Höchstbetrag Vorsorgeaufwendung

liebe wer-weiss-was Nutzer ich stelle folgendes Beispiel zur Diskussion:

Ein Ehemann mit Kind, nennen wir ihn einfachheithalber Herr Muster, nutzt zur Ermittlung seiner Einkommenssteuer eine marktübliche Software.

Bei der Erstellung der Sonderausgaben zur gemeinsamen Veranlagung bekommt er folgenden Hinweis:

Übrige Vorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Betrag von 3000€ abzugsfähig. Dieser Betrag wurde überschritten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung. Weitere Versicherungen werden somit nicht berücksichtigt!

Herr Muster stellt daraufhin fest, das der Arbeitnehmer.-wie auch Arbeitgeberanteil wohl in diese Berechnungen mit eingeflossen sind und somit offentsichtlich die weitere Eingabe von Unfall,-Haftpflicht,-Berufsunfähigkeit in der Eingabemaske für Sonderausgaben nicht weiter relevant ist.

Weiterhin hat Herr Muster nach Recherchen im Internet erfahren dürfen, dass der Gesetzgeber die steuerlichen Vorteile Zugunsten der Altersvorsorgeversicherungen verschoben hat…

Herr Muster geht nun davon aus, dass weitere Versicherungsbeitragsangaben nur dann für seine Einkommenssteuererklärung relevant sind, wenn diese der tatsächlichen Rentenvorsorge im Sinne des EStG dienen, womit er diese unter der Eingabemaske Rente bis zu einem Höchstbetrag von 40000€ vornehmen kann.

Liegt Herr Muster damit richtig?

Im Grunde liegt Herr Muster richtig.