Höchstdauer der Krankengeldzahlung bei KK-Wechsel

Hallo liebe w-w-w- Nutzer,

ich habe da mal eine Frage zum Thema Höchstdauer der Krankengeldzahlung, bzw. Aussteuerung nach 78 Wochen Krankheit. Und zwar würde ich gern wissen, ob die Aussteuerungszeit an die Krankenkasse gebunden ist oder auch bei Krankenkassenwechsel gilt?
In meinem konkreten Fall habe ich von der AOK Sachsen- Anhalt ca. 16 Monate Krankengeld erhalten. Danach bin ich zur AOK Sachsen gewechselt, war aber nicht mehr krankgeschrieben. Wenn ich nun hier innerhalb der 3 Jahre wieder auf dieselbe Krankheit krankgeschrieben werde, bekomme ich dann von der AOK plus maximal den Restbetrag Krankengeld bis die 78 Wochen voll sind und werde dann ausgesteuert? Wer hat eine Info für mich?
Ich hoffe, es ist rübergekommen, was ich fragen wollte.

Liebe Grüße von der „Gewissenhaften“

Hallo,Gewissenhafte,

bei einem Kassenwechsel gehen die Krankenunterlagen die der alten Kasse vorliegen an die neue Kasse über. Ihr werden somit die Krankengeldzahlungen bis zur 78 Woche wegen der gleichen Erkrankung in 3 Jahren bekannt gegeben und tauchen in den Akten auf. Auch ob ev. der Medizinische Dienst der Krankenkasse eingeschaltet wurde, steht in den Unterlagen. Insoweit werden alle Krankengeldzahlungen bis zur 78.Woche erfasst und von der neuen Kasse bis zur Höchstgrentze erstattet. Danach wird, so weit mir bekannt, ausgesteuert.
Herzliche Grüße Schaddie

Hallo,

ganz klar wird das sozusagen angerechnet. Sonst könnte ja ein Versicherter durch einen Krankenkassenwechsel seinen maximalen Krankengeldanspruch ins Unendliche verlängern…

Mfg

Matthias

Deine Vorbezugszeiten werden bei jeder gesetzlichen Kasse angerechnet. Du hast also nur den Restanspruch.
Gruß, Christian

Hallo,

die 3-jährige Blockfrist ist nur von der Erkrankung abhängig, nicht von der Kasse. Wenn Du nun also innerhalb der ersten 3 Jahre der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse krank wirst und Krankengeld bekommst, wir die neue Kasse bei der alten anfragen. Wenn dann bestätigt wird, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelte, hast Du nur noch einen Anspruch auf Krankengeld für die „restliche“ Zeit bis 78 Wochen vorbei sind.

Grüße

Ralf

Hallo,

die 78 Wochen gelten auch bei Kassenwechsel weiter, sprich es gibt für die gleiche Erkrankung 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3Jahren, egal ob man in dieser Zeit die Kasse wechselt.

Sonst würde das ja gar keine Sinn machen, da dann jeder die Kasse wechseln würde : - )

MfG
Thomas H.

genau richtig. Sie bekommen die restlichen Tage bis die 78 Wochen voll sind.

Ausnahme: es handelt sich um eine andere Krankheit.