Höchstprozentsatz für Betriebsnebenkosten?

Es gibt soweit ich weiß eine Richtlinie wonach die Wohnungsmiete pro Jahr um maximal 11% steigen darf. Gibt es eine ähnliche Zahl mit Bezug auf Nebenkosten? Ich frage, weil von letztem auf dieses Jahr ein Plus von über 180% (hundertachtzig) in den Gesamtkosten unseres Mietshauses aufgekommen ist, nachdem im letzten Jahr ein Vermieterwechsel stattfand.

mfg

Es gibt soweit ich weiß eine Richtlinie wonach die
Wohnungsmiete pro Jahr um maximal 11% steigen darf. Gibt es
eine ähnliche Zahl mit Bezug auf Nebenkosten? Ich frage, weil
von letztem auf dieses Jahr ein Plus von über 180%
(hundertachtzig) in den Gesamtkosten unseres Mietshauses
aufgekommen ist, nachdem im letzten Jahr ein Vermieterwechsel
stattfand.

Hallo Denny,
das würde ich sehr unlogisch finden, da die Betriebskosten nachzuweisen sind. Was kann der Vermieter für steigende Preise?
Hier wäre eher zu prüfen, ob der alte oder der neue Vermieter einen Fehler in der Abrechnung hat.
Grüße
Ulf

Es gibt soweit ich weiß eine Richtlinie wonach die
Wohnungsmiete pro Jahr um maximal 11% steigen darf. Gibt es
eine ähnliche Zahl mit Bezug auf Nebenkosten? Ich frage, weil
von letztem auf dieses Jahr ein Plus von über 180%
(hundertachtzig) in den Gesamtkosten unseres Mietshauses
aufgekommen ist, nachdem im letzten Jahr ein Vermieterwechsel
stattfand.

Hallo Denny,
das würde ich sehr unlogisch finden, da die Betriebskosten
nachzuweisen sind. Was kann der Vermieter für steigende
Preise?

Um 180% steigt aber kein Wasser, Müll etc. in einem Jahr
Hat das Haus Fernwärmeanschluss? Dann sollte man mal prüfen ob dort ein Wechsel zu Wärmecontractingvertrag stattgefunden hat. Das hat regelmässig explodierende Heizkosten zur Folge. Mal danach gugeln. Auf alle Fälle dann in Widerspruch gehen, wenn dies der Fall sein sollte, Chancen vor Gericht stehen für den Mieter meistens nicht so schlecht

Hier wäre eher zu prüfen, ob der alte oder der neue Vermieter
einen Fehler in der Abrechnung hat.
Grüße
Ulf

Lg
Mikesch

Danke für Antworten.

Ich gehe sehr stark von einem Berechnungsfehler aus. Ob nun mutwillig oder nicht sei mal dahin gestellt.

Es wurden diesmal beispielsweise Grundabgaben und Müllbeseitigung getrennt abgerechnet. Dann wurde eine ominöse Hausversicherung abgeschlossen, die es vorher nicht gab und die nun pro Person offenbar 120 € kostet. Es wurden Kosten für Gartenpflege erhoben, obwohl alle anfallenden Arbeiten von den Mietern des Hauses durchgeführt werden. …

Was ich bei der Steigerung der Kosten nachvollziehen kann ist, daß in bisherigen Abrechnungen die beiden Häuser (147 & 149) getrennte Gesamtkosten verursachten, die zuletzt bei rund 2.000 € lagen. Und diesmal wurden beide Häuser zusammen als Gesamtkostenverursacher angeführt mit der Höhe von fast 6.000 €. Ungeachtet der Zusammenlegung sollte sich m.E. am Durchschnittsbetrag pro Mieter eigentlich kaum was verschieben. Aber es stellt sich mir auch die Frage warum plötzlich beide Häuser zusammen abgerechnet werden. Völlig inakzeptabel fand ich, daß keinerlei Belege oder Auflistungen von den Nachbarwohnungen angefügt wurden.

Den Widerspruch habe ich bereits geleistet und mache auch vorläufig keine Zahlungen, da die Mehrkosten bislang mit einem einzeiligen Schreiben über „gestiegenen Energiekosten“ gerechtfertigt wurden. Ich kann 183 % in keiner Weise nachvollziehen und frage mich wo hier die Grenze ist, die einen Mieter in Deutschland heute vor der potentiellen Obdachlosigkeit schützt. An der Heizungsanlage (Gas) wurde m.E. nichts verändert und ich kann wirklich nicht glauben, daß gestiegene Gaspreise hier den Ausschlag für diesen Ärger gaben. In dem Fall sollte man sich wohl beim Gedanken an nächstes Jahr besser schleunigst einen Goldesel züchten.

Gruß

Hallo,

in diesem rein hypotetischen Fall (…) würde ich einen Termin zur Einsicht in die Belege und Unterlagen mit dem VM vereinbaren! Denn z. B. hat der VM für die Gartenpflege ja bestimmt Rechnungen, oder…?

Grüße
Martin

Hallo

Den Widerspruch habe ich bereits geleistet und mache auch
vorläufig keine Zahlungen,

Zu diesem Teil ein Hinweis:
In einem Ähnlichen Fall wurde mir dringend geraten die vermutlich zu Recht bestehenden Forderungen zu begleichen (eben die "normalen Nebenkosten +ggf. ein Teuerungsaufschlag), da diese Forderung ja zu recht besteht.
Kommt es zur Klage, bekommt die Hausverwaltung auf jeden Fall zu dem prozentsatz Recht, der den gerechtfertigten Nebenkosten entspricht.
( wenn du Pech hast ist es am Ende 50/50 und du Zahlst die Hälfte der angefallenen Kosten.

MfG

Uwe

Danke Uwe,

falls die Forderungen gerechtfertigt sind, ist dagegen nichts zu sagen (obwohl es dennoch ein Unding ist, daß man derart geschröpft wird als Mieter). Ich gehe nicht davon aus, daß ein Prozess ansteht. Und solnage ich Belege und damit Sicherheiten bekomme, ist nichts zu Verhandeln aus meiner Sicht. Aber ohne Belege einfach Geld in der Höhe zu fordern ist nicht korrekt und dafür einzustehen und Rechnungseinsicht zu fordern kann wohl schwerlich ein Problem werden in unserem wunderbaren Rechtsstaat.

Vielen Dank für die Ideen.

Danke Uwe,

falls die Forderungen gerechtfertigt sind, ist dagegen nichts
zu sagen

Na ja, genau diese Forderung meinte ich doch auch.

Ich gehe nicht davon aus, daß ein
Prozess ansteht.

Also hier würde ich nicht zu blauäugig sein.
Wenn wirklich versucht wird einen Mieter derartig dreist abzuzocken,ist es nicht unwarscheinlich das es bis zu einer Klageschrift kommt. ( wenn er bockig ist)

Ich würde mein Risiko minimieren.
Die Gegenseite sieht sich auch an was du so machst, hat sie den Eindruck du hättest evtl. wenig Ahnung
ermutigt das zu schwungvollem handeln ( =Klageeinreichung, da du auf jeden Fall ca.die Halfte der Kosten bezahlst)
Ich würde den gerechtfertigten Anteil (Schätzung vom letzten Jahr)
bezahlen) und wegen des Restes könntest du dich entspannt mit der HV herumstreiten.
Aber du must selber ertscheiden was du tust.

Erzähl doch mal wie das ganze ausgegangen ist.

Mfg
Uwe

Hallo,

also ich würde mich mal etwas entspannen. Es ist nicht üblich, dass der Mieter zusammen mit der Abrechnung sämtliche Belege übersandt bekommt (bei großen Einheiten kann die Hausverwaltung ja auch schwer jedem Mieter einen Leitzordnung Unterlagen schicken).Wieso nimmst Du nicht ganz einfach Einsicht in die Belege und besprichst das Ganze mit der Hausverwaltung? Dann, aber auch nur dann kannst Du von einem „Schröpfen“ der Mieter sprechen.

Und wie mein Vorposter schon sagte: so ganz auf die leichte Schulter würde ich das auch nicht nehmen und einfach annehmen, dass der Vermieter seine Forderungen nicht verfolgt.

Chrissie