Höhe der Miete nach Ablauf Staffelmiete

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Mietvertrag (unbefristet) mit vereinbarter Miete (im Vertrag Paragraf 1a) und Staffelmiete über 5 Jahre (Paragraf 1b) mit jährlicher Erhöhung liegt vor. Die letzte Staffelmieterhöhung bezieht sich auf den Zeitraum bis 30.9.2014.
Frage: Welche Miete gilt ab dem 1.10.2014? Die letzte Staffelmiete? Die unter Paragraf 1a vereinbarte (ursprüngliche) Miete?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

RL

Zur Erläuterung:
§1a: Die Miete […] beträgt 500 Euro.
§1b: Die Miete […] ist gestaffelt:
     […] bis zum 30.09.2014 550 Euro.

Frage: Ab 1.10. gelten 500 Euro oder 550 Euro?

Es gilt die zuletzt erhobene Miete - es sei denn, der Vermieter erhöht sie. Dann sollte man die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens prüfen (lassen).

Gruß florestino

Schließe mich der Antwort von florestino an.
Es gilt die zuletzt genannte Staffelmiete.
Gruß

Hallo, es gilt dann die zuletzt vereinbarte Miete. d.h. ab 1.10.2014 sind monatlich 550,-- Euro zu zahlen.- Gruß, Achim