Höchstsatz ALG1 nach den neuen und alten Bundesländern

Hallo liebe Alle !

Der mögliche Höchstsatz für das ALG 1 liegt 2021 bei 1.875,53 Euro in den neuen Bundesländern und bei 2031,56 Euro in den alten. Diese Beträge zahlt die Arbeitslosenversicherung maximal.

Angenommen der AN hat seinen Wohnsitz (Meldeadresse) in einem anderen Bundesland als der Arbeitgeber. Vereinbart wurde mobiles Arbeiten. 1- 2 mal im Monat ist man für 1-2 Tage im Büro. Die Bundesländer des AG und AN sind jeweils in den neuen und alten Bundesländern. Nach welchem Bundesland wird die Höchstgrenze des ALG1 berechnet? Nach dem festen Wohnsitz oder dem festen Arbeitsplatz?

Was wenn man mit Verlust des Arbeitsplatzes umzieht in jeweils neues bzw. altes Bundesland, verändert sich dann der Höchstsatz auch, wenn man nun (während des Bezuges des ALG1) in ein anderes Bundesland gezogen ist?

Danke schonmal!

LG Jasmin

Es weiss niemand ? :frowning_face:

Hallo,

Soweit ich mich erinnere (die Frage betraf mich vor fast 30 Jahren mal) wird das ALG nach dem festen Wohnsitz berechnet. Man geht wohl davon aus, dass die Lebenshaltungskosten grundsätzlich in den neuen Bundesländern deutlich preiswerter sind, als in den benutzten Ländern.

Und ich sage es mal polemisch und plakativ: wenn Du in MV arbeitslos zu Hause sitzt, ist es egal, dass die Lebenshaltungskosten bei Deinem ehemaligen Arbeitgeber in FF/M deutlich höher sind….

Grüße
Pierre

P.S.: um es nochmal deutlich zu machen: das ist eine Aussage aus der Erinnerung. Eine rechtliche Begründung kann ich nicht liefern und bin auch gerade zu faul, danach zu suchen. :wink: