Höchstgeschwindigkeit A3

Hallo zusammen,

überlege, ob ich besser hier oder bei Polizei poste? Versuche es mal hier…

Auf der A3 gibt es einen Teilbereich, der 3-spurig ist. Dort sind Schilderbrücken
aufgestellt, die für die mittlere und linke Spur eine Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h angeben, für die rechte Spur 40 km/h - die Strecke ist abschüssig, so
sollen wohl LKW-Unfälle vermieden werden. Meine Frage dazu: gilt hier auch das
Gebot, ganz rechts zu fahren oder ist es in diesem Fall erlaubt, mit dem PKW auf
der mittleren Spur zu bleiben, auch wenn rechts frei ist? Denn mit dem Wechsel
auf die rechte Spur würde ja, soweit ich das sehe, die Geschwindigkeitsbegrenzung
wirksam. Darf man also mit 100 in der Mitte weiterfahren oder muss man, streng
genommen, mit 40 auf der rechten Spur tuckern?

Viele Grüße
Christian

Hallo,
den Bereich der A3 kenne ich, dürfte so in etwa am Elzer Berg sein, nicht wahr?!
Selbstverständlich darfst Du auf der mittleren Spur weiterfahren, auch wenn rechts frei ist, denn rechts dürftest Du ja max. 40 km/h fahren.
Lass Dich aber nicht dabei ertappen, die Spur mit 100 km/h zu wechseln, dann wird es teuer! :wink:

Hallo,

Selbstverständlich darfst Du auf der mittleren Spur
weiterfahren, auch wenn rechts frei ist, denn rechts dürftest
Du ja max. 40 km/h fahren.

nenn mir doch bitte mal den Paragraphen der StVO, in der steht, daß das Rechtsfahrgebot außer Kraft ist, sofern weiter rechts eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, die dem Fahrer gerade nicht paßt.

Ansonsten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

nenn mir doch bitte mal den Paragraphen der StVO, in der
steht, daß das Rechtsfahrgebot außer Kraft ist, sofern weiter
rechts eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, die dem
Fahrer gerade nicht paßt.

das ist in den Grundzügen der StVO II/2a, b und d geregelt.
Gruss Sebastian

Hallo,

nenn mir doch bitte mal den Paragraphen der StVO, in der
steht, daß das Rechtsfahrgebot außer Kraft ist, sofern weiter
rechts eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, die dem
Fahrer gerade nicht paßt.

das ist in den Grundzügen der StVO II/2a, b und d geregelt.

ahem, das ist der §2 StVo, den ich kenne:
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Ich tippe mal auf einen Schreibfehler.

Gruß,
Christian

Ich tippe mal auf einen Schreibfehler.

Vier- und Mehrräder wäre richtig.

Blödsinn owT
.

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Brettbeschreibung beachten

Nervensägen

Brettbeschreibung beachten

Was glaubst Du wohl, wo eine Frage nach der Straßenverkehrsordnung hingehört?

C.

Brettbeschreibung beachten

Straßenverkehrsordnung hingehört?

Vier- und Mehrräder - so steht es geschrieben

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Hallo!

das ist in den Grundzügen der StVO II/2a, b und d geregelt.

Als durchschnittsleser muss ich mich auf den ersten Blick erstmal fragen, was Du mit Deiner Buchstaben- und Zahlenkolonne eigentlich ausdrücken willst…Deine Zitierweise ist recht abenteuerlich.

Frank.

Straßenverkehrsordnung hingehört?

Vier- und Mehrräder - so steht es geschrieben

Mein Gott, Du bist echt ne Pest. Schau Dir die Brettbeschreibung halt mal richtig an. Da findest Du sogar einen Link zum Verkehrsportal, daß sich primär mit Rechtsfragen beschäftigt. Was brauchst Du denn noch?

Und bitte, schreib mir keine Antwort auf diesen Artikel.

C.

Und bitte, schreib ‚mir keine Antwort‘ auf diesen Artikel.

Wie der Herr wünschen

Als durchschnittsleser muss ich mich auf den ersten Blick
erstmal fragen, was Du mit Deiner Buchstaben- und
Zahlenkolonne eigentlich ausdrücken willst…

Und? Hast Du schon eine wissenschaftlich vertretbare „Übersetzung“ zur Hand? Ich kann mit der angegebenen Fundstelle auch nichts anfangen!

hi

hier meine persönlicheErfahrungen ;o) ohne Gesetzestexte dazu …

Auf der A3 gibt es einen Teilbereich, der 3-spurig ist.

mein Lieblingsberg - der Elzer Berg *augenverdreh*

Dort sind Schilderbrücken
aufgestellt, die für die mittlere und linke Spur eine
Höchstgeschwindigkeit von100 km/h angeben, für die rechte Spur 40 km/h

GENAUER die mittlere und linke ist nur zur Benutzung durch PKW (und Motorräder) freigegeben - KEINE LKW … auf den beiden Spuren darf mit max. 100 km/h gefahren werden

die rechte ist zur Benutzung durch LKW vorgeschrieben - andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie aber auch nutzen (im Sinne des Rechtsfahrgebotes) ABER die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h gilt nur für LKW

d.h. ein PKW darf dort auf der rechten Spur durchaus mit 100 km/h durchfahren - er wird zwar möglicherweise geblitzt, es hat aber keine finanziellen Auswirkungen, es sei denn er fährt > 100 km/h

Gruß H.

ich habs ausprobiert !
Man wird zwar geblitzt aber es passiert NICHTS, da der Polizeicomputer die Nummernschilder automatisch abgleicht und so erkennt ob PKW oder LKW. Von daher kann man rechts auch mit PKW Anhänger 100 fahren, so schlau ist das System nämlich nicht ! :wink: