Danke für die tollen Antorten zur Abschreibung der Ratenzahlung beim iPad - es läuft also auf eine Abschreibung über bis zu drei Jahre hinaus. Allerdings weiß ich noch nicht, wie viel im Jahr ich abschreiben darf - die Höhe lag doch mal bei 140 Euro im Jahr, soll wohl aber geändert (hoffentlich erhöht) worden sein? Das würde mich noch mal brennend interessieren! Danke nochmals!
Bei Anschaffungskosten bis zu 410 € (netto) kann sofort der Gesamtbetrag abgeschrieben werden. Anschaffungskosten über 410 € müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden. Alternative: Sammelposten für Wirtschaftsgüter über 150 EUR bis 1.000 EUR; Verteilung insgesamt über 5 Jahre (unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer). Die Alternativen dürfen bei mehreren Anschaffungen im selben Jahr nicht parallel nebeneinander ausgeübt werden; d.h. Sammelposten oder Sofortabschreibung.
Das heißt, bei einer anschaffung von 600 Euro muss ich es durhc drei teilen, also kann nur 200 pro Jahr abschreiben? Bei 400 aber sofort alles? Oder muss ich nur die Differenz abschreiben zwischen den 410 und den 600? Danke, sorry für die Nerverei, aber ich möchte es einmal so richtig verstehen 
Bis 410 € sofort. Darüber den gesamten Rechnungsbetrag auf die Nutzungsdauer verteilen. Im ersten Jahr zeitanteilig (z. B. 6/12, wenn im Juli erworben wurde; im zweiten und dritten Jahr 12/12; einen etwaigen Rest dann im vierten Jahr.
Hallo,
von den Ipads weiß ich nichts, da war ich nicht eingebunden.
Wenn über 3 Jahre abgeschrieben wird, dann logischerweise 3 Jahre lang jeweils ein Drittel des Kaufpreises.
Gruß
Lawrence
Hallo0 Brambosch, leider kenne ich die vorherihe Anfrage nicht. Wenn es um die Abschreibuing eines beruflich genutzten iPad geht ist die Abschreibung 36 Monate vom Kaufpreis und den kaufnebenkosten (Alaso Fahrtkosten, Zinsen und Zubehör wie Taschte Netzteil etc.) EineBegrenzung auf einen Betrag gibnt es nicht. Wirsd das Geräöt im August gekauft ist im Jahr 1 die AfA 5/36, im Jahr 2 und 3 jeweils 12/36 und i, jahr 4 7/36.
Lieber Gruß
Hallo,
bei Anschaffung nach dem 1.1.11 erfolgt die Afa nach gleichmäßigen Beträgen, also linear. Anschaffungskosten einfach durch 3 Jahre teilen. Im Jahr der Anschaffung gibt es erst Afa ab dem Monat der Anschaffung.
MfG
Sven Duwe