Guten Morgen, gibt es auch für Führungskräfte nach Betriebsverfassungsgesetz eine Höchstarbeitszeit und fest definierte Ruhepausen?
Hintergrund: Ich arbeite als Führungskraft in meinem Unternehmen sehr viel und das auch weit über die Forderungen der Geschäftsführung hinweg. Da ich allerdings wie jeder andere auch einstempeln muss, habe ich bei einer Kontrolle die Befürchtung, dass meine Arbeitszeit von ca. 340 Std./Monat nicht rechtskonform sind. Ich übe keine Fahr/Steuertätigkeit aus, habe keinen Patientenkontakt oder Ähnliches. Ich bin reiner Schreibtischattentäter und mache das wie gesagt ohne Zwang.
Wenn mir jemand evtl. noch Gesetzesgrundlagen oder Gerichtsurteile liefern kann, wäre das super!
Danke!
Leider habe ich keine Ahnung ob es so etwas wie „Höchstarbeitszeit“ gibt. Aber abgesehen davon sollte man - selbst wenn es sich um Eustress handeln sollte - annehmen, dass eine ‚gesunde‘ Mischung aus Arbeit und Freizeit(Erholung)für die Psyche und den Körper längerfristig von Vorteil sind !
Frage:"gibt es auch für Führungskräfte nach
Betriebsverfassungsgesetz eine Höchstarbeitszeit und fest definierte Ruhepausen?"
Hallo, es tut mir leid, dass ich Ihnen keine handfeste Antwort geben kann! Ich könnte mir aber vorstellen, dass Gewerkschaften die Lösung Ihrer Frage wissen?! Viel Erfolg bei der Suche nach einer guten Antwort.
geregelte Pausen und Ruhezeiten stehen auch einer Führungskraft zu. Schon rein vom Menschlichen. Eine Kassierein sollte laut Gesetz ja auch in bestimmten Abständen kurze Pausen zugesichert bekommen damit ihr keine Fehler an der Kasse passieren