Hallöchen,
hallo rxxx!
habe gerade mal bisschen gesucht, aber keine so richtige
Lösung gefunden. Ich hoffe aber, dass mir irgendwer
weiterhelfen kann.
Ich darf ja als ledige Person Freistellungsaufträge i.H.v. 801
€ stellen. Das mach ich, und zwar bei verschiedenen Banken.
Der Freibetrag wird aber nicht ausgeschöpft. Davon ausgehend
nun die Fragen:
A) Was passiert, wenn ich zusätzlich zu den schon gestellten
(aber nicht ausgeschöpften) 801 Euro noch einen weiteren
Freistellungsauftrag stelle ohne einen anderen dementsprehend
zu kürzen?
nix.
Ich dachte immer, solange ich die 801 € nicht ausschöpfe, wäre
das quasi egal, wieviel ich freigestellt hätte - ob nun 801
oder vll schon 1001 € etc.
Ein Kollege erzählte mir aber, dass die 801 €
Freistellungsauftrag eingehalten werden müssen und nicht
überschritten werden dürfen.
mehr als 801 euro kannst du nicht freistellen bei einer bank, das akzeptiert sie nicht, da du ja nur 801euro (als alleinstehender!, verheiratete gedoppelt) zur verfügung hast.
der kollege hat im prinzip recht, aber es wird dir keiner den kopf abreißen, wenn du die 801 euro in summe überschreitest (freistellungsaufträge bei verschiedenen banken), solange du in der steuererklärung alle zinserträge etc. korrekt angibst.
B) Wenn ich z. B. vor 15 Jahren ein Konto eröffnet habe, muss
ich dann quasi bei derjenigen Bank nachfragen, wenn ich mich
an den vor so langer Zeit gestellten Freistellungsauftrag
nicht mehr erinnern kann und keine Unterlagen dazu habe?!
i. a. haben die banken das selbst angeglichen, wenn kein kundenauftrag vorliegt, d.h. die „alten“ freistellungsaufträge jeweils angepaßt (bsp.: freistellungsauftrag bei bank 1 war vor etlichen jahren mal bei 1000euro, dann kam höchstgrenze 801 euro, also wurde nach unten korrigiert). lag der freistellungsauftrag bei bank 1 allerdings vor jahren schon bei 300euro, dann wird das solange munter weitergeführt, bis eine änderung erfolgt.
also, einfach nachfragen bei der bank oder ggfs. gleich freistellungsauftrag mit neuer (korrekter) höhe erteilen.
tipp: dies alles aber am besten bis spätestens ende november (bei manchen banke auch bis 6 wochen vor jahresende!), damit die freistellungsaufträge für das jahr 2009 noch korrekt erfaßt werden.
Für erloschene Konten sind die Freistellungsaufträge aber als
gelöscht zu betrachten, oder?
korrekt.
Lieben Dank & schönen Abend noch
gerne + gruß, boris