Höchstparkdauer mit Parkscheibe

Folgendes Verkehrsschild
„Höchstparkdauer 2 Stunden, 09:00 - 18:00 Uhr“

Wenn nun die Parkscheibe auf 08:00 Uhr eingestellt wird und um 10:10 Uhr eine Kontrolle erfolgt, wurde die Höchstparkdauer überschritten?

Auf den ersten Blick ja, denn der Wagen hat länger als zwei Stunden in der entsprechenden Zone gestanden. Andererseits gilt die Pflicht zur Parkscheibe ja erst ab 09:00 Uhr. So könnte sich auch die Schlußfolgerung aufdrängen, dass die zweistündige Höchstparkdauer erst um 09:00 Uhr beginnt.

Irgendwelche Meinungen?

Hallo,

theoretisch sollte es noch nicht einmal eine Sünde sein, die Parkscheibe
auf die Ankunftszeit einzustellen, ab der die Reglementierung gilt.

Die " max. Parkdauer von 2h mit Scheibe " sollte daher erst ab 9:00
wirksam sein…Wer ab 8:00 dort parkt, würde so gestellt als würde
er um 9:00 dort angekommen sein…daher könnte die Scheibe 9:00 Uhr
Ankunft zeigen. Dann müßte um 11:00 ein anderer Parkplatz gesucht
werden.

Mfg

nutzlos

hi,
im prinziep hast du dir ja deine frage selbst beantwortet.
die parkzeit beginnt ab der angeg.zeit .
wenn der eigentümer das parken außerhalb der zeit nicht will, muss er das gelände abschließen.
hauptmann