Höfeordnung

Hallo,
ich habe 3 Fragen, vieleicht könnt Ihr mir die beantworten.

  1. Ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung nur der Hof, der auch so im Grundbuch eingetragen ist, oder reicht es wenn der Wirtschaftswert höher als 10.000 € ist?

  2. Ackerland welches nie zu Betriebsvermögen gehört hat und auch nie durch den Hofeigentümer bearbeitet wurde, wird das auch durch die Höfeordnung an den Hoferben im ganzen übergeben?

  3. Wenn ja, welcher Wert wird da angesetzt? Auch nur das 1,5 fache des Einheitswertes?

Danke im Voraus
susiprinz

Hallo susiprinz,

das sind wirklich sehr sehr spezielle Fragen, die ich dir nicht sicher beantworten kann. Aber die Landwirtschaftkammern und das Landvolk die wissen über die Regelungen der Höfeordnung bescheid und kennen auch evtl. Ausnahmen. Und wenn es um ganz konkrete Sachlagen geht, haben sie auch eigene spezialisierte RAs, die fundiert weiterhelfen.

  1. Ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung nur der Hof, der auch
    so im Grundbuch eingetragen ist, oder reicht es wenn der
    Wirtschaftswert höher als 10.000 € ist?

Es zählt das Flurstück zum Hof, daß im Grundbuch als Hof eingetragen ist. Der Wirtschaftswert ist eine zusätzliche Bedingung.

  1. Ackerland welches nie zu Betriebsvermögen gehört hat und
    auch nie durch den Hofeigentümer bearbeitet wurde, wird das
    auch durch die Höfeordnung an den Hoferben im ganzen
    übergeben?

Maßgebend ist der Hofeintrag im Grundbuch. Land das diesen Eintrag hat, gehört zum Hof und wird übergeben. Ob und wie es bisher bewirtschaftet wurde ist nicht von belang.

Gruß Steffi