Höchstförderung Riesterrente-Werkstundent?!

Hallo,

ein Mitte 30er Student arbeitet als Werkstudent und zahlt durch dieses Arbeitsverhältnis nur in die Rentenversicherung ein. Ein fiktives Jahresbrutto von EUR 9200 wird als hypotetisches Brutto angesetzt. Das AV wird zum 01.10. beendet.
Ab dem 1.11. beginnt der Student ein normales Arbeitsverhältnis. (Jahresbrutto EUR 2000) Welchen Betrag muss der Student ansetzen, damit er die Höchstförderung Riesterrente von EUR 154 bekommt?

Muss er das Jahresbrutto als Werkstudent (nur RV) mit in die Berechnung einbeziehen oder reicht das 2.AV des Studenten(voll Sozialversicherungspflichtig) als Berechnungsgrundlage aus?

Sehr einfach … 4% des rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens; abzüglich der zu erzielen wollendes Grundförderung. In diesem Falle wohl die Zusammenrechnung aus beiden Einkommen, da wohl auf beide RV-Beiträge gezahlt werden.
0sozialversicherungspflichtig und rentenversicherungspflichtig sind dabei zwei unterschiedliche Worte und auch damit unterschiedliche Bestimmungsgrößen.

Hallo,

Bärenkind hat noch etwas vergessen. Für den Beitrag ist immer das Einkommen des Vorjahres entscheidend.

Gruß

Nordlicht

Für das Beitragsjahr 2013 ist somit das Einkommen in 2012 maßgebend, wenn ich es richtig verstanden habe?

Für das Beitragsjahr 2013 ist somit das Einkommen in 2012 maßgebend, wenn ich es richtig verstanden habe?

Ja, das sozialversicherungspflichtige Brutto von 2012.

Klingt nach Prüfungsaufgabe ? :wink:)

Maßgeblich für den Mindesteigenbeitrag zur Erlangung der vollen Zulage ist immer das sozialversicherungspflichtige Bruttojahreseinkommen des Vorjahres. Hat er m Vorjahr nicht gearbeitet, dann wären 60 € Eigenbeitrag die richtige Antwort.

Ansonsten 4 % von eben diesem Brutto, abzüglich der Zulage (154 € wenn ohne Kinder) = Mindesteigenbeitrag.

Hallo,
Grundlage für die Förderung sind immer der Status und die Einkommensverhältnisse des Vorjahres. Davon ausgehend, das sich die geschilderte Situation auf das Jahr 2013 bezieht gilt für die Beitragszahlung 2014 folgendes:
rentenversicherungspflichtiges Einkommen:  9.200€ + 2.000€ = 11.200€ daraus 4% = 448€.
Von dem Jahresbeitrag 2014 über 448€ kann die staatliche Zulage von 154€ abgezogen werden. Damit verbleibt ein Eigenbeitrag 294€.
Wurde im Jahr 2013 Einkommensteuer entrichtet, ist zu prüfen, ob die Zulage ausreicht, die Riesteraufwendungen steuerfrei zu stellen. Diese Prüfung erfolgt durch die Finanzämter automatisch bei Abgabe der Steuererklärung, wenn Angaben zur Riesterförderung gemacht werden.