Höchstrichterliche Entscheidungen

Liebe Experten,

in einer Finanzsache hat der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Der Fall sollte damit höchstrichterlich geklärt sein, aber: In der gleichen Sache sind beim gleichen Senat noch zwei ältere, bislang aber noch nicht entschiedene Verfahren anhängig!

Es ist einerseits kaum anzunehmen, dass der BFH sich selbst widerspricht; andererseits hat der BFH die anderen Verfahren nicht eingestellt.

Also wäre der Fall immer noch nicht endgültig entschieden, oder? Andersherum gefragt: Wenn ein Steuerzahler gegen einen Bescheid des FA Widerspruch einlegen möchte, kann er sich dann auf die noch nicht entschiedenen Verfahren beziehen und das Ruhen des Verfahrens beantragen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Wolfgang D.

Hallo,

du kannst hier recherchieren, welche Verfahren noch anhängig sind:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html

Es reicht, dass noch diesbezügliche Verfahren anhängig sind, um den Einspruch ruhen zu lassen.
In der Einspruchsbegründung sollte aber schon auf die Verfahren hingewiesen werden.

Gruß

Peter