Hallo
Wie sieht es denn aus, wenn Person A eine 6Tage Woche hat,
also 12 Tage am Stück arbeitet, da aber leider zu wenig
Patienten vorhanden sind in die Minusstunden rutscht.
Also zunächst einmal ist das das Problem des AG. Soweit die Minusstunden durch Annahmeverzug zustande kommen (also Du willst arbeiten, der AG schickt Dich aber nach Hause, weil er nix hat), besteht Anspruch auf den vollen Lohn. Soweit eine Vereinbarung über Minusstunden besteht, also ein sogenanntes Minusstundenkonto, kann der AG den Ausgleich natürlich verlangen, solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Der Arbeitgeber verlangt nun das die Minusstunden durch
Mehrarbeit wieder reduziert werden.Sein Angebot, entweder auf
75% runterstufen oder jeden Samsatg im Monat Dienst zu
schieben!
Das mit dem Samstag verstehe ich nicht. Ich vermute mal, daß Du Sonntags nicht arbeitest, dann wäre das doch immer noch eine 6Tage-Woche. Oder arbeitest Du normal auch Sonntags? Dann, wenn Du eine 7Tage-Woche meinst, wird das Ganze kompliziert. Siehe unten.
Ist das überhaupt zulässig?
Siehe unten.
Dachte immer innerhalb von 14 Tagen müssen mindestens
2Ruhetage vorhanden sein.
Nein, so „platt gesagt“ ist es nicht. Siehe unten.
Irre ich mich oder ist das so?
Also, die verbreiteteste Meinung ist, daß das ArbZG eine Beschäftigung von 19 Tagen am Stück (ohne freien Tag!) zuläßt. Die etwas gewagtere These, die bisher durch kein Urteil und keinen gegenteiligen ernstzunehmenden Kommentar widerlegbar war, ist, daß die längste Zeit sage und schreibe 32 Tage (ohne freien Tag!) beträgt. Hierbei werden die ersten Ersatzruhetage im Voraus gewährt. Diese Gesetzesauslegung teile ich übrigens auch und das Stattliche Amt für Arbeitsschutz NRW hat diese Meinung auch bestätigt (was natürlich nicht mit einem Richterspruch gleichzusetzen ist!).
Welche Möglichkeiten hat man denn, sich dem zu wiedersetzen?
Bevor wir jetzt weiter ins Detail gehen, erst einmal ein paar Basic-Fragen:
1.) Wie lange arbeitest Du im Betrieb?
2.) Wie groß ist der Betrieb?
3.) Gibt es einen Betriebsrat?
4.) Besitzt der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit (entweder per ArbZG oder per Genehmigung der Behörde), Dich Sonntags arbeiten zu lassen?
5.) Wieviele Stunden pro Woche würdest Du denn dann insgesamt arbeiten?
6.) Was ist vertraglich im Wortlaut zum Thema Verteilung der Arbeitszeit, Über- und Minusstunden vereinbart?
Gruß,
LeoLo