Höhe der Abfindung bei Aufhebung oder Kündigung

Hallo,

ich bin seit 1 Jahr und 5 Monaten krank geschrieben.

Die Firma möchte sich jetzt von mir trennen. Nun stellt sich die Frage, wieviel Abfindung kann ich bei einem Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit Klageverzicht verlangen.

Ich bin seit 9 Jahren und 3 Monaten in der Firma.

Bin ich richtig informiert, dass eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld nicht angerechnet wird und auch keine Sperrfrist eintritt, sofern z. B. bei einer Kündigung mit Klageverzicht, die Kündigungsfrist eingehalten wird?

Brauche schnell eine Antwort.

Danke Mandy

Hallo Mandy,

es gibt eine Faustregel, wie hoch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens eine Abfindung etwa ausfällt: 1 Monatslohn je 2 Arbeitsjahre.

Verlangen kannst du viel, ob du es bekommst, ist eine andere Frage. Es gibt nämlich erstmal keinerlei Verpflichtung des AG, eine Abfindung zu bezahlen.

Und wenn du Abfindung bekommst, wird diese auch

  • versteuert, wenn sie höher ist als 9000 Euro (wenn ich mich recht erinnere)
  • auf Arbeitslosengeld angerechnet (da du nicht ganz unfreiwillig gegangen bist)
  • u.U. zu ner Sperrung der Leistungen beim Arbeitsamt führen.

Da du aber eh verpflichtet bist (sofern du irgendwas vom Arbeitsamt willst), dich arbeitslos zu melden, sobald es absehbar ist, würde ich mich einfach bei denen mal erkundigen. Das hab ich damals auch gemacht. Denn außer denen kann dir niemand genau sagen, welche Konsequenzen es in deinem Fall dann vom Arbeitsamt her hat. Mich hat das damals 15 Min Zeit gekostet und viele unnötige Gedanken erspart.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo

Wann wirst Du denn gesund? Ist das überhaupt abzusehen?

Bin ich richtig informiert, dass eine Abfindung auf das
Arbeitslosengeld nicht angerechnet wird

Ja.

und auch keine
Sperrfrist eintritt, sofern z. B. bei einer Kündigung mit
Klageverzicht, die Kündigungsfrist eingehalten wird?

Das stimmt so pauschal nicht. Das entscheidet der Sachbearbeiter im Einzefalle. Daher vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen und etwaige positive Zusagen schriftlich geben lassen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Die Abfindung an sich wird nicht angerechnet. Je nach genauer Art der Aufhebung des AV kann sich daraus aber eine Sperrfrist und/oder Ruhenszeit ergeben. Soweit eine Aufhebung zum Beispiel nicht fristgerecht erfolt, gibt es eben eine Ruhenszeit. Erfolgt eine frisgerechte Aufhebung auf Wunsch des Arbeitnehmers, dürfte ebenfalls eine (diesmal) Sperrfrist von 12 Wochen der Fall sein.

Gruß,
LeoLo

…danke für die vielen Tipps, ich werde dann mal mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen.

Danke Mandy