… überschritten,dennoch Strafzettelish
Hallo,
ich bin beruflich und zeitlich „gezwungen“ auf einen kostenpflichtigen Parkplatz zu parken. Die Höchstgebühr beträgt 5,00 Euro.Die Zeit reicht bis 14:15 Uhr. Um 15:00 Uhr habe ich erst feierabend. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich berechtigt bin den Tag dann dort zu stehen. Bis ich einen Strafzettel bekamm. Ich legte Wiederspruch ein und bekamm die Antwort, dass ich NICHT dazu berechtigt bin länger zu stehen. Aber ich hab ja nicht mal die Möglichkeit mehr zu zahlen und somit länger zu stehen. Bei 5,00 Euro ist schluß. Ich hab sogar schon probiert mehr Geld zu zahlen. Die Frechheit war, dass der Automat das Geld „gefressen“ hat. Was ist nun richtig??? Der nächste Parkplatz befindet sich eine halbe Stunde Fussmarsch entfernt. Das schaff ich weder morgens noch nachmittags zeitlich, da ich mein Kind aus dem Kindergarten hin und abholen muß. Durch die Fahrtzeit geht das absolut nicht. Ich bin ratlos. Was kann man tun?
Guten Tag,
ich bin beruflich und zeitlich „gezwungen“ auf einen
kostenpflichtigen Parkplatz zu parken. Die Höchstgebühr
beträgt 5,00 Euro.Die Zeit reicht bis 14:15 Uhr. Um 15:00 Uhr
habe ich erst feierabend. Bisher bin ich davon ausgegangen,
dass ich berechtigt bin den Tag dann dort zu stehen. Bis ich
einen Strafzettel bekamm. Aber ich hab ja nicht mal die Möglichkeit mehr zu
zahlen und somit länger zu stehen. Der nächste Parkplatz befindet sich eine
halbe Stunde Fussmarsch entfernt. Das schaff ich weder morgens
noch nachmittags zeitlich. Ich bin ratlos. Was kann man tun?
Tja, was kann man da tun?! Gute Frage. Es bestehen zwei Möglichkeiten: 5 Euro täglich weiterzahlen wie bisher und Verwarngeld wegen überschreiten der Parkzeit riskieren. Oder aber - und das wäre vielleicht sogar finanziell günstiger - man macht sich auf die Suche in der Umgebung für einen privat vermieteten Platz (zum Beispiel mit monatlicher Zahlung). Wie du schon richtig schreibst, geht eine Überzahlung nicht. Eine dritte, aber sehr umständliche und unkomfortable Lösung bestünde darin, das Fahrzeug in der Mittagspause etc. umzuparken und dann einen neuen Parkschein zu lösen. Schreiben an die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Erhöhung der Höchstparkzeit um eine Stunde haben meiner Erfahrung nach keine besonders große Aussichten auf Erfolg. Versuchen könnte man es aber trotzdem.
MfG!
Guten Tag,
ich bin beruflich und zeitlich „gezwungen“ auf einen
kostenpflichtigen Parkplatz zu parken. Die Höchstgebühr
beträgt 5,00 Euro.Die Zeit reicht bis 14:15 Uhr. Um 15:00 Uhr
habe ich erst feierabend. Bisher bin ich davon ausgegangen,
dass ich berechtigt bin den Tag dann dort zu stehen. Bis ich
einen Strafzettel bekamm. Aber ich hab ja nicht mal die Möglichkeit mehr zu
zahlen und somit länger zu stehen. Der nächste Parkplatz befindet sich eine
halbe Stunde Fussmarsch entfernt. Das schaff ich weder morgens
noch nachmittags zeitlich. Ich bin ratlos. Was kann man tun?
Tja, was kann man da tun?! Gute Frage. Es bestehen eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 5 Euro täglich weiterzahlen wie bisher und Verwarngeld wegen überschreiten der Parkzeit riskieren. Oder aber man macht sich auf die Suche in der Umgebung für einen privat vermieteten Platz (zum Beispiel mit monatlicher Zahlung). Wie du schon richtig schreibst, geht eine Überzahlung nicht. Eine dritte, aber sehr umständliche und unkomfortable Lösung bestünde darin, das Fahrzeug in der Mittagspause etc. umzuparken und dann einen neuen Parkschein zu lösen. Schreiben an die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Erhöhung der Höchstparkzeit um eine Stunde haben meiner Erfahrung nach keine besonders große Aussichten auf Erfolg. Versuchen könnte man es aber trotzdem.
MfG!