Hallo liebe w-w-w- Nutzer,
ich habe da mal eine Frage zum Thema Höchstdauer der Krankengeldzahlung, bzw. Aussteuerung nach 78 Wochen Krankheit. Und zwar würde ich gern wissen, ob die Aussteuerungszeit an die Krankenkasse gebunden ist oder auch bei Krankenkassenwechsel gilt?
In meinem konkreten Fall habe ich von der AOK Sachsen- Anhalt ca. 16 Monate Krankengeld erhalten. Danach bin ich zur AOK Sachsen gewechselt, war aber nicht mehr krankgeschrieben. Wenn ich nun hier innerhalb der 3 Jahre wieder auf dieselbe Krankheit krankgeschrieben werde, bekomme ich dann von der AOK plus maximal den Restbetrag Krankengeld bis die 78 Wochen voll sind und werde dann ausgesteuert? Wer hat eine Info für mich?
Ich hoffe, es ist rübergekommen, was ich fragen wollte.
Liebe Grüße von der „Gewissenhaften“