die Düsseldorfer Tabelle reicht nur bis zu einem Elterneinkommen von 5100 €.
Wie wird der Unterhaltsanspruch eines Studenten an die Eltern bei einem weit höheren
Monatseinkommen berechnet?
Mein Vater hat etwa 16.000 €/ Monat, würde mir aber am liebsten gar nichts zahlen.
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann, denn ich möchte ungern
vor Gericht gegen meinen Vater klagen.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
In den Bedarfsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten. Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist auf den Unterhalt anzurechnen.
Höher Unterhaltsleistungen können eingefordert werden wenn entsprechnde Nachweise vorhanden sind. (Studium im Ausland, höhe Miete bei der Unterbringung z.B. in München)
Der Vater kann entsprechende Nachweise anfordern. Wenn es dann keine mündliche oder schriftliche Einigung geben sollte, dann ist der Weg zum Familienanwalt unumgänglich.
Gruß blackdaniel
die Düsseldorfer Tabelle reicht nur bis zu einem
Elterneinkommen von 5100 €.
Wie wird der Unterhaltsanspruch eines Studenten an die Eltern
bei einem weit höheren
Monatseinkommen berechnet?
Mein Vater hat etwa 16.000 €/ Monat, würde mir aber am
liebsten gar nichts zahlen.
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann,
denn ich möchte ungern
vor Gericht gegen meinen Vater klagen.