Höhe ALG I + ALG II

Servus,

  1. Wie viel % beträgt das durchschnittliche ALG I und was wird dazu als Grundlage hergezogen?

  2. Nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit gibt es ja dann ALG II. Welche Vermögenswerte darf man da haben, um bezugsberechtigt zu sein?

  3. Was würde mit einer Immobilie passieren, auf der aber ein Kredit läuft?

Danke

Servus,

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  1. Wie viel % beträgt das durchschnittliche ALG I und was wird
    dazu als Grundlage hergezogen?

§ 129 SGB III - 60 % bei Alleinstehenden, 67 % bei Alleinerziehenden mit einem Kind des pauschalierten Nettoentgelts im Bemessungszeitraum

  1. Nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit gibt es ja dann ALG II. Welche
    Vermögenswerte darf man da haben, um bezugsberechtigt zu sein?

§ 12 SGB II

  1. Was würde mit einer Immobilie passieren, auf der aber ein
    Kredit läuft?

Wird die Immobilie selbst als Wohnraum genutzt? So nicht beantwortbar.

Danke

Bitte Grüße
Almut

Danke bis dahin,

nein die Immobilie wird nicht selbst genutzt.

cu Naseweis

Höhe ALG I
Hi!

  1. Wie viel % beträgt das durchschnittliche ALG I und was wird dazu als Grundlage hergezogen?

Wie das Alg berechnet wird, hatte ich hier schon mal erläutert: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

LG
Jadzia
fka Liza

Hallo

nein die Immobilie wird nicht selbst genutzt.

Dann muss sie wohl verkauft und erstmal vom Erlös gelebt werden.

Viele Grüße

Danke,
so nun noch eine kleine Zusatzfrage
wenn der Verkaufswert aber unter den Kreditwert liegt?

cu naseweis

Hallo

wenn der Verkaufswert aber unter den Kreditwert liegt?

Ach so, ja dann würde ich (laienhafte Auskunft) vermuten, dass man es nicht einfach verkaufen und das Geld verbrauchen darf, da man dann Betrug an seinem Gläubiger begeht, aber dass genau dies von den Sozialbehörden verlangt wird.

Viele Grüße

Hallo,

wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist, oder der Verkauf eine besondere Härte darstellt, kann in Einzelfällen die Verwertung wohl abgewendet werden.
Nicht unerheblich ist wohl auch, ob es Teileigentum ist.

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

TM

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Nicht selbst bewohnte Immobilie Verwertung SGB II
Hier noch ein Auszug aus den Dienstanweisungen der BA zur Anrechnung von Vermögen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

TM