Hallo Wissende,
in den Annoncen, die möblierten Wohnraum anbieten (z.B. eine möblierte Einzimmerwohnung) wird oft eine Höchstmietzeit genannt.
Ist es nicht so, dass die Befristung eines Mietvertrages begründet werden muss? (Oder verwechsele ich das mit einem Arbeitsvertrag?) Kann man da so einfach sagen „maximal zwei Jahre“?
Gibt es hier bei möbliertem Wohnraum besondere Regelungen? Denn bei unmöblierten Wohnungen habe ich so etwas noch nicht gesehen.
Und was ist der Grund für eine Befristung? Dass man dann die Miete wieder der Inflation anpassen kann? Oder warum befristet jemand einen Mietvertrag für möblierten Wohnraum?
Schöne Grüße
Petra