Höchstgeschwindigkeit LKW auf Autobahnähnlichen Straßen

Guten Abend!

Ich brauche nochmal Hilfe von den Profi-Fahrern.

Und zwar, fahre ich immer Sonnabends mit einem LKW über 7,5 Tonnen, also 12 Tonnen + 12T Anhänger  eine autobahnähnliche Bundesstraße,
und zwar die B 93 von Zwickau nach Meerane. Und dann später wieder zurück.
Das selbe dann nochmal auf der B 6 bei Leipzig.

Das ist bei meiner Runde sehr knapp, zwecks Pause machen oder nicht. Genau 4,5 Stunden Lenkzeit.
Wenn ich die paar km mit 80 oder 85 fahre, geht es tendenziell ohne Pause,
wenn ich 66 fahre, wird es verdammt knapp.

Ich habe mich da schon bei verschiedenen Kraftfahrern erkundigt, es sagt jeder was anderes. Einer hat schon Strafe bezahlt, ein anderer wurde mal mit 90 geblitzt, und nie wieder gesehen,
allgemein fahren alle anderen LKW so 82,
und als Krönung der Verwirrung hat mir einer gesagt, da wo allgemein 130 erlaubt ist,
dürfe man 80 fahren, sonst 60.

Im Internet findet man auch verschiedene Angaben.

Kann mir da jemand einen Tipp geben?

Grüße,
Edelherb!

Ich bin für 80km/h
Moin Edelherb,

schau doch mal in die StVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html

Im §3 steht, dass Du mit genanntem Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaft max. 60km/h fahren darfst.
Zusätzlich für Autobahnen und Autostraßen steht im §18, dass Du „auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind“ 80km/h fahren darfst.
Wobei ich keinen Unterschied sehe, ob es sich um einen 7,5T+Anhänger (egal welcher und wie schwer) oder eine SZM mit Gesamt 40T handelt.

Das mit den 130km/h halte ich für absoluten Blödsinn, da das nur eine Richtgeschwindigkeit ist. Und dann dürften auf Autobahnen, wo die Geschwindigkeit z.B. auf 100 oder 120km/h begrenzt ist, schwere LKW ja auch nur 60km/h fahren?!

Gute Fahrt
Guido

Hallo,
als LKW Fahrer solltest Du die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit kennen.
Ausserorts ist das hoechstenfalls 80 km/h in Deutschland.
Ob dabei eine Lenkzeit oder ein Ankommen moeglich ist, voellig sekundaer. Niemand muss ankommen, niemand muss fahren, jeder muss die Regeln einhalten, wird Dir der Verkehrsrichter hinterher sagen.
Gruss Helmut

Das mit den „130 km/h“ gilt für Österreich (allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW auf Autobahnen und Schnellstraßen), ist aber in der Formulierung ziemlich ungeschickt.
Für Deutschland gilt generell außerorts auf „Nichtautobahnen“ oder „nicht gesondert gekennzeichneten Straßen“ für LKW und LKW-Gespanne eine höchste zuläßige Geschwindigkeit von 60 km/h, Ausnahmen sind jene Bereiche, die durch das StVO-Zeichen 274 (max. Höchstgeschwindigkeit „X“ km/h) anders definiert sind, auch nach oben (bsp. Schild „70“ oder „80“ gilt auch für LKW als „Höchstgeschwindigkeit“).
Allerdings gibt es hier unterschiedliche „Entscheide“ : http://www.verkehrslexikon.de/Module/Geschwindigkeit…, bzw. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LkwTempo01.php

@„edelherb“ direkt :
Als „Kollege“ würd´ ich Dir raten, selbst zu entscheiden, ob Du eine Strafe oder ein ungewisses, aufwendiges Verfahren riskieren willst, nur, um ein oder zwei Stunden früher heimzukommen; ich persönlich pflege beinahe immer und überall (sofern möglich) meinen „Schnitt“ mit 85 - 87 km/h zu halten (diverse Kommentare von Leuten, die nicht über mehrere Millionen beinahe unfallfrei zurückgelegter Kilometer auf Schwerfahrzeugen in über zwei Dutzend inner- und außereuropäischen Ländern verweisen können ersuche ich hintanzustellen; oder habt Ihr schon einmal darüber nachgedacht, warum die Ware im Supermarktregal immer frisch, der Sprit an der Tankstelle nie „aus“ und die abonnierte Zeitung jeden Tag „von heute“ ist ? Und eventuelle Strafen für mein „nicht gesetzeskonformes Fahrverhalten“ pflege ich kritik- und kommentarlos als berechtigt zu bezahlen), aber dies ist wie gesagt eine persönliche und aufgrund langjähriger Fahrpraxis getroffene Entscheidung.
Rechtlich ist eine „nachträgliche Bestrafung“ bei Kontrollen für Geschwindigkeitsüberschreitungen (durch „Auslesen des Kontrollgerätes“) nur für den Zeitraum von zwei Stunden zuläßig, Fahrzeitüberschreitungen oder Ruhezeitunterschreitungen allerdings für zwei Monate (im nachhinein).
„An Deiner Stelle“ (wenn ich mich richtig an Deine „Situation“ erinnere) würde ich die „60 km/h“ einhalten, da Du ja nicht wirklich unter „Termindruck“ stehst, auch wenn Du (Dauerlinie) vermutlich die eventuellen „Kontrollpunkte“ oder „Radarfallen“ auf der Strecke (die mir jetzt konkret nicht geläufig ist) inzwischen kennen dürftest…

Gruß
nicolai

p. s. : endgültige „Klärung“ könnte vermutlich eine Anfrage bei den zuständigen Straßenaufsichtsbehörden der fraglichen Streckenabschnitte, bzw. deren zuständigen „Rechtsreferaten“ bringen; eventuelle " verbindlliche Bescheidungen" über „Tempo 80 erlaubt“ nach Möglichkeit in schriftlicher Form mitführen und gegebenenfalls vorweisen.

Für Deutschland gilt generell außerorts auf „Nichtautobahnen“
oder „nicht gesondert gekennzeichneten Straßen“ für LKW und
LKW-Gespanne eine höchste zuläßige Geschwindigkeit von 60
km/h, Ausnahmen sind jene Bereiche, die durch das StVO-Zeichen
274 (max. Höchstgeschwindigkeit „X“ km/h) anders definiert
sind, auch nach oben (bsp. Schild „70“ oder „80“ gilt auch für
LKW als „Höchstgeschwindigkeit“).

Nein.
Wenn es sich um keine Kraftfahrstraße handelt dann bleibt es auch dann bei 60km/h.

oder habt Ihr schon einmal darüber
nachgedacht, warum die Ware im Supermarktregal immer frisch,
der Sprit an der Tankstelle nie „aus“ und die abonnierte
Zeitung jeden Tag „von heute“ ist ?

Es gibt zahlreiche Speditionen die tagtäglich beweisen das man auch pünktlich liefern kann wenn man sich an die Vorschriften hält. Seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber [wodurch eine Manipulation immens erschwert wurde] kommt es ja auch nicht zu Engpässen die man Deiner Aussage nach befürchten müsste wenn man die aktuelle Situation mit der Schaublatt-Ära vor ein paar Jahren vergleicht bei der es unbestritten zu einer weitverbreiteten und hohen Anzahl massiver Verstöße kam wodurch [fast] jeder Fahrer mehr Stunden gefahren ist als er eigentlich durfte.

Rechtlich ist eine „nachträgliche Bestrafung“ bei Kontrollen
für Geschwindigkeitsüberschreitungen (durch „Auslesen des
Kontrollgerätes“) nur für den Zeitraum von zwei Stunden
zuläßig, Fahrzeitüberschreitungen oder Ruhezeitunterschreitungen allerdings für zwei :Monate (im nachhinein).

Gibt es dafür eine Quelle?

Gruß Crack

Für Deutschland gilt generell außerorts auf „Nichtautobahnen“
oder „nicht gesondert gekennzeichneten Straßen“ für LKW und
LKW-Gespanne eine höchste zuläßige Geschwindigkeit von 60
km/h, Ausnahmen sind jene Bereiche, die durch das StVO-Zeichen
274 (max. Höchstgeschwindigkeit „X“ km/h) anders definiert
sind, auch nach oben (bsp. Schild „70“ oder „80“ gilt auch für
LKW als „Höchstgeschwindigkeit“).

Nein.
Wenn es sich um keine Kraftfahrstraße handelt dann bleibt es
auch dann bei 60km/h.

pardon, ich hätte präzisieren müssen :
7.Streckenverbote

Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

Zeichen 274

Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

Es gibt zahlreiche Speditionen die tagtäglich beweisen das man
auch pünktlich liefern kann wenn man sich an die Vorschriften
hält. Seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber [wodurch
eine Manipulation immens erschwert wurde] kommt es ja auch
nicht zu Engpässen die man Deiner Aussage nach befürchten
müsste wenn man die aktuelle Situation mit der Schaublatt-Ära
vor ein paar Jahren vergleicht bei der es unbestritten zu
einer weitverbreiteten und hohen Anzahl massiver Verstöße kam
wodurch [fast] jeder Fahrer mehr Stunden gefahren ist als er
eigentlich durfte.

Darf ich `mal fragen, auf welcher „Praxiserfahrung“ dies Ansicht, bzw. Aussage beruht ?
Was Dich dazu veranlaßt, anzunehmen, daß „Terminvorgaben“ (die es ja offiziell gar nicht mehr geben darf, haha) auch auf Land- und Bundesstraßen mit einer Berechnung eines Kilometerschnittes von 70, oft sogar von 80 oder mehr km/h nicht die vielzitierte „Ausnahme“, sondern die alltägliche Realität darstellen ? Wobei ich Dir allerdings insofern beipflichten muß, als die Verschärfung der Kontrollen und die digitale Erfassung der Fahr- und Einsatzzeiten sowie die Ausdehnung der Sanktionen auch auf den „Auftraggeber“ zumindest hinsichtlich der „vorgegebenen“ Fahrzeiten eine gewisse Verbesserung erzielt hat. Was sich im Gegenzug bedauerlicherweise sehr oft auf den „erwarteten, bzw. vorgegebenen Kilometerschnitt“ auswirkt (da diese „Vorgabe“ nicht so einfach „nachzuweisen“ ist).

Rechtlich ist eine „nachträgliche Bestrafung“ bei Kontrollen
für Geschwindigkeitsüberschreitungen (durch „Auslesen des
Kontrollgerätes“) nur für den Zeitraum von zwei Stunden
zuläßig, Fahrzeitüberschreitungen oder Ruhezeitunterschreitungen allerdings für zwei :Monate (im nachhinein).

Gibt es dafür eine Quelle?

Natürlich; weiß sie aber jetzt im Moment nicht im Detail, kann Dich also nur auf „Berufskraftfahrerausbildungslehrstoff (Österreich) - EG-Verordnung irgendwas oder so“ verweisen sowie auf jahrelange Praxiserfahrung (mit Kontrollen und deren Handhabung); wenn´s Dich wirklich interessiert, kann ich Dir (mail) in zwei bis drei Wochen genauere Angaben machen.

Gruß
nicolai

Alles klar, danke!
Guten Abend!

Ja, das war es jetzt,
damit ist meine Frage beantwortet.
Es gilt also 60 auf den fraglichen Strecken. Das Schild 331.1 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden.

Da das für mich nur ein Nebenverdienst ist, und ich für meine „richtige“ Arbeit zwingend auf den Führerschein angewiesen bin,
werde ich mich auch weiterhin daran halten.
Ich hab mich blos gewundert, warum mich da oft große LKW´s überholen,
und gestern hat mir so einer noch einer eine abwertende Geste gemacht…

Grüße, Edelherb!

Natürlich; weiß sie aber jetzt im Moment nicht im Detail, kann
Dich also nur auf „Berufskraftfahrerausbildungslehrstoff
(Österreich) - EG-Verordnung irgendwas oder so“ verweisen
sowie auf jahrelange Praxiserfahrung (mit Kontrollen und deren
Handhabung); wenn´s Dich wirklich interessiert, kann ich Dir
(mail) in zwei bis drei Wochen genauere Angaben machen.

Ich gehe davon aus das hier die selben rechtlichen Bestimmungen gelten wie sonst auch [in D]. Eine OWi wie ein Geschwindigkeitsverstoß verjährt also erst nach frühestens 3 Monaten und kann somit genau so lange geahndet werden.

Gruß Crack

Ich hab mich blos gewundert, warum mich da oft große LKW´s
überholen,

Weil es auch sogenannte „Profis“ nicht immer wissen.

Gruß Crack

Hallo,

auf Bundesstraßen 60
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1 und 331.2) 80

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Wenn Dein Disponent die Tour zu knapp plant, mußt eben Pause einlegen. Es ist nichts neues, daß die Touren so knapp geplant werden, daß Du vorsätzlich die Geschwindigkeit überschreiten mußt um innerhalb der Lenk u Ruhezeiten zu bleiben, bzw, vor der großen Pause am Ladeort ankommst. Ein Zeichen für Fehlplanung. Ein Grund den Betrieb zu wechseln.

MfG

Weil es auch sogenannte „Profis“ nicht immer wissen.

…wohl weniger; aber nicht jeder verfügt über den „Luxus“, keine Zeit- und Terminvorgaben zu haben…
Aber wenn´s Dich beruhigt - in Österreich gilt beispielsweise nachts auf Autobahnen ein flächendeckendes Tempolimit für LKWs und Gespanne von 60 km/h, und das hält auch niemand (von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen) ein. Und das hat nichts mit „Nichtwissen“ zu tun…

Gruß
nicolai

p.s. : dasselbe gilt übrigens auch für PKWs (nachts 110 km/h statt 130 km/h), kannst Du an einer Hand abzählen, wer sich daran hält; und die haben zumeist keinen „Termindruck“…

Ich noch mal,

Das Schild 331.1 (Kraftfahrstraße) ist nicht vorhanden.

Uups, äh, von der Existenz dieser Schilder war ich ausgegangen. Wenn die nicht stehen, dann gilt auch in meinen Augen Tempe 60.

Ich hab mich blos gewundert, warum mich da oft große LKW´s
überholen,
und gestern hat mir so einer noch einer eine abwertende Geste
gemacht…

Ich denke auch, dass die es nicht richtig wissen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Nicolai,

Das mit den „130 km/h“ gilt für Österreich

Nichts gegen die deutschsprachigen aber nicht in Deutschland lebenden Leute, die hier mitlesen, aber da wir hier in einem deutschen Forum sind, bin ich pauschal davon ausgegangen, dass es generell um deutsches Recht geht.

p. s. : endgültige „Klärung“ könnte vermutlich eine Anfrage
bei den zuständigen Straßenaufsichtsbehörden der fraglichen
Streckenabschnitte, bzw. deren zuständigen „Rechtsreferaten“
bringen; eventuelle " verbindlliche Bescheidungen" über „Tempo
80 erlaubt“ nach Möglichkeit in schriftlicher Form mitführen
und gegebenenfalls vorweisen.

Auch eine gute Idee, wobei man sich die Anfrage in diesem Fall wohl sparen kann.

Beste Grüße
Guido

Moin,

(diverse Kommentare von Leuten, die nicht über mehrere
Millionen beinahe unfallfrei zurückgelegter Kilometer auf
Schwerfahrzeugen in über zwei Dutzend inner- und
außereuropäischen Ländern verweisen können ersuche ich
hintanzustellen;

einmal ist immer das erste mal, auch nach 20 Jahren. Erst vor knapp 2 Wochen hat einer deiner Kollegen einer schwangeren Bekannten von mir ihren A6 zum Totalschaden verarbeitet als er auf ihr hinten im Stau stehendes Fahrzeug auffuhr. Meinst du so etwas passiert nur Neulingen? Und, dass sich die Aufprallenergie von 60 zu 80km/h knapp verdoppelt weißt du sicher.

oder habt Ihr schon einmal darüber
nachgedacht, warum die Ware im Supermarktregal immer frisch,
der Sprit an der Tankstelle nie „aus“ und die abonnierte
Zeitung jeden Tag „von heute“ ist ?

Ja, weil LKW-Fahrer miese Arbeitsbedingungen haben und das Mineralwasser für Rostock nicht aus einem norddeutschen Quellort kommt, sondern aus dem 1500km entfernten Volvic. Ehrlich gesagt wäre es für alle ein klein wenig besser, wenn Wasser aus der Nähe getrunken würde und deine Kollegen dafür nicht bei jeder Autobahnbaustelle versuchen würden mich umzubringen in dem sie 2 (ZWEI) Meter hinter mir aufbrausend her fahren.

VG
J~

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Das mit den „130 km/h“ gilt für Österreich

Nichts gegen die deutschsprachigen aber nicht in Deutschland
lebenden Leute, die hier mitlesen, aber da wir hier in einem
deutschen Forum sind, bin ich pauschal davon ausgegangen, dass
es generell um deutsches Recht geht.

Zweifellos; allerdings bezieht sich meine „Erklärung“ darauf, wie es sein kann, daß ein „Kollege“ (möglicherweise Österreicher) derartigen „Unsinn“ von sich gegeben hat…

p. s. : endgültige „Klärung“ könnte vermutlich eine Anfrage
bei den zuständigen Straßenaufsichtsbehörden der fraglichen
Streckenabschnitte, bzw. deren zuständigen „Rechtsreferaten“
bringen; eventuelle " verbindlliche Bescheidungen" über „Tempo
80 erlaubt“ nach Möglichkeit in schriftlicher Form mitführen
und gegebenenfalls vorweisen.

Auch eine gute Idee, wobei man sich die Anfrage in diesem Fall
wohl sparen kann.

Nicht unbedingt; da hier offenbar kein „Klarheit“ vorliegt, ob die betreffenden Streckenabschnitte, bzw. einige davon als „Kraftfahrstraßen“ anzusehen sind. Zudem bietet die „schriftliche Stellungnahme“ der zuständigen Behörde gegebenenfalls „Rechtssicherheit“.

Beste Grüße
Guido

auch (ganz normalen) Gruß :smile:)
nicolai

einmal ist immer das erste mal, auch nach 20 Jahren.

Zweifellos und unbestritten…

Erst vor
knapp 2 Wochen hat einer deiner Kollegen einer schwangeren
Bekannten von mir ihren A6 zum Totalschaden verarbeitet als er
auf ihr hinten im Stau stehendes Fahrzeug auffuhr. Meinst du
so etwas passiert nur Neulingen? Und, dass sich die
Aufprallenergie von 60 zu 80km/h knapp verdoppelt weißt du
sicher.

Bedauerlich für Deine Bekannte (ob sie "Schwanger " war oder nicht tut für den Hergang des Unfalles nichts zur Sache und ist eine „Anmerkung“ aus polemischen Gründen).
Dennoch ist die Häufigkeit von durch LKWs und LKW-Gespanne verursachten (nicht bloß „an Unfällen beteiligten“) Verkehrsunfällen in Relation zu den gefahrenen Kilometern, bzw. im Vergleich zu Verkehrsunfällen mit ursächlicher Beteiligung von PKWs und anderen Straßenverkehrsteilnehmern (auch bei "Auffahrunfällen) sehr gering, wie ein gründliches Studium der Statistiken von https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsb… deutlich beweist.
Wobei naturgemäß statistisch nicht erfaßt werden kann, wie häufig potenziell möfliche Verkehrsunfälle durch richtiges und schnelles Verhalten, Reaktion und Fahrzeugbeherrschung von „Profis“ vermieden, bzw. verhindert oder zumindest in ihrer Auswirkung abgeschwächt wurden.
Inwiefern sich die Situation Deiner „Bekannten“ positiver entwickelt hätte, hätte sie irgendeiner der unzähligen in Deutschland beheimateten „freie-Fahrt-für-freie-Bürger“-PKW-Lenker mit seinem „Privatboliden“ gerammt sei dahingestellt. Denn, wie Du ja sicherlich weißt, erhöht sich die Aufprallenergie proportional zum Geschwindigkeitsquadrat. :wink:

oder habt Ihr schon einmal darüber
nachgedacht, warum die Ware im Supermarktregal immer frisch,
der Sprit an der Tankstelle nie „aus“ und die abonnierte
Zeitung jeden Tag „von heute“ ist ?

Ja, weil LKW-Fahrer miese Arbeitsbedingungen haben

…dies sei unwidersprochen; von der Entlohnung in Relation zu Verantwortung und Anforderungen ganz zu schweigen…

und das
Mineralwasser für Rostock nicht aus einem norddeutschen
Quellort kommt, sondern aus dem 1500km entfernten Volvic.
Ehrlich gesagt wäre es für alle ein klein wenig besser, wenn
Wasser aus der Nähe getrunken würde und deine Kollegen dafür
nicht bei jeder Autobahnbaustelle versuchen würden mich
umzubringen in dem sie 2 (ZWEI) Meter hinter mir aufbrausend
her fahren.

Leider ist es (in diesem Zusammenhang) völlig unerheblich, woher die jeweilige Ware kommt, sondern vielmehr relevant sind vorgegebene Lieferzeiten, bedingt einerseits durch die „Einsparung“ von Lagerkapazitäten, andererseits (etwa im Einzelhandel) primär durch die Forderung der Konsumenten (wir alle), daß Ware „frisch“ zu sein hat. Was zu einer Praxis des „heute bestellt, über Nacht oder noch besser gestern geliefert“ geführt hat.
Und, zu Deiner Beruhigung, weder „meine Kollegen“ noch ich hegen für gewöhnlich den Wunsch, Dich „umzubringen“ (da hätten wir viel zu tun, denn Du bist ja kein „Einzelfall“), sondern versuchen Dich lediglich darauf „hinzuweisen“, daß (Unterstellung meinerseits) Dein Fahrverhalten die Bemühung erschwert, einen „ökonomischen, umweltschonenden und wirtschaftlichen“ Fahrstil beizubehalten; eine Masse von vierzig Tonnen verhält sich nun einmal in Bezug auf „Fahrverhalten“ anders als eine Masse von ein oder zwei Tonnen, und jegliche (möglicherweise wegen Dir) erforderliche „Beschleunigung dieser Masse“ schlägt sich im Kraftstoffverbrauch nieder. Daran ändert auch die „rechtliche Korrektheit“ der Einhaltung einer beispielsweisen Geschwindigkeitsbegrenzung an Autobahnbaustellen von (beispielsweise) 60 km/h nichts. Wofern dieser allerdings ein unnötiger und unsinniger (zumeist obendrein sehr knapp berechneter) „Überholvorgang“ (Deinerseits) vorangegangen sein sollte, so darfst Du davon ausgehen, daß der von Dir angedeutete „Wunsch“ zurecht besteht und den Umstand, daß dieser nicht in die (durchaus mögliche) Tat umgesetzt wird als Beweis für die Selbstbeherrschung und „Toleranz gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern“, welche meinesgleichen gerne abgesprochen wird ansehen.
Abschließend sei noch gesagt, daß ich es (in Gegenden mit ausreichender und guter Trinkwasserversorgung und -qualität wie Deutschland oder Österreich) ohnehin als Unsinn und Auswuchs einer überbordenden Überfluß- und Konsumgesellschaft ansehe, „normales Quellwasser“ in Flaschen im Handel zu kaufen…

Gruß
nicolai

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