Höhe der Abschreibung für KFZ

Ein Einzelunternehmer kauft ein Fahrzeug und nimmt dieses ins Betriebsvermögen auf.
Die betriebliche Nutzung beträgt 10%.
Kann die Abschreibung voll bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, oder nur zu 10%?

PS…
Können sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden (bei Nutzung der 1% Regelung)?

Ein Einzelunternehmer kauft ein Fahrzeug und nimmt dieses ins
Betriebsvermögen auf.
Die betriebliche Nutzung beträgt 10%.

Bei dieser geringen geschäftlichen Nutzung würde ich mir überlegen, ob es lohnt, das KFZ ins Betriebsvermögen zu üebrnehmen.

Bei dieser geringen geschäftlichen Nutzung würde ich mir
überlegen, ob es lohnt, das KFZ ins Betriebsvermögen zu
üebrnehmen.

Beispielrechnung (bitte um Korrektur, wenn nicht korrekt): Wenn das Auto z.B. 20.000 Euro brutto kostet, dann können gleich mal 3.194.- Euro UST zurückverlangt werden.
Dazu kämen bei Anwendung der 1% Regel die Betriebskosten (in voller Höhe?) und ebenso die Umsatzsteuer der laufenden Ausgaben (in voller lHöhe?). Ebenso könnte die Abschreibung einkommensmindernd angesetzt werden.
Dem gegenüber stünden dann die monatlichen 1% ohne UST (224.- Euro) und die monatliche UST von ca. 46 Euro. Und beim Verkauf müsst dann die UST wieder abgeführt werden und der Gewinn versteuert werden. Zu Letzterem habe ich auch noch eine Frage: Mal angenommen das Fahrzeug ist abgeschrieben (Buchwert = 0), man bekommt aber noch 10.000 Euro für das Auto, müssen diese 10k dann bei der Eikommenssteuererklärung komplett auf das Einkommen aufgeschlagen werden?

Es fällt mir schwer einzuschätzen, ob sich das lohnt?

Hallo!

1%-Regel ist nicht bei 10% betrieblicher Nutzung!

Gruß

derschwede77

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