Hallo Experten,
ich habe gewettet, dass sie bei einer Straße mit baulicher Begrenzung und mind. 2 Fahrstreifen pro Richtung bei 130 km/h liegt, und jetzt finde ich im net keine Quelle die mir das bestätigt.
Ich bin der Meinung, dass ich es so in der Fahrschule gelernt habe. Hat sich da vielleicht etwas geändert?
Wer kann mir helfen meine Wette doch noch zu gewinnen?
Danke und Gruß,
Joe
Hallo Joe,
Deine Annahme kann ich nur bestätigen, das dem so ist. Allerdings muß es sich um eine Bundesstrasse handeln. Ansonsten ist dies in der STVO geregelt. Suche doch mal unter dem Thema bei Google nach.
Gruß
Rolf
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Also nach meiner Recherche und meinem Wissen ergibt sich folgende Antwort:
Richtgeschwindigkeit 130 gilt auf Autobahnen; Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen je Richtung; Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mind. 2 markierten Fahrstreifen je Richtung. Gilt für alle PKW, Motorräder und LKW bis 3,5 t.
Für KfZ über 3,5 t ZG ausgenommen PKW, PKW mit Anhänger, LKW mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger und Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger gilt 80.
Für Busse mit entsprechendem Eintrag im Fahrzeugschein und einer "100"er Plakette gilt 100!
Auszug aus meinem Lehrbuch der Fahrschule…
Viel mehr und genauer wirst Du nirgends finden!
Gruß Mirko
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Hallo,
130 gibt es nur als Streckengeschwindigkeitsbegrenzung. Als generelle Begrenzung gibt es in Deutschland nur 100 (Landstraße), 50 (Stadt) und 30 (Zone 30). Hinzu kommen natürlich noch diverse bauartbestimmte BEgrenzungen, aber ads war ja hier nicht das Thema.
ich habe gewettet, dass sie bei einer Straße mit baulicher
Begrenzung und mind. 2 Fahrstreifen pro Richtung bei 130 km/h
liegt, und jetzt finde ich im net keine Quelle die mir das
bestätigt.
Nein, da gibt es keine (generellen) Geschwindigkeitsbeschränkungen, sondern nur die Richtgeschwindigkeit.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Gruß,
Christian
Wette verloren
Hallo,
danke erstmal.
Es gibt leider keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ich bin mir aber sicher, dass ich es 1983 so gelernt habe.
Na ja, jetzt suche ich nach Gesetzesänderungen und habe 10 € weniger in der Tasche.
Gruß, Joe
Hi Joe,
danke erstmal.
Es gibt leider keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ich bin mir aber sicher, dass ich es 1983 so gelernt habe.
Na ja, jetzt suche ich nach Gesetzesänderungen und habe 10 €
weniger in der Tasche.
Dann brauchst Du nur bis '87 suchen, denn zu dieser Zeit (da habe ich den ersten Schein gemacht) gab es keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der beschriebenen Straße (mehr?).
Ich bin mir aber rel. sicher, daß es nie eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung gab - laß es mich wissen, wenn ich irre…
Gruß Stefan
Hallo,
Ich bin mir aber sicher, dass ich es 1983 so gelernt habe.
ich habe den FS 1982 gemacht und da gab es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Gruss, Niels