Hallo Sarah,
jetzt muss ich als Kirchenmusiker doch mal meinen Senf dazu geben!
Vornweg ist prinzipiell eines festzuhalten, das klingt jetzt vielleicht im ersten Moment etwas hart, muss aber gesagt werden:
Eine Hochzeit ist ein Gottesdienst, kein Wunschkonzert!
Soll heißen: Bei der Auswahl der Lieder ist darauf zu achten, dass diese auch einen liturgischen Bezug haben. Man legt sein Eheversprechen schließlich vor Gott ab, daher sollte der Gottesbezug immer gewahrt werden.
Daher haben Lieder mit ausgesprochen weltlichem Charakter grundsätzlich schon einmal nichts in der Kirche verloren.
Zu „The Song of Joy“:
Dieses Stück ist mit dem Originaltext („Freude schöner Götterfunken“) prinzipiell nicht für die Liturgie geeignet. Allerdings gibt es mit der Textunterlage „Brüder, singt ein Lied der Freude“ eine Umdichtung dieses Liedes für kirchliche Belange.
Dies kann z.B. hier gefunden werden:
http://www.youtube.com/watch?v=qVrVOZ4wmtE
Mit diesem Text ist dieses Lied meiner Meinung auch zu einem solchen Anlass möglich.
Zu Leonard Cohens „Hallelujah“:
Dies mag zwar ein wunderschönes Lied sein, ich habe damit aber so meine Probleme. Zwar habe ich das Dingens auch schon mal auf einer Hochzeit zum Besten gegeben, es bleibt aber bei genauerer Betrachtung ein schaler Beigeschmack.
Leider ist es heutzutage meistens so, dass die Leute einzig und allein auf die Liedgestalt eines Songs eingehen und sich nur wenig Gedanken darüber machen, was es eigentlich aussagt. Eine schöne Melodie allein wird oft zum Anlass genommen, dieses unbedingt auf seiner Hochzeit hören zu wollen, ohne je zu hinterfragen, ob das Ganze überhaupt irgendeinen Sinn ergibt.
Über weite Strecken erscheint Cohens Hallelujah doch sehr mysteriös, allzu nachdenklich, fragend und eher in einem Stimmungstief befindlich. Für eine Hochzeit stelle ich mir ehrlich gesagt etwas anderes vor. Etwas Fröhliches. Etwas Heiteres, Lobendes!
Manche fragen sich sogar, ob Cohen hier mit seinem Hallelujah nicht sogar Gott selbst in Zweifel zieht. Sollte dies der Fall sein, ist es auf keinen Fall für die Verwendung im Gottesdienst geeignet!
Doch so weit möchte ich mit der Beurteilung dieses Stückes gar nicht gehen.
Ich bitte, mich auch nicht falsch zu verstehen. Ich finde Cohens Hallelujah ein wunderbares Stück, nur eben nicht zur Verwendung im Rahmen einer Hochzeit.
Mittlerweile bin ich generell davon abgerückt, immer alle denkbaren Wünsche von Hochzeitspaaren zu erfüllen, kann dies aber auch immer begründen.
Es gibt so viele schöne und gute Literatur für solche Anlässe. Warum muss es immer Wagners oder Mendelssohns „Hochzeitsmarsch“ sein, die beide bei genauer Betrachtung eigentlich nicht für eine kirchliche Hochzeit taugen.
Wenn Cohens Hallelujah unbedingt so sehr gewünscht wird, warum lässt man es denn dann nicht auf der weltlichen Feier im Anschluss spielen?
Vielen ist heutzutage die Sensibilität und das minimale Grundwissen verloren gegangen, um was es in einem Gottesdienst eigentlich geht. Aber ich bin auch nicht bereit, mich korrumpieren zu lassen, nur weil ich dafür bezahlt werde und demzufolge die gewünschte Leistung zu erbringen hätte.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich versuche, jeden nur erdenklichen Wunsch zu erfüllen. Nur gibt es gewisse Grenzen. Das muss man vielen Menschen erst einmal erklären und die meisten sehen es auch dann ein und betrachten es einmal von der anderen Warte aus.
Ich hoffe, ich habe Ihnen damit ein paar Anregungen zum Nachdenken gegeben.
Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen auch eine (lange) Liste mit für kirchliche Trauungen geeigneten Liedern und Instrumentalstücken zukommen lassen.