Hallo,
ich habe noch 2 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich mich vor 9 Monaten selbständig gemacht habe und damals den vollen Anspruch nicht ausgereizt habe. Es hiesse damals, dass der Anspruch noch 4 Jahre bestehen bleibt.
Wie wird denn die Höhe des AL für die restlichen 2 Monate berechnet. Wird hier die damalige Höhe (auf Basis der damaligen Festanstellung)erstattet, oder wird der Verdienst aus der Selbständigkeit eingerechnet?
Vielen Dank!
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo
vor deiner Selbständigkeit gibts dann wieder. Lass dir gleich dir HartzIV Anträge mitgeben:wink: das dauert ne ganze Weile eh das durch ist.
LG
Der Kater Mikesch
Auch hgallo,
vielleicht noch interessant für dich zu wissen: auch als Selbständiger kannst du dich arbeitsloenversichern. Kostet knapp 40 Euronen i Monat (ab 01.01.07 sogar noch weniger, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe). Dadurch erwirbst du wieder ALG-Anspruch. Die Anspruchshöhe richtet sich dann danach, was du gelernt hast bzw. in welcher „Qualifikationsstufe“ du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Geht allerdings (soweit mir erinnerlich) nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufnahme der selnbständigen Tätigkeit. Ruf doch mal bei deiner AA an und lass dich beraten; bei uns haben diedas echt gut gemacht
Viele Grüße
Felicia
Hallo
sollte man allerdings vorher bei der Geschichte, das lohnt bei weitem nicht für jeden, grad für die Ossies, die da meistens als unterqualifiziert eingestuft werden. Für einen Single in der Gruppe lohnt das nicht, er bekommt selbiges Geld, wenn er sofort zu HartzIV kommt
Auch hgallo,
vielleicht noch interessant für dich zu wissen: auch als
Selbständiger kannst du dich arbeitsloenversichern. Kostet
knapp 40 Euronen i Monat (ab 01.01.07 sogar noch weniger, wenn
ich das richtig im Hinterkopf habe). Dadurch erwirbst du
wieder ALG-Anspruch. Die Anspruchshöhe richtet sich dann
danach, was du gelernt hast bzw. in welcher
„Qualifikationsstufe“ du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehst. Geht allerdings (soweit mir erinnerlich) nur innerhalb
einer bestimmten Frist nach Aufnahme der selnbständigen
Tätigkeit. Ruf doch mal bei deiner AA an und lass dich
beraten; bei uns haben diedas echt gut gemacht
Viele Grüße
lG
Der Mikesch
Felicia
Hallo Mikesch,
meinst Du, mit Deiner Antwort, dass ich den gleichen Anspruch auf ALG habe, wie vor der Selbständigkeit?
Danke!
Elke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Hallo Mikesch,
meinst Du, mit Deiner Antwort, dass ich den gleichen Anspruch
auf ALG habe, wie vor der Selbständigkeit?
was sonst? Dein Restanspruch sind noch 2 Moante und da hat sich ja an irgendwelchen Berechnungsgrundlagen nix geändert.
Danke!
Elke
LG
Der Kater Mikesch
Hallo
vor deiner Selbständigkeit gibts dann wieder. Lass dir gleich
dir HartzIV Anträge mitgeben:wink: das dauert ne ganze Weile eh
das durch ist.
LG
Der Kater Mikesch
Hi,
vielen Dank, ich wusste nicht, ob das Einkommen aus der Selbständigkeit mit angerechnet wird.
Elke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]