Höhe Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo, ich habe folgende Frage:

Meine Frau war die letzten 12 Monate in Elternzeit. Davor war sie ständig in einem Beschäftigungsverhältnis. Nach der Elernzeit hat sie einen neuen Job angetreten und wurde in der ersten Woche bei ihrem neuen AG gekündigt und unwiederruflich freigestellt. Wie berechnet sich nun das Arbeitslosengeld? Die telefonischen Aussagen bei der Arbeitsargentur gehen hier leider ausseinander …

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo,

verbindliche Auskünfte erteilt die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit, da diese für die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes zuständig ist.

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist davon abhängig, ob zuvor bereits Arbeitslosengeld beantragt wurde.

Deine Frau sollte sich auf jeden Fall umgehend arbeitslos melden, falls dies noch nicht geschehen ist.

Gruß