Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine kleine „theoretische“ Rechtsfrage:
Brautpaar XY feiert eine Hochzeit in der Gaststätte des W. Im Vorfeld wird vereinbart, dass W für die Hochzeitsgesellschaft Essen und Getränke bereitstellt. Pro Person sollen 100,-€ pauschal für Essen und Getränke abgerechnet werden.
W sichert auf Nachfrage zu, dass genug zu Essen da sein wird und vor Ort gekocht wird, so dass Essen nachgemacht werden kann. Zusätzlich wird vereinbart, dass nur die Gäste abgerechnet werden, die tatsächlich kommen.
Wären der Hochzeit gehen 2 von 3 Hauptspeisen komplett aus und 3 Gäste erscheinen nicht zur Hochzeit. Einen tag später hat Brautpaar XY mit W ein Nachgespräch. W möchte sich nicht an die Aussagen erinnern, dass ausreichend Essen versprochen wurde und nicht kommende Gäste nicht berechnet werden.
Brautpaar XY hingegen möchte die Rechnung um 2% kürzen und die 3 nicht gekommenden Gäste nicht berechnen. Zu Recht?