Höchstwert für Betriebskosten? Mietrecht

Man überlege sich folgendes Beispiel:
Ein Mieter muss mehr Betriebs- als Verbrauchsnebenkosten bezahlen. Diese Betriebskosten übersteigen 50€ im Monat nur für ein Drittel der Wohnung, die insgesamt etwa 68qm beträgt.
Jährlich fallen knapp 2000€ allein Betriebskosten für die gesamte Wohnung an, die auch umgelegt werden.
Gibt es einen Höchstwert für Betriebskosten? Ist dies vielleicht in einer Tabelle dargelegt?
Google bemühte ich bereits, fand jedoch nichts.
Vielen Dank schon für die Hilfe. :smile:

Hallo kritisch,

Man überlege sich folgendes Beispiel:
Ein Mieter muss mehr Betriebs- als Verbrauchsnebenkosten
bezahlen. Diese Betriebskosten übersteigen 50€ im Monat nur
für ein Drittel der Wohnung, die insgesamt etwa 68qm beträgt.
Jährlich fallen knapp 2000€ allein Betriebskosten für die
gesamte Wohnung an, die auch umgelegt werden.
Gibt es einen Höchstwert für Betriebskosten?

Nein, den gibt es nicht. Eine Orientierungshilfe wäre der Betriebskostenspiegel des DMB

Weichen hier einige Posten der Betriebskosten erheblich ab, so sollte man diese prüfen (lassen).

Hat der Vermieter im Mietvertrag die abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt und sind sie tatsächlich in der Höhe angefallen, so hat der Mieter diese auch zu begleichen.

Gruß

Joschi

PS.: was verstehst du unter Verbrauchsnebenkosten?

Danke für die schnelle Antwort. :smile:
Mit Verbrauchsnebenkosten meine ich Heizung, Wasser und Strom, kenne den Fachbegriff nicht.
Hach, Schade, das werde ich wohl nochmal prüfen müssen.