Hallo,
ein Mitte 30er Student arbeitet als Werkstudent und zahlt durch dieses Arbeitsverhältnis nur in die Rentenversicherung ein. Ein fiktives Jahresbrutto von EUR 9200 wird als hypotetisches Brutto angesetzt. Das AV wird zum 01.10. beendet.
Ab dem 1.11. beginnt der Student ein normales Arbeitsverhältnis. (Jahresbrutto EUR 2000) Welchen Betrag muss der Student ansetzen, damit er die Höchstförderung Riesterrente von EUR 154 bekommt?
Muss er das Jahresbrutto als Werkstudent (nur RV) mit in die Berechnung einbeziehen oder reicht das 2.AV des Studenten(voll Sozialversicherungspflichtig) als Berechnungsgrundlage aus?