Guten Tag,
ich habe gelesen, dass der ab 2010 gültige Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen für Angestellte und Beamte 1900 Euro beträgt, für Selbstständige hingegen 2800 Euro.
Dazu frage ich mich, weshalb Selbständige hier mehr abziehen dürfen. Ich vermute, weil sie keinen Arbeitgeberanteil erhalten?
Welcher Betrag gilt dann jedoch, wenn jemand sowohl eine selbständige als auch eine nichtselbständige Tätigkeit hat? Wenn es um die Arbeitgeberbeiträge geht, würde wohl der niedrigere Betrag angewendet? Oder wird statt dessen berücksichtigt, welches die Haupttätigkeit und welches die Nebentätigkeit ist?
Danke sehr.
Einen schönen Tag,
C.