Hochzeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine kleine „theoretische“ Rechtsfrage:

Brautpaar XY feiert eine Hochzeit in der Gaststätte des W. Im Vorfeld wird vereinbart, dass W für die Hochzeitsgesellschaft Essen und Getränke bereitstellt. Pro Person sollen 100,-€ pauschal für Essen und Getränke abgerechnet werden.
W sichert auf Nachfrage zu, dass genug zu Essen da sein wird und vor Ort gekocht wird, so dass Essen nachgemacht werden kann. Zusätzlich wird vereinbart, dass nur die Gäste abgerechnet werden, die tatsächlich kommen.
Wären der Hochzeit gehen 2 von 3 Hauptspeisen komplett aus und 3 Gäste erscheinen nicht zur Hochzeit. Einen tag später hat Brautpaar XY mit W ein Nachgespräch. W möchte sich nicht an die Aussagen erinnern, dass ausreichend Essen versprochen wurde und nicht kommende Gäste nicht berechnet werden.
Brautpaar XY hingegen möchte die Rechnung um 2% kürzen und die 3 nicht gekommenden Gäste nicht berechnen. Zu Recht?

Leider kann ich Ihnen dabei nicht weiterhelfen, aber was ich persönlich gemacht hätte, wäre, das ganze schriftlich festzuhalten.
Auf jeden Fall ist das für die Gaststätte keine Reklame.

Hallo Carsten,
ich bin kein Jurist um deine Frage rechtsfest beantworten zu können.
Meine persönliche Meinung ist folgende:
Verträge / Vereinbarungen können auch mündlich geschlossen werden. Hier hat man aber im Zweifel stets das Problem der Nachweisbarkeit und es kann dann Aussage gegen Aussage stehen.
Eindeutig wurde vereinbart, dass nur Personen abgerechnet werden, die tatsächlich zur Hochzeit erscheinen. Deshalb dürfte für die drei nicht Erschienen auch kein Berechnung erfolgen.
Die Vereinbarung, dass genug Essen vorhanden sei bzw. nachgekocht werden könne ist sehr pauschal. Hier kommt meiner Meinung nach W seiner Pflicht genügend nach, in dem er ein Hauptgericht ausreichend zur Verfügung stellte. Es wurde ja deinen Ausführungen zu folge nicht vereinbart, dass alle drei Hauptgerichte ggf. nachgekocht werden müssen, auch dann wenn dies so von dir gemeint war. Daher dürfte die Pauschale Kürzung von 2% nicht durchsetzbar sein.
In der Praxis würde ich versuchen einen Vergleich zu erzielen, da keine Seite einen direkten Nachweis der tatsächlichen Vereinbarung erbringen kann.

MfG und noch schöne Ostern Michael

Hallo Carsten,

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber in diesem Land
gilt insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten nur das,
was schriftlich fixiert wurde. Zumindest sollte man
ansonsten Zeugen vorweisen können.
(kleiner Tipp: Vielleicht kann sich das Brautpaar
XY nur an einen vereinbarten Preis von 90 Euro pro
Gast erinnern :wink: )
Gruß