechnen, wobei in begründetetn dringenden Fällen (üblicherweise Schwangerschaft) man sicher auch eine Beschleunigung erreichen kann.

Gruß vom Wiz

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Ich hab noch was vergessen:

Brauch man beim Familiengericht eigentlich einen Anwalt? Kann eigentlich ja nicht schaden, aber wer bezahlt den? Soweit ich weiß ist eine Rechtsberatung unter 18 ja kostenlos… dafür gibt es ja auch bestimmte büros…aber wenn man einen Anwalt braucht? Den Eltern kann man es schlecht auferlegen, wenn man gegen sie klagt…

Hallo,

Zu meiner Frage: wie lange dauert es, bis die Verhandlung
beginnt?

warum so eilig? Was spricht dagegen, knapp 2 Jahre zu warten und somit den Konflikt erst gar nicht aufkommen zu lassen?

Gruss, Niels

Ich hab noch was vergessen:

Brauch man beim Familiengericht eigentlich einen Anwalt?

In diesem Fall nicht.

Kann
eigentlich ja nicht schaden, aber wer bezahlt den? Soweit ich
weiß ist eine Rechtsberatung unter 18 ja kostenlos… dafür
gibt es ja auch bestimmte büros…aber wenn man einen Anwalt
braucht?

Für eine Erstberatung kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen, wenn du nicht in der Lage bist den Anwalt selbst zu bezahlen. Die Freude bei den Kollegen hält sich aber Angesichts des miesen Tarifs in Grenzen.

Den Eltern kann man es schlecht auferlegen, wenn man
gegen sie klagt…

Du klagst ja nicht gegen die Eltern, sondern benötigst einfach nur die Zustimmung des Gerichts. Das sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Wir sind hier im Bereich der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in der es viele Dinge gibt, die nicht streitig zwischen Parteien vor Gericht ausgefochten werdne, sondern wo das Gericht einfach nur auf einseite Anträge hin tätig wird, und z.B. Registereintragungen vornimmt oder Bescheinigungen ausstellt, etc.

Ich würde dir aber raten einfach Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen. Die kennen das Procedere und helfen und beraten auch in der Sache. Da das Jugendamt in so einem Fall ohnehin seinen Senf dazugeben muss, ist es sicherlich der Königsweg, die Sache gleich dort einzutüten. Stellt man sich da quer, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

Gruß vom Wiz