Höhe Arbeitslosengeld nach Unterbrechung

hallo zusammen,

meine tochter hat in den letzten drei jahren zwei ausbildungen nacheinander gemacht (1x 2jahre, 1x 10 monate). dazwischen war sie für ca. 3 monate arbeitslos gemeldet (nach jeweiligem abschluß, ohne übernahme).
wie wird jetzt das arbeitslosengeld berechnet, nach dem azubi-gehalt der ersten 2 jahre (weniger verdient), oder wird ab der letzten ausbildung 12 monate zurückgerechnet (10 monate von 2.ausbildung und 2 monate von 1. ausbildung)?

wäre euch für eine schnelle antwort sehr dankbar!!!

Lg wuupy

Leider weiß ich das auch nicht!

Sorry.

Hallo,

falls noch Restanspruch von Ihrer ersten Arbeitslosigkeit besteht, dann wird erstmal dieser genommen, später wird neu berechnet (die letzten 12 Monate).

Liebe Grüße
Marion

Leider weiß ich das auch nicht!

Sorry.

Danke für Deine Antwort! Man kann ja auch nicht alles wissen.

Lg wuupy

Danke für Deine schnelle Antwort!
Sie hat doch aber viel höhere Sozialabgaben geleistet die letzten 10 Monate. Müßte das dann nicht neu berechnet werden? Wenn ich jetzt arbeitslos werden würde, würde man doch auch ein höheres Gehalt, welches ich verdiene mit einbeziehen. Was hat das mit den 12 Monaten auf sich? Viele arbeiten doch nur einige Monate in den 2 Jahren, wie wird denn das dann berechnet?

GLG wuupy

Also einige Monate kann schon mal keiner gearbeitet haben und dann Alg I beziehen, da man mind. 12 Monate in den letzten 24 Monaten gearbeitet haben muss um überhaupt Anspruch zu haben… (sh. Ihren letzten Absatz)

Ich arbeite schon seit 12 Jahren in einer Agentur für Arbeit und kann nur soviel sagen, dass eben immer der Restanspruch (falls noch nicht verfallen) herangezogen wird und dann danach Alg I neu berechnet wird.

Bitte bei Rückfragen an die zuständige Agentur wenden.

Hallo Marion1403,

danke für die sofortige Antwort.

Ich meinte, wenn jemand verschiedene Gehälter in den letzten 2 Jahren, in verschiedenen Job’s bezogen hat (nur immer z.B.unter 12 Monate durchgehend). Somit hat er bzw sie die Anwartzeit erfüllt, obwohl ja nicht immer gleich verdient wurde, wie ist die Berechnung jener?

Bei meiner Tochter geht es um einen Unterschied von ca. 120€, da kommen schon mal Fragen auf!

Danke für die Antwort, vieleicht weißt Du auch wie man 149,-€ zum Hartz IV ausgleichen kann? (Kind 21 J., bei mir lebend und Vater ja nach Abschluß der ersten Ausbildung nicht mehr Zahlungspflichtig).

Lg wuppy

PS.: Auch ohne Antwort vielen Dank!

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war Ihre Tochter nur 10 Monate beschäftigt und davor arbeitslos gemeldet.
Daher hat sie keinen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld erworben.

Sie kann daher nur den Restanspruch des vorherigen Anspruchs nach der Ausbildung geltend machen (in gleicher Höhe wie zuvor).

Gruß

Hallo SweetAngel1801,

danke für die Antwort.

Meine Tochter war genau genommen in den letzten 2 Jahren Insgesamt 21 Monate in Arbeit. Hatte eine Pause zwischen Ihren Ausbildungen von ca. 3 Monaten, also Arbeitslosengeld.
Wenn man das Arbeitslosengeld ab Beginn des Endes der letzeten Beschäftigung ausrechnet kommt sie auf ca. 120€ mehr im Monat. Das Arbeitsamt sagt aber, da die letzte Ausbildung nicht 12 Monate gedauert hat, wie auch?,wird nach der Antragstellung von damals berechnet. Sie hat ja aber die letzten 10 Monate mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt!
Habe gehört, das 12 Monate nach Beendigung der letzten Beschäftigung rückwirkend das Gehalt gerechnet wird. Wieso solte denn sonst irgendjemand selbstständig sich bemühen so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, bzw. sich weiter zu qualifizieren? Sie hätte sich ja auch 12 Monate ein schönes Leben machen können!
Und jetzt, ein Leben unter Hartz IV!!!

Lg wuupy

Hallo.

Wenn sie nach der 1. Ausbildung arbeitslos war und danach wieder 10 Monate gearbeitet hat, erhält sie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld der letzten Arbeitslosigkeit. Die Höhe bleibt auch gleich. Für einen Neuanspruch hätte sie nach der letzten Arbeitslosigkeit wieder 12 Monate gearbeitet haben müssen.

Gruß

Hallo Jka88,

danke für die Antwort.
Kann ich zwar nicht verstehen, aber na,ja. Weiß man auch warum niemand einen befristeten Arbeitsvertrag annimmt bzw. sich um eine Qualifizierung kümmert.

Lg wuppy

PS.: Hat sie wenigstens Anspruch auf Aufstockung zu Hartz IV mit ihren 149€ ???

Hallo,

es wird immer der Durchschnitt der letzten 12 Monatsgehälter genommen und davon die Alg Prozente gerechnet…

Zur zweiten Frage bin ich bisschen überfragt, ich kenn mich eigentlich nur mit der Alg I Berechnung aus. Alg II machen bei uns die Sozialämter und berechnen auch dies. Ich weiß nur dass der Regelsatz um die 345 Euro liegt…und das alle im Haushalt lebenden Personen angerechnet werden. Da müsste man sich direkt bei Hartz IV Spezialisten schlau machen.

Marion

Das muss die Arge prüfen. Ich würde es auf jeden Fall probieren. Bessere Chancen hat sie aber wenn sie eine eigene Wohnung hat.

Hallo,

die Ausbildung zuvor wurde ja aber schon beim vorherigen Anspruch berechnet, daher kann Ihre Tochter damit natürlich nicht nochmal einen Anspruch erwerben.

Da Ihre Tochter somit nur 10 Monate gearbeitet hat (weil die Ausbildung davor nicht nochmal berücksichtigt werden kann), entsteht kein Neuanspruch.
Dafür muss ihre Tochter noch 2 Monate arbeiten.

Es ist richtig, dass das Arbeitslosengeld sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate richtet. Aber eben nur, wenn ein Neuanspruch entstanden ist. Und das ist hier nicht der Fall. Im Fall Ihrer Tochter sprechen wir von einer sog. Weiterbewilligung des vorherigen Anspruchs.

Sollte das Arbeitslosengeld Ihrer Tochter zu gering sein, kann sie ggf. Arbeitslosengeld II aufstockend beantragen.

Gruß

Hallo.
Da keine neuen 12 Monate gearbeitet wurden, wird der Restanspruch Arbeitslosengeld berücksichtigt - also die selbe Höhe, wie in der vorherigen dreimonatigen Arbeitslosigkeit.

Das muss die Arge prüfen. Ich würde es auf jeden Fall
probieren. Bessere Chancen hat sie aber wenn sie eine eigene
Wohnung hat.

Hallo Jka88,

vielen Dank für die Auskunft, auch an alle die mir hier weiter geholfen haben!
Auch wenn doch ein kleines Brummeln im Bauch bleibt.

LG Elke

Hallo.
Da keine neuen 12 Monate gearbeitet wurden, wird der
Restanspruch Arbeitslosengeld berücksichtigt - also die selbe
Höhe, wie in der vorherigen dreimonatigen Arbeitslosigkeit.

Hallo,

vielen Dank für die Auskunft!

Lg Elke

Hallo,

also, soweit ich weiß, wird bei der Berechnung des neuen ALG zum früher bezogenen ALG, der Verdienst der 2. Ausbildung hingezogen.

Wie sich das genau berechnet, kann ich leider nicht sagen, da leistungsrechtliche Angelegenheiten nicht so in mein Fachgebiet fallen.

VG
Claudia

Hallo Claudia,

vielen Dank für Deine Antwort.
Im Gesetz steht dazu auch irgendwas, 130 SGBIII und vollgende,komm da auch nicht so klar. Da steht irgendwas mit Verlängerung auf 24 Monate und Arbeitslosenzeiten werden ausser Betracht gelassen, muß der Arbeitslose selbst beantragen.-wenn unbillig hart-, was auch immer das bedeutet, oder mindestens die Höhe des letzten Bescheides.

Lg Elke