meine firma hat mir einen aufhebungsvertrag angeboten. für das aushandeln der inhalte sind für mich unter anderem zwei dinge interessant:
falls ich auf die schnelle nichts neues finde, wie hoch wird bei mir (wohnsitz/osten arbeitstelle/westen) das alg sein (bin seit 1 jahr mit meinem brutto über der bemessungsgrenze/8.500,-- + habe 2 kinder)
wie müsste ein aufhebungsvertrag aussehen, dass das arbeitsamt keine sperrfrist verhängt.
p.s. anwalt und arbeitsamt halten sich mit auskünften leider sehr bedeckt.
Das AA wird ganz sicher eine Sperrfrist setzen, da ein Aufhebungsvertrag, wie auch immer der aussehen mag, IMMER mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers geschlossen wurde. Also entweder Du lässt Dich kündigen oder bist arg dran.
Zum Zweiten: In der Brettbeschreibung zu diesem Brett gibt es diverse Links, die Dir eventuell Antworten auf Deine Fragen bieten können, schau mal rein
Das AA wird ganz sicher eine Sperrfrist setzen, da ein
Aufhebungsvertrag, wie auch immer der aussehen mag, IMMER mit
dem Einverständnis des Arbeitnehmers geschlossen wurde. Also
entweder Du lässt Dich kündigen oder bist arg dran.
Es gibt aber schon die Möglichkeit in dem Aufhebungsvertrag zu formulieren, dass er auf Veranlassung des AG hin entstand.
Falls das immer noch nichts hilft (was wir beide, so glaube ich nicht so genau wissen oder?!) kann man sich dann nicht eventuell vom AG eine Kündigung (fürs Arbeitsamt) übergeben lassen und in einem Aufhebungsvertrag dann regeln, dass dieser Kündigung nicht wiedersprochen wird.
Die Frage wäre dann allerdings noch ob eine eventuelle Abfindung (denn die MUSS der AG in dem Beschäftigungsnachweis fürs Arbeitsamt angeben) dann an ein eventuell zu beziehendes ALG angerechnet wird und wenn ja, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen, z.B. indem man die Abfindung auf noch ausstehende Gehälter verteilt o.ä.?
Zum Zweiten: In der Brettbeschreibung zu diesem Brett gibt es
diverse Links, die Dir eventuell Antworten auf Deine Fragen
bieten können, schau mal rein.
Schönen Dank für den Tip ) Die Links kannte ich aber schon vorher. Entweder hast Du nun hier mehr Infos als ich entdeckt oder Du bist dem Irglauben erlegen, dass man zu jedem Thema alles aus irgendwelchen Links herausziehen kann.
Für beide Fälle nun also noch einmal die Bitte um Beantwortung meiner beiden Fragen. (Ist nämlich m.M.n. durch dich nicht so gut gelungen oder??)
Auch ich habe Anfang des Jahres in den sauren Apfel „Aufhebungsvertrag“ gebissen. Abfindung gab´s auch - und KEINE Sperrfrist! Folgende Formulierung war dabei lt. Aussage AA Hamburg ausschlaggebend:
„§ 1. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer seit dem (…) bestehende Beschäftigungsverhältnis fristgemäß aus berieblichen Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers mit dem (…) endet.“
Kann mir nicht vorstellen, daß das bei dir nicht klappen sollte. Der Arbeitgeber wird jawohl nichts gegen eine solche Formulierung haben, oder?! Zumeist ist er es ja, der einen „loswerden“ will.
Ich Hoffe, daß hilft Dir weiter!
Gruß
Vince.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich Deinen Ansprüchen nicht sofort und fehlerfrei gerecht wurde. Die vielleicht passende Antwort mit dem entscheidenen Gesetzestext kannst Du nun ja eine Etage höher nachlesen.
Was die Links angeht: diese Links habe ich zu meiner Zeit selber gesucht, ausführlich durchforstet und in die Brettbeschreibung gesetzt. Bin noch immer der Meinung, dass man Wesentliches mit etwas Suche auch findet. Das nicht immer alles nachzulesen ist ist deutlich. Daher hiess as allerdings auch meinerseits: „vielleicht wird man fündig“. Soviel dazu.
Hi Vince,
vielen Dank für die Info. Wir werden das jetzt wahrscheinlich ebenso formulieren. Wenn mir jetzt noch einer Frage Nr. 1 (was gibt´s dennn nun maximal vom Amt) beantworten kann, bin ich 100% happy.
Sorry übrigens an die eingeschnappte „hafenmaus“, ich wußte ja nicht, dass ihr hier so empfindlich seid.
p.s. vielleicht bei nächster namensänderung „heulsuse@…“ ?
also vielen dank grüße
sera
Laß Dir den von mir geposteten Text am besten vorher nochmal bestätigen (am besten Rechtsanwalt Arbeitsrecht). Ich hab den zwar wörtlich aus meinem Aufhebungsvertrag abgeschrieben, aber man weiß ja nie …
Damit du wenigstens eine ungefähre „Hausnummer“ bzgl. des max. ALG hast: In HH muß man eine 5 wöchige „Schulung“ mitmachen (das ist Pflicht, sonst wird Geld gestrichen fürn paar Wochen). Das diese Schulung den Namen nicht verdient is ne andere Geschichte. Auf jeden Fall haben wir da Vordrucke bekommen, wieviel ALG man ungefähr (!) erwarten kann. Demnach:
Das max. sog. Bruttoentgelt beträgt 8688,31 DM (das berechnet sich wie folgt: Bruttogehalt der letzten 12 Monate geteilt durch 52 Wochen) (ALG wird nach wochen berechnet).
Bei allem, was über dem Betrag von 8688,31 DM liegt, beläuft sich das sog. Bemessungsentgelt/wöchentlich auf 2010,- DM. ACHTUNG! Das ist noch nicht Dein ALG! Bei dem jew. Bemessungsentgelt gibt´s dann wieder ein paar Varianten, auf sein ALG zu kommen; je nach Steuerklasse und Leistungssatz (= Leistungsentgelt, erhöhter Leistungssatz oder allg. Leistungssatz). Im höchsten Falle (Lohnsteuerklasse III bei Leistungsentgelt) gibt´s pro Woche 1220,48 DM.
Nochmal Achtung: Die Liste ist aus dem Jahr 2000. Denn außer keine Ahnung hatten die außerdem noch keine aktuellen Unterlagen. Zur Sicherheit versuch doch „Dein Glück“ mal bei der kostenlosen telefonischen Arbeitslosenhilfe: 0800/1110444. Mo-Fr 9-21 Uhr.
Nochmals viel Erfolg; hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben (is halt nicht gerade mein Fachgebiet).
Hallo Seranus,
ich empfehle Dir, mit einem sogenannten Leistungsberater beim Arbeitsamt einen Termin zu machen.(den gibt es, wenn Dein Arbeitsamt schon umgestellt ist auf die Organisationsform Arbeitsamt 2000, falls nein heißt die Ansprechperson Gruppenleiter Leistungsabteilung). Der ist verpflichtet, auch schon vor Abschluß eines Vertrages über mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu informieren. Er sagt Dir auch wie hoch Dein Arbeitslosengeld sein wird.